Betreff
Erweiterung des Wertstoffhofes in der VG Uttenreuth, hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/063/2011
Aktenzeichen
VI/61 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

Die Stadt Erlangen stimmt der Erweiterung des Wertstoffhofes in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Uttenreuth unter der Maßgabe grundsätzlich zu, dass

  • der für die Erweiterung des Wertstoffhofes notwendige Grunderwerb von den Gemeinden der VG Uttenreuth getätigt wird.
  • im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein landschaftspflegerischer Begleitplan mit den erforderlichen Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen erstellt wird.
  • die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen im Umfeld des Knotens St 2240/Buckenhofer Straße (z.B. ehem. Ziegeleigelände, Wohnbaugebiet Spardorf West) geprüft werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Aus Sicht der VG Uttenreuth:

·      Die derzeit beengten Verhältnisse des Wertstoffhofes durch eine Erweiterung zu beheben

Aus Sicht der Stadt Erlangen:

  • Unter Berücksichtigung bestimmter Maßgaben der Erweiterung des Wertstoffhofes in der VG Uttenreuth auf Erlanger Stadtgebiet zu ermöglichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zu der Erweiterung des Wertstoffhofes in der VG Uttenreuth wird eine Stellungnahme abgeben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Stellungnahme der Stadt Erlangen wird in das Vorhaben in der VG Uttenreuth eingebracht.

1    Anlass

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt (ERH) beabsichtigt aufgrund der sehr beengten Verhältnisse und der steigenden Anzahl der anliefernden Bürger die Erweiterung des Wertstoffhofes in der VG Uttenreuth um ca. 1.000 bis 1.100 m².

 

Um hier eine Verbesserung der Situation herbeiführen zu können, plant die VG Uttenreuth auf Erlanger Stadtgebiet den Ankauf des Grundstücks Flst.Nr. 2645 – Gemarkung Erlangen – für die Realisierung des Vorhabens.

2    Sachstand

Der im April 1998 in Betrieb genommene Wertstoffhof liegt im Gemeindegebiet Buckenhof an der Gräfenberger Straße unmittelbar an der Stadtgrenze Erlangen (Anlage 1).

 

Der gesamte Publikumsverkehr muss über den Busbahnhof Buckenhof/Spardorf abgewickelt werden. Die Ausbaumöglichkeiten sind auf dem ca. 1.600 m² großen Grundstück des Wertstoffhofes mittlerweile an ihre Grenzen gestoßen.

Angenommen werden nur vorsortierte Abfälle in haushaltsüblichen Mengen sowie Sperrmüll nur mit der Sperrmüllkarte.

 

Der Werkstoffhof in der VG Uttenreuth ist auch für alle Erlanger Bürger zugänglich, um in dem zulässigen Rahmen Abfälle – jedoch kein Sperrmüll - zu entsorgen.

 

An dem Wertstoffhof in der VG Uttenreuth wurden im Jahr 2009 etwa 1945,46 t Wertstoffe gesammelt. Dabei entfielen u.a. auf die Wertstofffraktionen
- Papier                115,01 t
- Bauschutt          553,19 t
- Altholz               235,18 t
- Gartenabfälle    830,48 t

 

Der Wertstoffhof der VG Uttenreuth ist an vier Tagen in der Woche geöffnet.

(vgl. Anlage 2)

3    Ziel und Zweck der Erweiterung

Eine Verlagerung des Wertstoffhofes wird aus Kostengründen und der Lagegunst von der VG Uttenreuth ausgeschlossen, sodass aus Sicht der VG Uttenreuth nur eine Erweiterung des Standorts in Frage kommt.

 

Die Erweiterung des bestehenden Wertstoffhofes ist jedoch nur über den Ankauf eines angrenzenden Privatgrundstückes Flst. Nr. 2645 auf Erlanger Stadtgebiet möglich. Die Erweiterungsfläche soll 1.000 bis 1.100 m² umfassen und der Entzerrung der heutigen engen Verhältnisse dienen. Dabei soll die Bürgerfreundlichkeit nicht zuletzt durch die Verbesserung der Annahmebedingungen und die Erweiterung der Wertstofffraktionen (wie z. B. Computer) gesteigert werden.

4    Beschluss des Landkreises Erlangen-Höchstadt

Der Ausschuss für Umweltfragen und Abfallwirtschaft des Kreistages Erlangen-Höchstadt hat die Erweiterung des Wertstoffhofes in seiner Sitzung am 25.11.2010 grundsätzlich beschlossen, vorbehaltlich des Ankaufs des notwendigen Grundstückes durch die Gemeinden der VG Uttenreuth und eines positiven Vorbescheids der Stadt Erlangen (vgl. Anlage 3).

5    Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund ihrer Lage im Schwabachtal ist die vorgesehene Erweiterungsfläche für den Wertstoffhof der VG Uttenreuth eigentlich keine geeignete Fläche für eine bauliche Nutzung.

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Erweiterungsfläche im Erlanger Landschaftsschutzgebiet „Schwabachtal“ liegt (vgl. Anlage 1).

Das betroffene Grundstück wird als Grünland genutzt und am Südrand durch eine Hecke begrenzt.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine Erweiterung des Wertstoffhofes unter folgenden Voraussetzungen jedoch vertretbar:

·      Wenn die Erweiterungsfläche auf das nur notwendigste Maß beschränkt wird und

·      Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden.
Hierzu ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan ins Genehmigungsverfahren einzustellen (vgl. LSG-VO der Stadt Erlangen und Eingriffsregelung § 13 ff BNatSchG).

Die Erweiterungsfläche des Wertstoffhofes liegt nicht im Überschwemmungsgebiet „Schwabach“ (vgl. Anlage 1).

 

Der durch die Erweiterung des Wertstoffhofes induzierte Verkehr ist für das Straßennetz der Stadt Erlangen nicht relevant. Ob aus der Erweiterung vermehrt Anforderungen an die Lichtsignalanlage des Busbahnhofes Buckenhof/Spardorf mit Reduzierung der Leistungsfähigkeit für die St 2240 entstehen, kann mit den vorliegenden Daten nicht beurteilt werden. Derartige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss sollten insbesondere im Zusammenhang mit den geplanten weiteren Baumaßnahmen im Umfeld des Knotens St 2240/Buckenhofer Straße (z.B. ehem. Ziegeleigelände, Wohnbaugebiet Spardorf West) geprüft werden.

Städtisches Eigentum ist von der Erweiterung des Wertstoffhofes nicht betroffen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Lageplan
                        2. Projektbeschreibung
                        3. Beschluss des Kreistages ERH vom 25.11.2010