Betreff
Alternativvorschlag der Verwaltung zur Wiederbesetzungssperre, Lfd. Nr. 6 der Abstimmungsvorlage der Maßnahmenvorschläge von Rödl + Partner, Protokollnotiz zum HFPA vom 24.11.2010
Vorlage
11/025/2010
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis
bzw.
alternativen Beschlussfassung zur lfd. Nr. 6. der Abstimmungsvorlage der Maßnahmenvorschläge von Rödl & Partner.


Unter Ziffer 4.6 des Abschlussberichts der Fa. Rödl & Partner wird als Maßnahme Nr. 6 eine dreimonatige Wiederbesetzungssperre ab dem Haushaltsjahr 2011 vorgeschlagen.

Die Personalverwaltung hat sich in einer Stellungnahme dagegen ausgesprochen. Diese ist im vorgenannten Bericht auf Seite 16 f. vollständig abgedruckt.

 

In der HFPA-Sitzung vom 24.11.2010 wurde die Personalverwaltung gebeten, den alternativen Vorschlag des Referates Zentrale Verwaltung ebenfalls monetär zu quantifizieren.

 

Nachstehend werden die Kalkulationsparameter des Vorschlages von Rödl & Partner nochmals erläutert (Ziff. 1) und auf den weiterentwickelten Alternativvorschlag des Referates Zentrale Verwaltung angewendet (Ziff. 2).

 

1.      Berechnungsgrundlage für den Maßnahmenvorschlag von Rödl & Partner

 

1.1.            Durchschnittliche Personalbewegungen p.a. bei der Stadt Erlangen

Durchschnittliche Anzahl der Umsetzungen / unbefristeten Einstellungen in den Jahren 2007 - 2010

114

minus
Durchschnittliche Anzahl der Umsetzungen/ unbefristeten Einstellungen im Stadtjugendamt und den städtischen Schulen in den Jahren 2007 - 2010

29

minus
Nachwuchskräfte, die im Anschluss an die Ausbildung übernommen werden

15

Berechnungsbasis - durchschnittliche Personalbewegung

70

 

1.2.            Durchschnittlicher Monatsverdienst als Berechnungsgrundlage

 

Die Durchschnittsbildung erfolgte gemäß den Personalkosten des Personalberichts der Stadt Erlangen (Mischsystem aus  EG 1- EG 11 TVöD und A 16 – A 13 BayBesO).

Dies ergibt rechnerische Durchschnittskosten von 3130 € pro Monat.

 

 

1.3.            Monetarisierung von Vakanzen = dreimonatige Wiederbesetzungssperre

 

3.130 € x 3 Monate x 70 Fälle = 657.300 €
Bereinigung um 10 %
(= Stellen, bei denen Vakanz aus dringenden sachlichen Gründen nicht vertretbar)

 

657.300 € - 10 % = 591.570 €
(Der Vorschlag von Rödl & Partner geht zwar in seiner Begründung von einer ausnahmslosen Anwendung einer Wiederbesetzungssperre aus, zieht aber bei der Ermittlung des Einsparpotentials 10% für Ausnahmen ab.)

 

 

2.      Alternativvorschlag der Verwaltung

 

2.1.            Inhalt

Neben dem bereits bestehenden System einer konsequenten Bedarfsprüfung bei jeder Stellenwiederbesetzung wird vorgeschlagen für jede anstehende Stellenwiederbesetzung eine spezifische Budgetkürzung des Personalkostenbudgets des betreffenden Fachamtes für 2 Monate vorzunehmen
(alle Dienststellen außer den städtischen Schulen und Amt 51 analog dem Vorschlag von Rödl & Partner)
Die Budgetkürzung erfolgt automatisch zentral durch das Personal- und Organisationsamt bei Personalfluktuation. Es gibt keine Ausnahmetatbestände.

2.2.            Folgen

Es verbleibt in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Amtsleitung, ob der Vakanzzeitraum vertretbar ist oder ob die wieder zu besetzende Stelle nahtlos besetzt werden soll. Die Ämter sind somit in der Lage personellen Sondersituationen, individuellen Überlastungen und auch aufgaben-/stellenbezogenen Wissensbewahrungsprozessen Rechnung zu tragen.
Personalkosten für den Zweimonatszeitraum müssen jedoch zwingend aus dem Fachamtsbudget getragen werden, da die Budgetkürzung in jedem Fall erfolgt. Auch der Alternativvorschlag stellt einen zusätzlichen Eingriff in die Budgethoheit der Ämter dar, die Grundzüge der Budgetierung bleiben aber erhalten, da eine Entscheidungsfreiheit der Ämter aufrechterhalten wird.

2.3.            Finanzielles Einsparpotential

Die Berechnung des Einsparpotentials erfolgt auf Basis der Grundzahlen unter Nr. 1 und ergibt einen kalkulatorischen Betrag von:
3.130 € x 2 Monate x 70 Fälle = 438.200 €
Darüber hinaus ergibt sich noch ein Einsparpotential aus der konsequenten Bedarfsprüfung im Zuge jedes Wiederbesetzungsverfahrens, welches sich als Jahresbetrag nur schwer belastbar beziffern lässt, kalkulatorisch aber mit zusätzlich ca. 50.000 € angesetzt werden kann.