Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1.
Es wurden maximale Schalldruckpegel für die Musiklautstärke auf den Kellern, in den Zelten und für die Fahrgeschäfte eingeführt.
Die Auflagen für die Lautstärkebegrenzung erfolgen nach den
Vorschriften des Gaststättenrechts bzw. bei den Fahrgeschäften direkt nach dem
Immissionsschutzrecht sowie nach der Verordnung
für die Volksfeste in der Stadt Erlangen (Volksfestordnung) vom
30.04.1999
i. d. F. vom 05.05.2004.
Auf dieser Rechtsgrundlage sind Immissionsrichtwerte (IRW) einzuhalten.
Der IRW beträgt tags 70 dB(A) und
Die Beurteilung der Lärmimmissionen erfolgt 0,5 m vor dem am stärksten betroffenen Fenster eines schutzbedürftigen Raumes in der Nachbarschaft.
Nachtzeit ist die Zeit von
Um diesen IRW einzuhalten wurden für die Kapellen ein mittlerer Spitzenpegel 90 dB(A) in der Mitte des Festzeltes festgesetzt und für die Fahrgeschäfte ein mittlerer Spitzenpegel 70 dB(A) in 10 m Entfernung.
Die Lärmschutzauflagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides, welchen die Schausteller vom Ordnungsamt erhalten.
2.
Die Fahrgeschäfte werden vor Beginn der Kirchweih durch Mitarbeiter des Amts für Umweltschutz und Energiefragen eingepegelt.
Die Betreiber der Fahrgeschäfte erhalten eine Markierung am
Lautstärkeregler auf ihrem Verstärker. Die Einhaltung dieser Markierungen wird
während des Festbetriebes stichprobenartig kontrolliert.
Die elektroakustischen Anlagen in den Kellern und Zelten werden am Eröffnungstag auf die zulässige Lautstärke eingestellt. Die Verstärkeranlagen erhalten einen Leistungsbegrenzer, der ein Überschreiten des Maximalpegel verhindert. Mit dieser Aufgabe ist eine externe Fachfirma betraut, die auch während des Festbetriebs Kontrollen durchführt.
3.
Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen verfügt über ein Schallpegelmessgerät das den Anforderungen der TA-Lärm genügt (NorTronic Type 102).
Die externe Fachfirma verwendet eigene Geräte.
4.
Die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen
führen während des Festbetriebes stichprobenartige Kontrollen der Fahrgeschäfte
durch.
Die laufende Überwachung der Kapellen erfolgt durch die
externe Fachfirma. Die Kontrollen finden täglich in der Zeit zwischen
Anlagen: Anlage 1_Anfrage der Fraktion Erlanger Linke vom 22.11.2010