Betreff
Ausgleichsflächen ICE/S-Bahn
Vorlage
30-R/019/2010
Aktenzeichen
III/30/KJE/2302
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In dem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Oktober 2009 für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen wurden unter anderem auch Flächen bestimmt, die für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen. Die Inanspruchnahme erfolgt durch Belastung der Grundstücke mit Grunddienstbarkeiten gegen Entschädigung.

Mehrere Grundeigentümer und teilweise auch Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen haben hiergegen Klage zum Bundesverwaltungsgericht erhoben und ebenfalls einstweiligen Rechtsschutz begehrt. In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht im September 2010 zwar den Antrag der Eigentümer und Bewirtschafter auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, in der Begründung jedoch deutlich gemacht, dass Mängel des Planfeststellungsbeschlusses durchaus vorliegen könnten, insbesondere was das Nichtvorliegen aussagekräftiger Unterlagen zur Ermittlung möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betrifft. Derartige Mängel könnten evtl. eine Ergänzung des ergangenen Planfeststellungsbeschlusses erfordern.

 

Dennoch hat die Bahn im Oktober bei der Stadt bereits nachgefragt, welche Unterlagen sie für eine vorzeitige Besitzeinweisung im Rahmen eines Enteignungsverfahrens einreichen müsse.

 

Dieser Sachverhalt wurde mit Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Dr. Balleis vom 13.10.2010 Herrn Staatsminister Joachim Herrmann mitgeteilt, der wiederum mit Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn darum gebeten hat, den Schritt der vorzeitigen Besitzeinweisung (zunächst) nicht zu gehen (vgl. Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 22.11.2010 hat der Konzernbevollmächtigte der DB für den Freistaat Bayern, Herr Klaus-Dieter Josel, Herrn Staatsminister Herrmann mitgeteilt, dass derzeit keine Veranlassung oder Notwenigkeit bestehe, Verfahren über vorzeitige Besitzeinweisungen einzuleiten, da mit den betroffenen Grundstückseigentümern Verhandlungen über den Ankauf bzw. die Inanspruchnahme der für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlichen Flächen geführt werden. Man suche eine für alle Beteiligten möglichst ausgeglichene und einvernehmliche Lösung (vgl. Anlage 2 und 3).

 


Anlagen:        Anlage 1: Schreiben des Herrn Staatsminister Herrmann an den Vorstands-
                       vorsitzenden der Deutschen Bahn AG vom 03.11.2010 (nichtöffentlich – zu-
                       gänglich nur für Berechtigte)

                        Anlage 2: Schreiben der Herrn Staatsminister Herrmann an Herrn OBM Dr.
                       Balleis vom 08.12.2010 (nichtöffentlich – zugänglich nur für Berechtigte)

 

                        Anlage 3: Schreiben des Herrn Klaus-Dieter Josel an Herrn Staatsminister
                       Herrmann vom 22.11.2010 (nichtöffentlich – zugänglich nur für Berechtigte)