Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis
bzw.
alternativen Beschlussfassung zur lfd. Nr. 6. der Abstimmungsvorlage der
Maßnahmenvorschläge von Rödl & Partner.
Unter Ziffer 4.6 des Abschlussberichts der Fa. Rödl & Partner wird als Maßnahme Nr. 6 eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre ab dem Haushaltsjahr 2011 vorgeschlagen.
Die Personalverwaltung hat sich in einer Stellungnahme dagegen ausgesprochen. Diese ist im vorgenannten Bericht auf Seite 16 f. vollständig abgedruckt.
In der HFPA-Sitzung vom 24.11.2010 wurde die Personalverwaltung gebeten, den alternativen Vorschlag des Referates Zentrale Verwaltung ebenfalls monetär zu quantifizieren.
Nachstehend werden die Kalkulationsparameter des Vorschlages von Rödl & Partner nochmals erläutert (Ziff. 1) und auf den weiterentwickelten Alternativvorschlag des Referates Zentrale Verwaltung angewendet (Ziff. 2).
1. Berechnungsgrundlage für den
Maßnahmenvorschlag von Rödl & Partner
1.1.
Durchschnittliche
Personalbewegungen p.a. bei der Stadt Erlangen
Durchschnittliche Anzahl der
Umsetzungen / unbefristeten Einstellungen in den Jahren 2007 - 2010 |
114 |
minus |
29 |
minus |
15 |
Berechnungsbasis - durchschnittliche Personalbewegung |
70 |
1.2.
Durchschnittlicher
Monatsverdienst als Berechnungsgrundlage
Die Durchschnittsbildung erfolgte gemäß den Personalkosten des Personalberichts der Stadt Erlangen (Mischsystem aus EG 1- EG 11 TVöD und A 16 – A 13 BayBesO).
Dies ergibt rechnerische
Durchschnittskosten von 3130 € pro
Monat.
1.3.
Monetarisierung
von Vakanzen = dreimonatige Wiederbesetzungssperre
3.130 € x 3 Monate x 70 Fälle =
657.300 €
Bereinigung um 10 %
(= Stellen, bei denen Vakanz aus dringenden
sachlichen Gründen nicht vertretbar)
657.300 € - 10 % = 591.570 €
(Der Vorschlag von Rödl & Partner geht
zwar in seiner Begründung von einer ausnahmslosen Anwendung einer
Wiederbesetzungssperre aus, zieht aber bei der Ermittlung des Einsparpotentials
10% für Ausnahmen ab.)
2. Alternativvorschlag der Verwaltung
2.1.
Inhalt
Neben dem bereits bestehenden
System einer konsequenten Bedarfsprüfung bei jeder Stellenwiederbesetzung wird
vorgeschlagen für jede anstehende Stellenwiederbesetzung eine spezifische Budgetkürzung des
Personalkostenbudgets des betreffenden Fachamtes für 2 Monate
vorzunehmen
(alle Dienststellen außer den städtischen Schulen und Amt 51 analog dem
Vorschlag von Rödl & Partner)
Die Budgetkürzung erfolgt automatisch zentral durch das Personal- und
Organisationsamt bei Personalfluktuation. Es
gibt keine Ausnahmetatbestände.
2.2.
Folgen
Es verbleibt in der
Entscheidungskompetenz der jeweiligen Amtsleitung, ob der Vakanzzeitraum
vertretbar ist oder ob die wieder zu besetzende Stelle nahtlos besetzt werden
soll. Die Ämter sind somit in der Lage personellen Sondersituationen,
individuellen Überlastungen und auch aufgaben-/stellenbezogenen
Wissensbewahrungsprozessen Rechnung zu tragen.
Personalkosten für den Zweimonatszeitraum müssen jedoch zwingend aus dem
Fachamtsbudget getragen werden, da die Budgetkürzung in jedem Fall erfolgt.
Auch der Alternativvorschlag stellt einen zusätzlichen Eingriff in die
Budgethoheit der Ämter dar, die Grundzüge der Budgetierung bleiben aber
erhalten, da eine Entscheidungsfreiheit der Ämter aufrechterhalten wird.
2.3.
Finanzielles
Einsparpotential
Die Berechnung des
Einsparpotentials erfolgt auf Basis der Grundzahlen unter Nr. 1 und ergibt
einen kalkulatorischen Betrag von:
3.130 € x 2 Monate x 70 Fälle = 438.200 €
Darüber hinaus ergibt sich noch ein Einsparpotential aus der konsequenten
Bedarfsprüfung im Zuge jedes Wiederbesetzungsverfahrens, welches sich als
Jahresbetrag nur schwer belastbar beziffern lässt, kalkulatorisch aber mit
zusätzlich ca. 50.000 € angesetzt werden kann.