Betreff
Neubau der Kindertageseinrichtung der Siemens AG in der Friedrich-Bauer-Straße, hier Änderung der Finanzierung
Vorlage
512/029/2010
Aktenzeichen
IV/512/GSM T.2362
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 wird wie folgt geändert:

1.        Der Bedarf von 38 neuen Plätzen in der Kinderkrippe der Siemens AG in der Friedrich-Bauer-Str. wird anerkannt.

2.        Die Siemens AG erhält für die 38 bedarfsanerkannten Krippenplätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten.

       Der Investitionskostenzuschuss (staatlich und kommunal) beträgt insgesamt maximal 948.500,- €, wobei der kommunale Anteil maximal 72.900,- € beträgt.

3.        Die Betriebskosten nach BayKiBiG werden für alle Kinder in der Kindertageseinrichtung mit Wohnsitz in Erlangen gefördert.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2010 die Errichtung einer Kindertagesstätte der Siemens AG an der Friedrich-Bauer-Str. in Erlangen in Kooperation mit dem Kinderhaus e.V. Nürnberg beschlossen. Siehe Anlage.

 

Die Fördermittel nach der Investitionskostenförderung für Plätze für unter 3-jährige Kinder wurden mit Schreiben vom 8.11.2010 bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Mit Schreiben vom 15.11.2010 hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Erlangen mit Wirkung vom 12.11.2010 an verpflichtet, entgegen ihrer bisherigen und mittels eines Ministeriums-Schreibens gedeckten Praxis, hier einen Anteil von mindestens 10 % der verbleibenden Gesamtkosten zu übernehmen.

 

In einem Gespräch mit der Fa. Siemens am 14. Dezember 2010 wurde folgendes Vorgehen vereinbart: Auf Grund der neuen Rahmenbedingungen werden nur 38 von insgesamt 50 Krippenplätzen für Erlanger Kinder bedarfsanerkannt; dies entspricht dem Erfahrungswert, dass die Plätze bei betrieblichen Kindertageseinrichtungen in der Regel zu einem Viertel mit auswärtigen Kindern belegt sind. Für die Plätze von Erlanger Kindern übernimmt die Stadt Erlangen den geforderten kommunalen Mindestanteil an den Investitionskosten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

-          Bezuschussung der auf 38 Plätze fallenden Bau- und Ausstattungskosten der geplanten Kinderkrippe in der Friedrich-Bauer-Str.

-          Bezuschussung der Betriebskosten für alle Kinder in der Kindertageseinrichtung mit Wohnsitz in Erlangen

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bauvorhaben:

Das Vorhaben ist gegenüber dem Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 unverändert. Die Kindertageseinrichtung soll mit 50 Krippen-, 25 Kindergarten-, und 20 Hortplätzen Kindern von Mitarbeiter/innen der Siemens AG zur Verfügung stehen. Die Betriebsträgerschaft wird vom Kinderhaus e. V. Nürnberg übernommen. Die Inbetriebnahme ist für September 2011 geplant.

Finanzierung:

Bisher haben beim Bau von betriebsnahen Kinderkrippen die Firmen den kommunalen Anteil an den Investitionskosten vollständig übernommen. Folglich wurde nur der staatliche Anteil über die Stadt Erlangen an den Bauträger weitergereicht. Eine derartige Abweichung von der Förderrichtlinie war bisher möglich und ist der Stadt Erlangen schriftlich vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen bestätigt worden. Diese Vereinbarung erfolgte vor dem Hintergrund, den Betrieben eine Belegung nach betriebsinternen Erfordernissen zu ermöglichen, z.B. auch mit Kindern von auswärtigen Mitarbeiter/innen. Auf dieser Grundlage erfolgte der Stadtratbeschluss vom 28.10.2010.

Mit Schreiben vom 15.11.2010 hat die Regierung von Mittelfranken der Stadt Erlangen nunmehr angezeigt, dass die Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 ab dem 12.11.2010 so anzuwenden ist, dass der kommunale Anteil mindestens 10 % betragen muss. Der bisherige Verhandlungsansatz mit Firmen bei betriebsnahen Kinderbetreuungsplätzen ist nicht mehr zulässig. Um nicht das gesamte Vorhaben, für welches auch bereits eine Baugenehmigung vorliegt, stoppen zu müssen, wurde in Verhandlungen mit der Firma Siemens AG folgendes Modell vereinbart:

Die Stadt Erlangen übernimmt keine Investitionskosten für auswärtige Kinder. Aufgrund von Erfahrungswerten wird davon ausgegangen, dass ca. ¾ der in der Kinderkrippe betreuten Kinder aus Erlangen kommen werden. Die Stadt Erlangen spricht die Bedarfsanerkennung deshalb nur für 38 Plätze der insgesamt 50 geplanten Krippenplätze aus. Dies hat zur Folge, dass die staatliche Investitionskostenbezuschussung für 38 Krippenplätze erfolgt. Der städtische Zuschuss bezieht sich ebenfalls auf 38 Plätze. Die übrigen Kosten trägt Siemens.

