Die Stadt Erlangen schließt sich in Übereinstimmung mit den Positionen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes der Resolution zur Zukunft der kommunalen Abfallwirtschaft in Deutschland an. Alle örtlichen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Um das deutsche Abfallrecht an die Vorgaben der Europäischen
Abfallrahmenrichtlinie anzupassen hat das Bundesumweltministerium einen
Referentenentwurf zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
vorgelegt.
Bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie
in nationales Recht wurden erwartungsgemäß unterschiedliche Auffassungen zu den
verschiedensten Punkten aufgeworfen und erörtert. Die im Anhang beigefügte
Resolution zeigt die für die Kommunen wichtigsten Diskussionspunkte mit
Änderungsforderungen und Begründung.
Gegenüber dem Arbeitsentwurf vom März 2010 wurden nur wenige
Anmerkungen der kommunalen Verbände berücksichtigt. Die Kommunen werden nur
hinsichtlich der Beseitigung von in Haushalten anfallenden Abfällen bestärkt.
Die Wertstoffe und der Gewerbebereich bleiben weitgehend außen vor.
Die Kommunen sehen durch den Referentenentwurf ihre
Steuerungsmöglichkeiten für die Ausgestaltung der eigenen Abfallwirtschaft
gefährdet.
So ist das künftige Verhältnis zwischen privaten und
öffentlichen Unternehmen bei der Entsorgung privater Haushaltsabfälle nicht
genau geklärt. Deutlich ist dies beim Thema Wertstofftonne. Zwar enthält der
Referentenentwurf die verordnungsrechtliche Grundlage für die Einführung einer
flächendeckenden gemeinsamen Erfassung von Verpackungen und stoffgleicher
Nichtverpackung, er lässt aber offen, wer dafür zuständig ist.
Die kommunale Zuständigkeit für die
zuverlässige und flächendeckende Erfassung von Haus- und Gewerbemüll ist die
Vorraussetzung für eine optimierte Erfassung der Sekundärrohstoffe im Sinne des
Klima- und Ressourcenschutzes. Die Kommunen haben ihre abfallwirtschaftlichen
Konzepte im Sinne der Daseinsvorsorge individuell auf die regionsspezifischen
Gegebenheiten zugeschnitten und bieten eine ökonomisch und ökologisch darauf
abgestimmte Entsorgung.
Das künftige Gesetz darf keine
Schlupflöcher öffnen, durch die sich Gewerbe und Industrie vollständig von der
von den Kommunen verantworteten Entsorgung trennen können. Die für die
Entsorgung erforderlichen Anlagen wurden auch für diese Wirtschaftskreise
geschaffen und müssen auch weiterhin von diesen über Abfallgebühren
mitfinanziert werden. Sonst müssten die Bürgerinnen und Bürger über steigende
Abfallgebühren diese Kosten voll tragen.
Die Zuständigkeit der Kommunen für die Entsorgung aller Abfälle
aus Haushalten einschließlich der Wertstoffe muss klar gesetzlich geregelt
sein, denn die Erlöse aus der Vermarktung der getrennt erfassten
Sekundärrohstoffe stabilisieren die Abfallgebühren.
Verpackungen, stoffgleiche Nichtverpackungen sowie sonstige
Wertstoffe sind zukünftig unter kommunaler Regie gemeinsam zu erfassen, um ein
ökologisch und ökonomisch nachhaltiges System etablieren zu können.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage:
1 Resolution zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (2 Blatt)