Die Berechnung der Geschäftsführungszuschüsse der Stadtratsfraktionen nach § 3 Abs. 2 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen bleibt unverändert.
Der Antrag Nr. 119/2010 der Fraktion Erlanger Linke ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Stadt Erlangen gewährt zur Unterstützung der Stadtrats- und Fraktionsarbeit den im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen neben der kostenlosen Überlassung von Räumen laufende Geschäftsführungszuschüsse.
Die Fraktionszuschüsse werden vor allem bei den größeren Fraktionen überwiegend dazu verwendet die Bezahlung der Geschäftsführung der Fraktion sicherzustellen. Da die Geschäftsführer analog des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden, werden die Fraktionszuschüsse analog zu den allgemeinen prozentualen Steigerungen des TVöD erhöht.
Durch die progressive Kürzung der Fraktionszuschüsse, beginnend mit 10 %, sollen sich nach Antrag der Fraktion Erlanger Linke alle Fraktionen an den notwendigen Haushalts-Einsparungen beteiligen.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Eine Kürzung der Fraktionszuschüsse wurde zuletzt im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen geprüft und abgelehnt. Eine Änderung der Sachlage ist nicht erkennbar.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 119/2010 der Fraktion Erlanger Linke