Der Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 wird wie folgt geändert:
1.
Der Bedarf von 38 neuen Plätzen in der
Kinderkrippe der Siemens AG in der Friedrich-Bauer-Str. wird anerkannt.
2. Die Siemens AG erhält für die 38 bedarfsanerkannten Krippenplätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten.
Der
Investitionskostenzuschuss (staatlich und kommunal) beträgt insgesamt maximal
948.500,- €, wobei der kommunale Anteil maximal 72.900,- € beträgt.
3. Die Betriebskosten nach BayKiBiG werden für alle Kinder in der Kindertageseinrichtung mit Wohnsitz in Erlangen gefördert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2010 die Errichtung einer Kindertagesstätte der Siemens AG an der Friedrich-Bauer-Str. in Erlangen in Kooperation mit dem Kinderhaus e.V. Nürnberg beschlossen. Siehe Anlage.
Die Fördermittel nach der Investitionskostenförderung für Plätze für unter 3-jährige Kinder wurden mit Schreiben vom 8.11.2010 bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Mit Schreiben vom 15.11.2010 hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Erlangen mit Wirkung vom 12.11.2010 an verpflichtet, entgegen ihrer bisherigen und mittels eines Ministeriums-Schreibens gedeckten Praxis, hier einen Anteil von mindestens 10 % der verbleibenden Gesamtkosten zu übernehmen.
In einem Gespräch mit der Fa. Siemens am 14. Dezember 2010 wurde folgendes Vorgehen vereinbart: Auf Grund der neuen Rahmenbedingungen werden nur 38 von insgesamt 50 Krippenplätzen für Erlanger Kinder bedarfsanerkannt; dies entspricht dem Erfahrungswert, dass die Plätze bei betrieblichen Kindertageseinrichtungen in der Regel zu einem Viertel mit auswärtigen Kindern belegt sind. Für die Plätze von Erlanger Kindern übernimmt die Stadt Erlangen den geforderten kommunalen Mindestanteil an den Investitionskosten.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
- Bezuschussung der auf 38 Plätze fallenden Bau- und Ausstattungskosten der geplanten Kinderkrippe in der Friedrich-Bauer-Str.
- Bezuschussung der Betriebskosten für alle Kinder in der Kindertageseinrichtung mit Wohnsitz in Erlangen
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Bauvorhaben:
Das Vorhaben ist gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom
28.10.2010 unverändert. Die Kindertageseinrichtung soll mit 50 Krippen-, 25
Kindergarten-, und 20 Hortplätzen Kindern von Mitarbeiter/innen der Siemens AG
zur Verfügung stehen. Die Betriebsträgerschaft wird vom Kinderhaus e. V.
Nürnberg übernommen. Die Inbetriebnahme ist für September 2011 geplant.
Finanzierung:
Bisher haben beim Bau von betriebsnahen Kinderkrippen die Firmen den kommunalen Anteil an den Investitionskosten vollständig übernommen. Folglich wurde nur der staatliche Anteil über die Stadt Erlangen an den Bauträger weitergereicht. Eine derartige Abweichung von der Förderrichtlinie war bisher möglich und ist der Stadt Erlangen schriftlich vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bestätigt worden. Diese Vereinbarung erfolgte vor dem Hintergrund, den Betrieben eine Belegung nach betriebsinternen Erfordernissen zu ermöglichen, z.B. auch mit Kindern von auswärtigen Mitarbeiter/innen. Auf dieser Grundlage erfolgte der Stadtratbeschluss vom 28.10.2010.
Mit Schreiben vom 15.11.2010 hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Erlangen nunmehr angezeigt, dass die Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 ab dem 12.11.2010 so anzuwenden ist, dass der kommunale Anteil mindestens 10 % betragen muss. Der bisherige Verhandlungsansatz mit Firmen bei betriebsnahen Kinderbetreuungsplätzen ist nicht mehr zulässig. Um nicht das gesamte Vorhaben, für welches auch bereits eine Baugenehmigung vorliegt, stoppen zu müssen, wurde in Verhandlungen mit der Firma Siemens AG folgendes Modell vereinbart:
Die Stadt Erlangen übernimmt keine Investitionskosten für auswärtige Kinder. Aufgrund von Erfahrungswerten wird davon ausgegangen, dass ca. ¾ der in der Kinderkrippe betreuten Kinder aus Erlangen kommen werden. Die Stadt Erlangen spricht die Bedarfsanerkennung deshalb nur für 38 Plätze der insgesamt 50 geplanten Krippenplätze aus. Dies hat zur Folge, dass die staatliche Investitionskostenbezuschussung für 38 Krippenplätze erfolgt. Der städtische Zuschuss bezieht sich ebenfalls auf 38 Plätze. Die übrigen Kosten trägt Siemens.
