Betreff
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses sowie Errichtung von zwei Carports, Naturbadstraße 44 (Großdechsendorf), Fl.-Nr. 417/2, Az.: 2010-1406-VO
Vorlage
63/126/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden unter der genannten Empfehlung befürwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

D245

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche von 250 m² auf 306 m²

Überschreitung der max. zulässigen Geschossfläche von 500 m² auf 612 m²

Balkon nach Süden außerhalb des überbaubaren Bereiches

Balkon nach Westen überschreitet die Baugrenze geringfügig

Carportanlage im Norden außerhalb des überbaubaren Bereiches

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist, auf dem 1.397 m² großen Grundstück ein zweigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit 30° geneigtem Satteldach und einer Carportanlage im rückwärtigen Grundstücksbereich zu errichten. Gemäß Angabe in den Bauvorlagen sind von den 3 Wohnungen im Erdgeschoss 2 Wohnungen barrierefrei und eine Wohnung rollstuhlgerecht vorgesehen. Das Gebäude ist ohne Keller geplant und das Dachgeschoss ist nicht für Wohnzwecke vorgesehen.

 

Bei dem geplanten Vorhaben wird die maximal zulässige Grundfläche von 250 m² mit 306 m² und die maximal zulässige Geschossfläche von 500 m² mit 612 m² überschritten.

 

 

 

Die Lage der Balkone ist teilweise außerhalb des überbaubaren Bereiches, die Carport-anlage und die Stellplätze in Vorgarten liegen vollständig außerhalb des überbaubaren Bereiches und bedürfen einer Ausnahme vom Bebauungsplan. Die zulässige Grundflächenzahl von 0,25 und die zulässige Geschossflächenzahl von 0,50 werden nicht überschritten bzw. werden nicht erreicht.

 

Die Verwaltung erachtet die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan als vertretbar. