Betreff
Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 163/2010, Haushaltskonsolidierung 2011 Umstrukturierungen Liegenschaftsamt, Sportamt und Friedhofsgärtnerei
Vorlage
11/030/2010
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Die genannten Umstrukturierungen werden derzeit nicht weiterverfolgt.

Der Antrag der Grünen Liste Nr. 163/2010 vom 30.11.2010 ist damit bearbeitet.


 

·         Eingliederung des Liegenschaftsamtes (Amt 23) als Abteilung in das
Gebäudemanagement (Amt 24)

 

Amt 23 könnte grds. als weitere Abteilung dem Amt 24 angegliedert werden.

Die Verwaltung der Miet- und Pachtverhältnisse wurde bereits 2005 organisatorisch und personell von Amt 23 in das Amt 24 integriert. Die noch vorhandenen Schnittstellen sind optimiert.

Die im Antrag erwarteten und nicht bezifferten Synergieeffekte sind aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben. Der Amtsleiters des Amtes 24 leitet in Personalunion auch bereits die Abteilung Techn. Gebäudemanagement, bei Zuordnung einer weiteren Abteilung wird die Leitungsspanne als auf Amtsebene zu groß angesehen.

Einsparungen durch den Wegfall von Planstellen sind nicht erkennbar.



 

·         Eingliederung der „Friedhofsgärtnerei“ des Standesamtes (Amt 34) in den
Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB77)

 

Das Sachgebiet Bestattungen und Friedhofswesen (Sachgebiet 34-3; eine „Friedhofsgärtnerei“ im klassischen Sinn besteht nicht) könnte grds. als viertes Sachgebiet der Abteilung Stadtgrün (Abt. 773) angegliedert werden.

Die im Antrag erwarteten und nicht bezifferten Synergieeffekte sind aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht gegeben.

Eine Sachgebietsleiter-Stelle kann aufgrund der wahrzunehmenden Sachbearbeitungsaufgaben nicht eingespart werden. Der Standort mit Werkstatt auf dem Zentralfriedhof müsste ebenfalls erhalten bleiben, weil der Bestattungsbetrieb kurzfristige Einsatzbereitschaft und schnelle Verfügbarkeit erfordert. Eine Trennung von Bestattungen und Friedhofsunterhalt wird nicht für sinnvoll angesehen. Aufgrund des dezentralen Erlanger Friedhofskonzeptes (11 Friedhöfe) wird eine Einsparung eines Standortes od. einer Werkstatt bei einer Zusammenlegung nicht für sinnvoll erachtet.

1996 wurde der Bereich Bestattungs- und technisches Friedhofswesen dem Standesamt zugeordnet und arbeitet nach Mitteilung der Dienststelle seit Jahren kostendeckend.

 

 

·         Eingliederung des Sportamtes (Amt 52) in das Kultur- und Freizeitamt (Amt 41)

 

Ein Zusammenschluss wäre theoretisch möglich. Die im Antrag erwarteten und nicht bezifferten Synergieeffekte sind aus Sicht der Verwaltung jedoch nicht gegeben.

Es sind keine Schnittmengen (weder in der Sportförderung noch bei den Zielgruppen), sowie keine Einsparungen durch den Wegfall von Planstellen erkennbar.

 

 

 

 


Anlage: Fraktionsantrag Nr. 163/2010