Für das Vorhaben ergibt sich somit die folgende Finanzierung:
Kostenplan |
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Baukosten anteilig für 38 Plätze |
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1.494.407,76
€ |
Ausstattungskosten |
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110.079,92
€ |
Gesamtkosten für 38 Plätze |
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1.604.487,68
€ |
Staatliche
Förderung für 38 Plätze |
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Baukosten |
Fördersatz Baukosten (voraussichtlich
70,8%) |
828.100,00
€ |
Kostenhöchstwert Ausstattung |
38 x 1.250 (pauschal) |
47.500,00
€ |
Staatlicher Gesamtzuschuss |
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875.600,00
€ |
Kommunaler Anteil für 38 Plätze |
10% der nicht durch staatliche Fördermittel
gedeckten Kosten |
72.888,77
€ |
Gesamtzuschüsse
für 38 Plätze |
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948.488,77 € |
(Nachrichtlich)
Gesamtkosten Krippe für
50 Plätze lt. Kostenplan |
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2.111.168,00
€ |
Zuweisungsfähige Baukosten |
38 x 9 x 3.420 (pauschal) |
1.169.640,00
€ |
Bedarfssituation:
Ergänzend zu den Ausführungen zur Bedarfssituation in der Beschlussvorlage zum 28. Oktober 2010 (siehe Anlage) ist hier folgendes festzuhalten:
Aufgrund von Erfahrungswerten wird davon ausgegangen, dass 38 Plätze für die Versorgung von Erlanger Kindern genutzt werden. Die Zahl der vorgehaltenen Plätze innerhalb des Planungsbezirkes wird sich somit auf 330 Plätze erhöhen. Die lokale Versorgungsquote beträgt somit ca. 49,6%; diese besitzt aufgrund des extrem hohen Anteils betriebsnaher Plätze und der somit verminderten Bedeutung des Wohnortbezuges im Vergleich zu andern Erlanger Planungsbezirken nur eine deutlich verminderte Aussagekraft für die tatsächliche Bedarfsdeckungssituation. Die Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirkes lässt nach heutigem Kenntnisstand von einer deutlich überdurchschnittlichen Bedarfssituation vor Ort ausgehen. Zur Gewinnung eines realistischen Abbildes des Bedarfs sind aufgrund der besonderen Angebotssituation im Planungsbezirk G – Röthelheim & Südwest zudem die von den einrichtungsnahen Betrieben innerhalb ihrer Organisationseinheiten durchgeführten Bedarfseinschätzungen zu berücksichtigen.
In der Zusammenschau der vorliegenden Informationen ist aus bedarfsplanerischer Sicht davon auszugehen, dass die Bedarfsanerkennung von 38 Krippenplätzen dazu geeignet ist, zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot vor Ort beizutragen. Die Bedarfsanerkennung wird aus diesem Grund durch die Jugendhilfeplanung befürwortet.
Hinsichtlich der Kindergarten- und Hortplätze wird auf den Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 verwiesen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Investitionskosten: |
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Investitionskostenzuschuss
nach Krippenförderrichtlinie |
max. 948.500,- € |
bei
IP-Nr.: 365D.880 |
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Folgekosten: |
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Betriebskostenförderung
für 2011 (voraussichtlich Sept.-Dez.) für max. 95 Kinder |
ca. 212.000,- € |
bei
Sachkonto: 530101 |
Betriebskostenförderung
ab 2012 jährlich für max. 95 Kinder |
ca. 635.000,- € |
bei
Sachkonto: 530101 |
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Korrespondierende
Einnahmen: |
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staatliche
Fördermittel nach Krippenförderrichtlinie |
875.600,- € |
bei IP-Nr. 365D.610ES |
staatliche
Fördermittel für Betriebskosten nach BayKiBiG für 2011 (voraussichtlich
Sept.-Dez.) |
ca. 106.000,- € |
bei Sachkonto: 414101 |
staatliche
Fördermittel für Betriebskosten nach BayKiBiG ab 2012 jährlich |
ca. 317.500,- € |
bei Sachkonto: 414101 |
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Weitere
Ressourcen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Investitionskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; lt. Absprache mit der Kämmerei werden diese ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zur Verfügung gestellt (SK 530101/ KSt 512090)
Anlagen:
Beschluss vom 28. Oktober 2010