Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In dem
Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Oktober 2009 für
den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen wurden
unter anderem auch Flächen bestimmt, die für naturschutzfachlich festgesetzte
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden sollen. Die
Inanspruchnahme erfolgt durch Belastung der Grundstücke mit
Grunddienstbarkeiten gegen Entschädigung.
Mehrere
Grundeigentümer und teilweise auch Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen
haben hiergegen Klage zum Bundesverwaltungsgericht erhoben und ebenfalls
einstweiligen Rechtsschutz begehrt. In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren
hat das Bundesverwaltungsgericht im September 2010 zwar den Antrag der
Eigentümer und Bewirtschafter auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
abgelehnt, in der Begründung jedoch deutlich gemacht, dass Mängel des
Planfeststellungsbeschlusses durchaus vorliegen könnten, insbesondere was das
Nichtvorliegen aussagekräftiger Unterlagen zur Ermittlung möglicher Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen betrifft. Derartige Mängel könnten evtl. eine Ergänzung des
ergangenen Planfeststellungsbeschlusses erfordern.
Dennoch
hat die Bahn im Oktober bei der Stadt bereits nachgefragt, welche Unterlagen
sie für eine vorzeitige Besitzeinweisung im Rahmen eines Enteignungsverfahrens
einreichen müsse.
Dieser
Sachverhalt wurde mit Schreiben des Herrn Oberbürgermeister Dr. Balleis vom
13.10.2010 Herrn Staatsminister Joachim Herrmann mitgeteilt, der wiederum mit
Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn darum gebeten hat,
den Schritt der vorzeitigen Besitzeinweisung (zunächst) nicht zu gehen (vgl.
Anlage 1).
Mit
Schreiben vom 22.11.2010 hat der Konzernbevollmächtigte der DB für den
Freistaat Bayern, Herr Klaus-Dieter Josel, Herrn Staatsminister Herrmann
mitgeteilt, dass derzeit keine Veranlassung oder Notwenigkeit bestehe,
Verfahren über vorzeitige Besitzeinweisungen einzuleiten, da mit den
betroffenen Grundstückseigentümern Verhandlungen über den Ankauf bzw. die Inanspruchnahme
der für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlichen Flächen geführt werden.
Man suche eine für alle Beteiligten möglichst ausgeglichene und einvernehmliche
Lösung (vgl. Anlage 2 und 3).
Anlagen: Anlage 1: Schreiben des Herrn
Staatsminister Herrmann an den Vorstands-
vorsitzenden der
Deutschen Bahn AG vom 03.11.2010 (nichtöffentlich – zu-
gänglich nur für
Berechtigte)
Anlage
2: Schreiben der Herrn Staatsminister Herrmann an Herrn OBM Dr.
Balleis vom
08.12.2010 (nichtöffentlich – zugänglich nur für Berechtigte)
Anlage
3: Schreiben des Herrn Klaus-Dieter Josel an Herrn Staatsminister
Herrmann vom
22.11.2010 (nichtöffentlich – zugänglich nur für Berechtigte)