Der Fraktionsantrag 004/2011 "Vereine / Umsetzung der Leistungskostenverrechnung" der CSU-Stadtratsfraktion vom 17. Januar 2011 ist erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Kostentransparenz bei der bezuschussten Überlassung bebauter Flächen an Vereine und Organisationen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Abbildung des vollständigen
Ressourcenverbrauches unter Beachtung des Verursacherprinzips
→ Belastung der zuständigen Fachbereiche mit den Zuschüssen für die Nutzung von Gebäudeflächen durch Vereine und Organisationen
→ keine Belastung des
GME-Budgets („versteckte Subventionen“)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bei dauerhafter und alleiniger Nutzung von
Flächen durch Dritte ist laut AGA das GME zuständig.
Wenn z. B. im Rahmen einer örtlichen
Rechnungsprüfung bekannt wird, dass Flächen dauerhaft und ausschließlich durch
Dritte genutzt werden, erfolgt die Übernahme bestehender Verträge zwischen
Dritten und den betroffenen Fachbereichen durch das GME.
Existiert kein Vertrag, erfolgt der
Abschluss durch das GME. In jedem Fall ist die ortsübliche, angemessene Miete
oder Pacht zugrunde zu legen, die vom Nutzer an das GME zu zahlen ist.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Es obliegt den zuständigen Fachbereichen, Zuschüsse zu gewähren oder eine politische Entscheidung über die Bewilligung von Zuschüssen herbeizuführen.
Die Umsetzung ist letztendlich haushaltsneutral, da den Aufwendungen für Zuschüsse der Fachbereiche entsprechende Mehrerlöse im GME gegenüberstehen.
Anlagen: Fraktionsantrag 004/2011 " Vereine / Umsetzung
der Leistungskostenverrechnung" der CSU-Stadtratsfraktion vom 17. Januar
2011