Betreff
Verstetigung der Vollzeitpflege, Ausdifferenzierung und Sonderformen
Vorlage
511/012/2010
Aktenzeichen
IV/51/RRF
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Fortentwicklung der Bewertungssystematik bei Vollzeitpflegestellen und der sich daraus ergebenden Vergütung für die Pflegepersonen zu.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Im Bereich der Vollzeitpflege, eine Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII, gibt es eine große Bandbreite in der Ausgestaltung und Ausdifferenzierung dieser Hilfeform. Das Stadtjugendamt Erlangen hat in den letzten Jahren hier bereits die notwendigen Angebote geschaffen.

 

In diesem Leistungsbereich gibt es:

 

l        Vollzeitpflege

l        Bereitschaftspflege, Kurzzeitpflege

l        Heilpädagogische Sonderpflegestellen

Die Höhe des Pflegegeld für Pflegeverhältnisse nach § 33 SGB VIII wird regelmäßig fortgeschrieben und vom Städte- und Landkreistag den Jugendämtern zur Übernahme empfohlen. Das Pflegegeld setzt sich aus Leistungen für den Lebensunterhalt (Kleidung, Essen, Wohnen, Taschengeld, sonstiger täglicher Bedarf, etc.) und dem so genannten Erziehungsaufwand (aktuell 240 € im Monat) zusammen.

 

In seiner Sitzung vom 18.06.2009 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Empfehlungen des Bayer. Landkreis- und Städtetags für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII in modifizierter Form zu übernehmen.

 

Diese Empfehlungen sehen neben dem Regelpflegegeld Erschwerniszuschläge, die sich am individuellen erzieherischen Bedarf des Kindes/ des Jugendlichen orientieren müssen, vor. Die Umsetzung wird den jeweiligen Jugendämtern in der kommunalen Selbstverantwortung überlassen.

 

Das Regelpflegegeld geht von einem Kind mit Hilfebedarf, jedoch ohne weitere Beeinträchtigung und Störungen aus. Häufig haben Kinder in Pflegefamilien Beeinträchtigungen, Störungsbilder und in ihrem oft kurzem Leben bereits viel erlitten. Diese Traumatisierungen, Handicaps und sonstige Belastungen führen zu einem deutliche höheren erzieherischen Bedarf, der im Erziehungsaufwand honoriert werden muss.

In enger Abstimmung mit dem Stadtjugendamt Nürnberg hat der Fachbereich Pflegekinderwesen beim StJA Erlangen eine Bewertungssystematik entwickelt, die zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von diesen Zuschlägen führt. Insgesamt sind hier 5 Stufen vorgesehen, die zu einer 1 bis 4-fachen Gewährung des erzieherischen Aufwands führen kann. In der Stufe 5 ist es dabei gelungen, die Sonder- und Bereitschaftspflegestellen zu integrieren.

 

Durch die Umstellung des bisherigen "Erschwerniszuschlages" auf die sachgerechtere Basis des „Erziehungsaufwandes“ werden einige Fälle auf Vollzeitpflege mit Zusatzleistung, sozialpädagogische bzw. sonderpädagogische Vollzeitpflegestelle umgestellt, um so einen weiteren Verbleib der Kinder in den Pflegestellen sicher zu stellen.

 

Die Mehrkosten, die in keinem Vergleich zu evtl. Heimunterbringungskosten stehen, belaufen sich nach dem derzeitigen Stand auf ca. 35.000,00 Euro.

 

Die oben beschriebene Differenzierung und Handhabung, die 2010 erarbeitet wurde,  greift praktisch dem Ergebnis der Empfehlung der Fa. Rödl & Partner, die für den Bereich des Pflegekinderwesens u.a. auch die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen empfohlen haben, vor. Der Vorschlag der Verwaltung ist ein Schritt, die Verstetigung der Pflegequote, wie von Rödl  Partner als Ziel benannt, zu erreichen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Vergütung der Pflegeeltern ist anhand der neuen Bewertungssystematik neu zu gestalten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Höhe des Erschwerniszuschlags wird anhand der neu entwickelten Bewertungssystematik festgestellt und gewährt.

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 35.000,00

bei Sachkonto: 36337110

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                   sind vorhanden
                        Budget auf 5333101| 511090 | 36337110


Anlagen: