Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Frau Angelika Weikert, Abgeordnete im Bayer. Landtag für den Wahlkreis Mittelfranken, hat sich gegenüber dem Innenministerium für die Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Städte und Gemeinden im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt. Insbesondere hat sie zur Kontrolle des bestehenden Durchfahrstverbotes am Bahnhofplatz Erlangen eine Sondergenehmigung (evtl. auch im Rahmen eines befristeten Modellversuchs) für die Stadt Erlangen erbeten.
Innenminister Joachim Herrmann hat Frau Weikert mit Schreiben vom 20. Dezember 2010 geantwortet und der Stadt Erlangen gleichzeitig einen Abdruck übermittelt. Daraus sind folgende Aussagen zu entnehmen:
„Die Befugnisse der Städte und Gemeinden in der Verkehrsüberwachung
wurden mit Wirkung vom 20. November 2009 erweitert. Diese neuen Befugnisse
betreffen aber in erster Linie die Überwachung des Fußgänger- und Radverkehrs.
Eine darüber hinaus gehende Befugniserweiterung, insbesondere die
Erstreckung der kommunalen Befugnisse auf die Durchfahrtsverbote der Zeichen
250, 253 und 260 (Verbot für Fahrzeuge aller Art sowie Verbote für einzelne
Verkehrsarten) wurde nochmals sorgsam abgewogen und auf seine Vor- und
Nachteile hin überprüft. Sie wurde letztlich nicht weiterverfolgt, weil
Verstöße gegen diese Verkehrsverbote einen eindeutigen Tatnachweis erfordern,
der in der Regel nur durch Anhaltekontrollen möglich ist. Nach den uns
vorliegenden Erkenntnissen machen die Kommunen von der Anhaltebefugnis zur
Fahreridentifizierung auch im Rahmen der bisherigen Befugnisse keinen Gebrauch,
weil sie über keine Einsatzkräfte zur Durchsetzung einer Anhalteanordnung und
gegebenenfalls zur Nacheile eines flüchtenden Fahrzeugführers verfügen.
Auch würden mit einer nur Zuständigkeitserweiterung auf die o.a.
Verkehrszeichen die Gemeinden künftig auch für die Überwachung der
Lkw-Durchfahrtsverbote zuständig.
Eine so umfangreiche Zuständigkeitserweiterung, die auf kommunaler
Ebene auch organisatorisch und personell zu bewältigen wäre, ist derzeit nicht
geplant.
Ungeachtet dessen darf ich Ihnen versichern, dass die Bayerische
Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstverständlich auch auf
nichtberechtigte Verkehrsteilnehmer auf Sonderfahrstreifen achtet und deren
Verkehrsverstöße ggf. zur Ahndung bringt. Seitens der Polizeiinspektion
Erlangen-Stadt wird im Bereich des Bahnhofplatzes auch eine höhere
Kontrolldichte angestrebt als an anderen Örtlichkeiten. Aber eine permanente
Überwachung ist auch dort weder leistbar, noch sinnvoll.“
Anlagen: keine