Betreff
Stellungnahme des Jugendamts zu den Haushaltskonsolidierungsvorschlägen von Rödl + Partner (Vorlage 112/024/2010 in dieser Sitzung
Vorlage
51/025/2011
Aktenzeichen
IV/51/HED
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


I.                     

II.                      Lfd. Nr. 20 der Vorschlagsliste: Verstetigung der Pflegequote

Dem Vorschlag zu Grunde liegt die Annahme, dass durch Personalmehrungen im Bereich des Pflegekinderwesens die Pflegequote verstetigt bzw. gesteigert werden kann. Diese Annahme wird vom Fachamt geteilt.

 

Da die Pflegequote das Verhältnis Pflegekinder zu Heimkindern bezeichnet, sollte das Ziel bei der Verstetigung der Pflegequote sein, die Zahl der Pflegeverhältnisse zu erhöhen.
Die Quote selbst ist während der Evalutionsphase und auch danach jeweils um Vorgänge zu bereinigen, die einen ungesteuerten Einfluss auch die Pflegequote haben (Beispiel: eine Familie zieht nach Erlangen, deren 3 Kinder im Heim sind).

 

Der Vorschlag, die Wirkung dieser Maßnahme durch eine begleitende Evaluation zu überprüfen wird vom Fachamt nicht nur begrüßt, sondern als notwendig erachtet. Soll eine Evaluation belastbar und valide sein, ist der hierfür vorgesehene Zeitraum (kw-Vermerk bereits zum 31.12.2014)  zu kurz. Es müssen zunächst geeignete Messinstrumente erarbeitet sowie Bewertungskriterien festgelegt und begründet werden. Hier sind auch die Akteure, also die Pflegeeltern als Leistungserbringer und die MitarbeiterInnen des Pflegedienstes von Anfang an zu beteiligen.

 

Der Vorschlag für das Ende des Projektzeitraums lautet im Gutachten „Ende 2014“. Hierbei wird davon ausgegangen, dass das Projekt bereits 2011 beginnen kann. Außerdem wird dargelegt, dass nach Ablauf des Projektzeitraums eine Evaluation stattfinden soll.

 

Die in der Vorlage von Amt 112 hieraus abgeleitete Schlussfolgerung, dass der Projektzeitraum auch tatsächlich einen kw-Vermerk zum 31.12 2014 rechtfertigt, ist nicht nachvollziehbar.

 

Wenn die Stelle geschaffen wird, kann sie frühestens im Herbst 2011 besetzt werden (Haushaltsgenehmigung, Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren etc). Nach der Einarbeitungszeit kann die Projektarbeit (Verstetigung der Pflegequote) somit frühestens im ersten Quartal 2012 beginnen. Der Beginn des zu evaluierenden Zeitraums (Projektzeitraum) verschiebt also faktisch und von Amt 51 nicht beeinflussbar um 1 Jahr. Der zu evaluierende Zeitraum soll 4 Jahre betragen; dies wäre etwa Ablauf des 31.12.2015.

Folgt man dem Evaluationsvorschlag im Gutachten, so liegen die Ergebnisse dieser Evaluation erst im Lauf des Jahrs 2016 und können dann in die im Herbst diesen Jahres in die Haushaltsberatungen einfließen. Eine Entscheidung über die Fortführung oder den Einzug der Stelle wird somit Ende 2016 fallen können. Ein kw-Vermerk, der vor diesem Zeitraum liegt, ist kontraproduktiv.

 

Amt 51 schlägt aus den o.g. Gründen vor, den kw-Vermerk auf den 31.12.2016 zu fixieren.

 

 

Lfd. Nr. 21 der Vorschlagsliste: Stärkung der Beratung nach § 16

 

Der Vorschlag stärkt die Prävention. Auch nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz, das derzeit im Gesetzgebungsverfahren ist, sind niedrigschwellige Hilfsangebote für Familien flächendeckend und auf hohem Niveau einzuführen.

 

Zu Familienpädagogischen Einrichtungen:

Das Klientel setzt sich zusammen aus sozial benachteiligten Familien in den sozialen Brennpunkten, oft auch mit Migrationshintergrund. Es besteht eine gute Vertrauensbasis, die wichtigste Voraussetzung, um diese Zielgruppe zu erreichen. Die Nachfrage nach Beratung kann derzeit bei weitem nicht befriedigt werden.

 

Zu Kindertageseinrichtungen:

Hier gibt es bereits einige sehr positive Ansätze, mit denen Familien erreicht werden, die sonst eher nicht eine Beratungsstelle aufsuchen. Allerdings können mit den vorhandenen Ressourcen nur punktuelle Angebote in den Kindertageseinrichtungen gemacht werden. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Struktur sowohl für Einrichtungen in städt. Trägerschaft als auch für Einrichtungen freier Träger zu schaffen, um Familien frühzeitiger zu erreichen.

