Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Fortentwicklung der Bewertungssystematik bei Vollzeitpflegestellen und der sich daraus ergebenden Vergütung für die Pflegepersonen zu.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Bereich der Vollzeitpflege, eine Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB
VIII, gibt es eine große Bandbreite in der Ausgestaltung und Ausdifferenzierung
dieser Hilfeform. Das Stadtjugendamt Erlangen hat in den letzten Jahren hier
bereits die notwendigen Angebote geschaffen.
In diesem Leistungsbereich gibt es:
l
Vollzeitpflege
l
Bereitschaftspflege,
Kurzzeitpflege
l
Heilpädagogische
Sonderpflegestellen
Die Höhe des Pflegegeld für
Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII wird regelmäßig fortgeschrieben und vom
Städte- und Landkreistag den Jugendämtern zur Übernahme empfohlen. Das
Pflegegeld setzt sich aus Leistungen für den Lebensunterhalt (Kleidung, Essen,
Wohnen, Taschengeld, sonstiger täglicher Bedarf, etc.) und dem so genannten Erziehungsaufwand
(aktuell 240 € im Monat) zusammen.
In seiner Sitzung vom 18.06.2009 hat der
Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Empfehlungen des Bayer. Landkreis- und
Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII in modifizierter Form zu
übernehmen.
Diese Empfehlungen sehen neben dem
Regelpflegegeld Erschwerniszuschläge, die sich am individuellen erzieherischen
Bedarf des Kindes/ des Jugendlichen orientieren müssen, vor. Die Umsetzung wird
den jeweiligen Jugendämtern in der kommunalen Selbstverantwortung überlassen.
Das Regelpflegegeld geht von einem Kind mit
Hilfebedarf, jedoch ohne weitere Beeinträchtigung und Störungen aus. Häufig
haben Kinder in Pflegefamilien Beeinträchtigungen, Störungsbilder und in ihrem
oft kurzem Leben bereits viel erlitten. Diese Traumatisierungen, Handicaps und
sonstige Belastungen führen zu einem deutliche höheren erzieherischen Bedarf,
der im Erziehungsaufwand honoriert werden muss.
In enger Abstimmung mit dem Stadtjugendamt
Nürnberg hat der Fachbereich Pflegekinderwesen beim StJA Erlangen eine Bewertungssystematik entwickelt, die zu mehr
Transparenz und Nachvollziehbarkeit von diesen Zuschlägen führt. Insgesamt sind
hier 5 Stufen vorgesehen, die zu einer 1 bis 4-fachen Gewährung des
erzieherischen Aufwands führen kann. In der Stufe 5 ist es dabei gelungen, die
Sonder- und Bereitschaftspflegestellen zu integrieren.
Durch die Umstellung des bisherigen
"Erschwerniszuschlages" auf die sachgerechtere Basis des
„Erziehungsaufwandes“ werden einige Fälle auf Vollzeitpflege mit Zusatzleistung,
sozialpädagogische bzw. sonderpädagogische Vollzeitpflegestelle umgestellt, um
so einen weiteren Verbleib der Kinder in den Pflegestellen sicher zu stellen.
Die Mehrkosten, die in keinem Vergleich zu
evtl. Heimunterbringungskosten stehen, belaufen sich nach dem derzeitigen Stand
auf ca. 35.000,00 Euro.
Die oben beschriebene Differenzierung und
Handhabung, die 2010 erarbeitet wurde,
greift praktisch dem Ergebnis der Empfehlung der Fa. Rödl & Partner,
die für den Bereich des Pflegekinderwesens u.a. auch die Verbesserung der
finanziellen Rahmenbedingungen empfohlen haben, vor. Der Vorschlag der
Verwaltung ist ein Schritt, die Verstetigung der Pflegequote, wie von Rödl Partner als Ziel benannt, zu erreichen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Vergütung der Pflegeeltern ist anhand der neuen Bewertungssystematik neu zu gestalten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Höhe des Erschwerniszuschlags wird anhand der neu entwickelten Bewertungssystematik festgestellt und gewährt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 35.000,00 |
bei Sachkonto: 36337110 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind
vorhanden
Budget auf 5333101| 511090 | 36337110
Anlagen: