Betreff
Fahrradfreundliche Überarbeitung der Bebauungspläne Fraktionsantrag Nr. 128/2010 der Grünen Liste vom 23.11.2010
Vorlage
611/065/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

·         Von einer Änderung der Bebauungspläne wird abgesehen.

·         Der Fraktionsantrag Nr. 128/2010 der Grünen Liste ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Sicherung der Vorgartenzonen in Siedlungen mit offener Bauweise ist ein wichtiger städtebaulicher Belang. Die im Regelfall gärtnerisch gestalteten zumeist 5 m tiefen Grundstücksstreifen zwischen der Gebäudeflucht und dem öffentlichen Straßenraum sind prägend für die Gestaltungsqualität und somit auch für die Wohnqualität der Siedlungen. Die meisten Bebauungspläne enthalten Festsetzungen, um die Vorgärten vor Zweckentfremdung oder Fehlentwicklungen zu bewahren, bzw. die städtebauliche Ordnung sicher zustellen. Als Fehlentwicklung zu bezeichnen wären z. B. die Umwandlung von Grünflächen in Stellplätze senkrecht zur Straße mit Überfahrung des Gehweges in voller Breite oder aber auch die ungeregelte Ansammlung von Nebengebäuden unterschiedlichster Gestaltung in beliebiger Anordnung.

In langjähriger Praxis bewährt hat sich eine häufig gewährte Ausnahme für Carports, die im Unterschied zur Garage mit 5 Meter Stauraum bis auf 1,50 m an die Straßenbegrenzung heranreichen dürfen. Durch den offenen Gebäudecharakter und den Mindestabstand zur Straße geht von diesen baulichen Anlagen insbesondere in der Längs- und Schrägansicht der Straße in den meisten Fällen keine wesentliche negative Auswirkung auf den begrünten Straßenraum aus.

Die Verwaltung beabsichtigt, die für Carports gewährte Ausnahme – nach jeweils erforderlicher Einzelfallprüfung – analog auch auf offene überdachte Fahrradstellplätze („Bikeports“) anzuwenden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Summe der Nebenanlagen, wie z. B. Garagenzufahrten, Carports, Stellplätze und Fahrradunterstände, in einem angemessenen Verhältnis zur verbleibenden Vorgartenfläche steht. Damit soll eine ausreichende Begrünung des Straßenraums sichergestellt werden.

Geschlossene Gebäude für Fahrräder müssen allerdings wie auch herkömmliche Garagen innerhalb der Baugrenzen bzw. mit einem Mindestabstand von 5 Metern zur öffentlichen Straßenfläche angeordnet werden.

 

Die vorgeschlagene Regelung für Befreiungen für offene Fahrradunterstände ist flexibel genug, um den unterschiedlichen Situationen Rechnung zu tragen. Eine Änderung aller Bebauungspläne brächte für die unbeplanten Siedlungsbereiche keine Verbesserung und wäre aufgrund der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten auch nicht zu bewältigen. Von einer Änderung aller Bebauungspläne der Stadt Erlangen wird daher abgesehen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 128/2010 der Grünen Liste vom 23.11.2010