Das bisherige Angebot hat gezeigt, dass damit in den Kindertageseinrichtungen zu einem überraschend hohen Anteil die „richtigen“ Eltern erreicht werden können.

 

Dies könnte auch ein Kriterium sein für die Umverteilung der freiwilligen Zuschüsse im Bereich der Kindertageseinrichtungen (s. lfd. Nr. 22).

 

Zu Eltern-Kind-Gruppen:

Es gilt, die vorhandene ehrenamtliche Arbeit im Bereich der frühkindlichen Erziehung zu nutzen und Angebote für Leiter/innen und Teilnehmer/innen der Eltern-Kind-Gruppen  zu machen (z.B.: Entwicklungsphasen, Entwicklungsstörungen, Bedeutung einer guten Bindung; Ernährung, Sprachentwicklung …). Dazu ist es notwendig, den Kontakt zu intensivieren und eine Vertrauensbasis herzustellen sowie eine Bedarfsabfrage zur Regel zu machen.

In der Stundenhöhe sind auch Anteile enthalten, die der Steuerung der Beratung nach § 16 SGB VIII dienen.

 

Für alle drei Bereiche gilt hinsichtlich der kw-Vermerke  das zu lfd. Nr. 20 gesagte.

 

Lfd. Nr. 22 der Vorschlagsliste: Umverteilung der freiwilligen Zuschüsse im Bereich der Tageseinrichtungen

 

Die Streichung der hier in Frage kommenden Zuschüsse würde gerade bei kleineren Trägern zu nicht unerheblichen finanziellen Problemen führen, die sogar dazu führen könnten, dass diese den Betrieb aufgeben müssten. Ähnlich wie in Erlangen gibt es in Bayern etliche Städte und Gemeinden, die Defizite beim Betrieb in sog. Kooperationsvereinbarungen übernehmen.

Die Frage der Mietkostenerstattung bzw. der mietfreien Überlassung war bereits Thema bei der Untersuchung der KGSt. Das Jugendamt ist bereits beauftragt, die unterschiedliche Praxis auf aufzugeben und eine einheitliche Handhabung herzustellen, die auch ein Einsparvolumen beinhaltet.

Lfd. Nr. 23 der Vorschlagsliste: Steigerung der Erträge aus Elternbeiträgen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder.

 

Dem Vorschlag kann grundsätzlich gefolgt werden.

 

Lfd. Nr. 24 der Vorschlagsliste: Anpassung des Anstellungsschlüssels des pädagogischen Personals im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder.

 

Der vorgelegte Entwurf des Untersuchungsergebnisses belegt, dass die Fachabteilung den durch den Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.07.2006 erteilten Auftrag, einen Anstellungsschlüsse von 1:10 zu erreichen erfolgreich erfüllt und auch hält.

 

Auch Ministerium, Fachkreise und Wohlfahrtsverbände fordern diesen Anstellungsschlüssel, damit eine nachhaltige Bildungs- und Erziehungsarbeit durchgängig gewährleistet ist. Auszug aus dem Jahrespressetext der Sozialministerin vom 21.01.2010:

 

„Bei der Förderung der Kindertagesbetreuung geht es um mehr, als nur um Platzzahlen oder Versorgungsquoten. Nehmen dem Ausbau des Betreuungsangebots werden wir die bundesweit anerkannten Qualitätsstandards in unseren Kindertageseinrichtungen weiter entwickeln. Wir empfehlen den Trägern einen Anstellungsschlüssel von 1:10….“.Der bayernweite Anstellungsschlüssel liegt im Durchschnitt bei 1:10,3.  Der durchschnittliche  Anstellungsschlüssel der freien Träger in Erlangen beträgt 1:9,95. Durch die Erhöhung des Basiswertes in der Förderung in den Kindergartenjahren 2009/2010 und 2010/2011, haben die  Träger Mehreinnahmen die sie in die Lage versetzten, den Anstellungsschlüssel zu verbessern. Das Stadtjugendamt Erlagen erhält so als Träger der städt. Einrichtungen Mehreinnahmen i.H.v. ca. 100.000 Euro/Jahr.

 

Eine Verschlechterung des Anstellungsschlüssels würde bedeuten, dass die kinder- und familienfreundliche Stadt Erlangen trotz dieser Mehreinnahmen in der Ära der Bildungsoffensive bayernweit an das Ende rutschen würde. Wie unter diesen Vorzeichen dann 2013 eine Gebührenerhöhung plausibel dargestellt werden soll, erschließt sich dem Fachamt nicht.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass durch das neue online-Verfahren zur Abrechnung der Förderung ab 01.01.2011 taggenau die Abwesenheiten erfasst und alle Fehlzeiten und Schließzeiten eingerechnet  werden, besteht bei einem Anstellungsschlüssel von 1:11 die konkrete Gefahr, dass der Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,5 unterschritten wird und die Förderung komplett verloren geht.