Für das Vorhaben ergibt sich somit die folgende Finanzierung:

 

Kostenplan

 

 

Baukosten anteilig für 38 Plätze

 

1.494.407,76 €

Ausstattungskosten

 

110.079,92 €

Gesamtkosten für 38 Plätze

 

1.604.487,68 €

Staatliche Förderung für 38 Plätze

 

 

Baukosten

Fördersatz Baukosten (voraussichtlich 70,8%)

828.100,00 €

Kostenhöchstwert Ausstattung

38 x 1.250 (pauschal)

47.500,00 €

Staatlicher Gesamtzuschuss

 

875.600,00 €

Kommunaler Anteil für 38 Plätze

10% der nicht durch staatliche Fördermittel gedeckten Kosten

72.888,77 €

Gesamtzuschüsse für 38 Plätze

 

948.488,77 €

 

(Nachrichtlich)

 

Gesamtkosten Krippe für 50 Plätze lt. Kostenplan

 

2.111.168,00 €

Zuweisungsfähige Baukosten

38 x 9 x 3.420 (pauschal)

1.169.640,00 €


Bedarfssituation:

Ergänzend zu den Ausführungen zur Bedarfssituation in der Beschlussvorlage zum 28. Oktober 2010 (siehe Anlage) ist hier folgendes festzuhalten:

 

Aufgrund von Erfahrungswerten wird davon ausgegangen, dass 38 Plätze für die Versorgung von Erlanger Kindern genutzt werden. Die Zahl der vorgehaltenen Plätze innerhalb des Planungsbezirkes wird sich somit auf 330 Plätze erhöhen. Die lokale Versorgungsquote beträgt somit ca. 49,6%; diese besitzt aufgrund des extrem hohen Anteils betriebsnaher Plätze und der somit verminderten Bedeutung des Wohnortbezuges im Vergleich zu andern Erlanger Planungsbezirken nur eine deutlich verminderte Aussagekraft für die tatsächliche Bedarfsdeckungssituation. Die Bevölkerungsstruktur des Planungsbezirkes lässt nach heutigem Kenntnisstand von einer deutlich überdurchschnittlichen Bedarfssituation vor Ort ausgehen. Zur Gewinnung eines realistischen Abbildes des Bedarfs sind aufgrund der besonderen Angebotssituation im Planungsbezirk G – Röthelheim & Südwest zudem die von den einrichtungsnahen Betrieben innerhalb ihrer Organisationseinheiten durchgeführten Bedarfseinschätzungen zu berücksichtigen.

 

In der Zusammenschau der vorliegenden Informationen ist aus bedarfsplanerischer Sicht davon auszugehen, dass die Bedarfsanerkennung von 38 Krippenplätzen dazu geeignet ist, zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot vor Ort beizutragen. Die Bedarfsanerkennung wird aus diesem Grund durch die Jugendhilfeplanung befürwortet.

 

      Hinsichtlich der Kindergarten- und Hortplätze wird auf den Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 verwiesen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

 

Investitionskosten:

 

 

Investitionskostenzuschuss nach Krippenförderrichtlinie

max. 948.500,- €

bei IP-Nr.: 365D.880

 

 

 

Folgekosten:

 

 

Betriebskostenförderung für 2011 (voraussichtlich Sept.-Dez.) für max. 95 Kinder

ca. 212.000,- €

bei Sachkonto: 530101

Betriebskostenförderung ab 2012 jährlich für max. 95 Kinder

ca. 635.000,- €

bei Sachkonto: 530101

 

 

 

Korrespondierende Einnahmen:

 

 

staatliche Fördermittel nach Krippenförderrichtlinie

875.600,- €

bei IP-Nr. 365D.610ES

staatliche Fördermittel für Betriebskosten nach BayKiBiG für 2011 (voraussichtlich Sept.-Dez.)

ca. 106.000,- €

bei Sachkonto: 414101

staatliche Fördermittel für Betriebskosten nach BayKiBiG ab 2012 jährlich

ca. 317.500,- €

bei Sachkonto: 414101

 

 

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Investitionskostenförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880

                   für Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; lt. Absprache mit der Kämmerei werden diese ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zur Verfügung gestellt (SK 530101/ KSt 512090)


Anlagen:

Beschluss vom 28. Oktober 2010