Betreff
Überwachung des Durchfahrverbots Bahnhofplatz Erlangen - Stellungnahme des Innenministeriums auf eine Anfrage von Frau MdL Weikert
Vorlage
32/012/2011
Aktenzeichen
III/32/LHC
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Frau Angelika Weikert, Abgeordnete im Bayer. Landtag für den Wahlkreis Mittelfranken, hat sich gegenüber dem Innenministerium für die Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt. Insbesondere hat sie zur Kontrolle des bestehenden Durchfahrstverbotes am Bahnhofplatz Erlangen eine Sondergenehmigung (evtl. auch im Rahmen eines befristeten Modellversuchs) für die Stadt Erlangen erbeten.

 

Innenminister Joachim Herrmann hat Frau Weikert mit Schreiben vom 20. Dezember 2010 geantwortet und der Stadt Erlangen gleichzeitig einen Abdruck übermittelt. Daraus sind folgende Aussagen zu entnehmen:

 

„Die Befugnisse der Städte und Gemeinden in der Verkehrsüberwachung wurden mit Wirkung vom 20. November 2009 erweitert. Diese neuen Befugnisse betreffen aber in erster Linie die Überwachung des Fußgänger- und Radverkehrs.

 

Eine darüber hinaus gehende Befugniserweiterung, insbesondere die Erstreckung der kommunalen Befugnisse auf die Durchfahrtsverbote der Zeichen 250, 253 und 260 (Verbot für Fahrzeuge aller Art sowie Verbote für einzelne Verkehrsarten) wurde nochmals sorgsam abgewogen und auf seine Vor- und Nachteile hin überprüft. Sie wurde letztlich nicht weiterverfolgt, weil Verstöße gegen diese Verkehrsverbote einen eindeutigen Tatnachweis erfordern, der in der Regel nur durch Anhaltekontrollen möglich ist. Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen machen die Kommunen von der Anhaltebefugnis zur Fahreridentifizierung auch im Rahmen der bisherigen Befugnisse keinen Gebrauch, weil sie über keine Einsatzkräfte zur Durchsetzung einer Anhalteanordnung und gegebenenfalls zur Nacheile eines flüchtenden Fahrzeugführers verfügen.

 

Auch würden mit einer nur Zuständigkeitserweiterung auf die o.a. Verkehrszeichen die Gemeinden künftig auch für die Überwachung der Lkw-Durchfahrtsverbote zuständig.

 

Eine so umfangreiche Zuständigkeitserweiterung, die auf kommunaler Ebene auch organisatorisch und personell zu bewältigen wäre, ist derzeit nicht geplant.

 

Ungeachtet dessen darf ich Ihnen versichern, dass die Bayerische Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstverständlich auch auf nichtberechtigte Verkehrsteilnehmer auf Sonderfahrstreifen achtet und deren Verkehrsverstöße ggf. zur Ahndung bringt. Seitens der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt wird im Bereich des Bahnhofplatzes auch eine höhere Kontrolldichte angestrebt als an anderen Örtlichkeiten. Aber eine permanente Überwachung ist auch dort weder leistbar, noch sinnvoll.“

 

 


Anlagen:        keine