 

Während andere Träger  zu Aufnahmen in „Notsituationen“ oder zur Integration behinderter Kinder nicht verpflichtet sind, muss das Jugendamt in Wahrnehmung seiner Gesamtverantwortung zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben handlungsfähig bleiben. Dies würde bedeuten, dass in bestimmten Fällen die Aufnahme von Kindern, insbesondere von behinderten Kindern, die einen höheren Gewichtungsfaktor haben nicht mehr möglich ist.

 

Paradoxer weise könnte dies dazu führen, dass Plätze frei bleiben müssen, um den Förderanspruch nicht zu verlieren. Diese „Nicht-Auslastung“ ist zum einen unwirtschaftlich und könnte zum anderen dazu führen, dass Neuinvestitionen notwendig sind, da das objektiv zur Verfügung stehende Platzangebot nicht ausreicht.

 

Die Analyse berücksichtigt nicht, dass im Erhebungszeitraum ein einigen Einrichtungen Sondersituationen herrschten, die den Anstellungsschlüssel temporär in nicht üblicher Weise „verbesserten“. So war die Kinderzahl im Kindergarten/Kinderkrippe Rasselmäuse sowie im Kindergarten/Krippe Storchennest die Kinderzahl wegen Bauarbeitern (Brand und Generalsanierung bzw. Neubau) reduziert. Die Personalausstattung musste wegen der großen Belastung (Arbeit in verschiedenen Gebäuden, Container, Umzüge) beibehalten werden.

 

Aus den o.g. Gründen wird seitens des Fachamts dem Vorschlag, den Anstellungsschlüssel auf 1:11 zu verschlechtern, entschieden widersprochen.

Lfd. Nr. 25 der Vorschlagsliste: Flächendeckende Implementierung von Leistungsvereinbarungen im Bereich Zuschüsse des Jugendamts für Kinder- und Jugendarbeit

 

Die Empfehlung, 50.000 Euro einzusparen war bereits Gegenstand des KGSt-Gutachtens. Die entsprechende Empfehlung fand in den Ausschüssen keine Mehrheit. Außerdem wird dieser Betrag bereits durch eine zweckgebundene Spende der Stadtsparkasse abdeckt.

Dem Vorschlag kann nicht gefolgt werden.

Sicher ist, dass es eine Neuorganisation im Zuschussbereich geben muss. Wo dieser verortet wird, sollte einer entsprechenden Organisationsuntersuchung vorbehalten bleiben. In den Vertiefungsgesprächen war auch die Einbindung der Jugendclubs in das Jugendamt ein Thema.

 

 

Lfd. Nr. 26 Ausbau des Fachcontrollings zu einem wirkungsorientierten Gesamtcontrolling des Jugendamts.

 

Ein wirkungsorientiertes Fachcontrolling im Bereich Hilfen zur Erziehung befindet sich zurzeit in der Entwicklung und soll 2011 flächendeckend ausgebaut werden. Verschiedene MitarbeiterInnen haben entsprechende Fortbildungen besucht. Außerdem ist das StJA Erlangen in einer Arbeitsgruppe vertreten, die sich auf Bundesebene regelmäßig trifft.

 

Begleitend dazu besteht Übereinstimmung mit dem Vorschlag, eine funktionale Fachsoftware für das Jugendamt einzuführen und das derzeitige Programm abzulösen. Auch hier sind bereits alle Vorbereitungen getroffen. Es bleibt zu hoffen, dass die nötigen Gelder bereitgestellt werden.

 

Der Vorschlag im Gutachten geht davon aus, dass das Themengebiet Fachcontrolling entweder durch externe Anbieter oder durch eine Stellenmehrung abgedeckt werden kann. Hintergrund dieses Vorschlags ist die Erkenntnis, dass bei einer flächendeckenden Einführung des Fachcontrolling und dem damit einhergehenden Massendatenmanagement zusätzliche Ressourcen notwendig sind.

 

Das Fachamt favorisiert im Sinne des bisherigen Controllingansatzes die Wahrnehmung entsprechender Aufgaben durch eine Stellenmehrung oder Stundenaufstockung. Das Massendatenmanagement  ist nur ein Teil des Controlling. Eine Vergabe nach außen erschwert die flexible und passgenaue Einbindung in ein umfassendes Gesamtcontrolling, das auf die Erlanger Verhältnisse -insbesondere auch im Bereich präventiver Angebote- zugeschnitten ist.

 

 

Übergreifende, Allgemeine Anmerkung:

 

Die Einsparvorschläge können nach Ansicht des Fachamts nicht so umgesetzt werden, dass mit einem finanziellen Erfolg bereits im Jahr 2011 gerechnet werden kann. Für die Stadt Erlangen wurde ein Null-Stellenplan beschlossen, der zumindest neue Stellen in 2011 nicht zulässt. Auch die notwendigen Sachmittel stehen ohnehin erst nach der Genehmigung des Haushalts zur Verfügung.

 

 


Anlagen: