Betreff
Anfrage zur "Lärmentwicklung Bergkirchweih" der Fraktion Erlanger Linke vom 22.11.2010
Vorlage
31/090/2011
Aktenzeichen
III/31/MHL-1272
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


1.

Es wurden maximale Schalldruckpegel für die Musiklautstärke auf den Kellern, in den Zelten und für die Fahrgeschäfte eingeführt.

Die Auflagen für die Lautstärkebegrenzung erfolgen nach den Vorschriften des Gaststättenrechts bzw. bei den Fahrgeschäften direkt nach dem Immissionsschutzrecht sowie nach der Verordnung für die Volksfeste in der Stadt Erlangen (Volksfestordnung) vom 30.04.1999
i. d. F. vom 05.05.2004.

Auf dieser Rechtsgrundlage sind Immissionsrichtwerte (IRW) einzuhalten.

Der IRW beträgt tags 70 dB(A) und nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.

Die Beurteilung der Lärmimmissionen erfolgt 0,5 m vor dem am stärksten betroffenen Fenster eines schutzbedürftigen Raumes in der Nachbarschaft.

Nachtzeit ist die Zeit von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr, Tagzeit von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr.

Um diesen IRW einzuhalten wurden für die Kapellen ein mittlerer Spitzenpegel 90 dB(A) in der Mitte des Festzeltes festgesetzt und für die Fahrgeschäfte ein mittlerer Spitzenpegel 70 dB(A) in 10 m Entfernung.

Die Lärmschutzauflagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides, welchen die Schausteller vom Ordnungsamt erhalten.

 

2.

Die Fahrgeschäfte werden vor Beginn der Kirchweih durch Mitarbeiter des Amts für Umweltschutz und Energiefragen eingepegelt.

Die Betreiber der Fahrgeschäfte erhalten eine Markierung am Lautstärkeregler auf ihrem Verstärker. Die Einhaltung dieser Markierungen wird während des Festbetriebes stichprobenartig kontrolliert.

 

Die elektroakustischen Anlagen in den Kellern und Zelten werden am Eröffnungstag auf die zulässige Lautstärke eingestellt. Die Verstärkeranlagen erhalten einen Leistungsbegrenzer, der ein Überschreiten des Maximalpegel verhindert. Mit dieser Aufgabe ist eine externe Fachfirma betraut, die auch während des Festbetriebs Kontrollen durchführt.

 

3.

Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen verfügt über ein Schallpegelmessgerät das den Anforderungen der TA-Lärm genügt (NorTronic Type 102).

Die externe Fachfirma verwendet eigene Geräte.

 

4.

Die Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen führen während des Festbetriebes stichprobenartige Kontrollen der Fahrgeschäfte durch.

 

Die laufende Überwachung der Kapellen erfolgt durch die externe Fachfirma. Die Kontrollen finden täglich in der Zeit zwischen 20.00 und 23.00 Uhr statt.

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1_Anfrage der Fraktion Erlanger Linke vom 22.11.2010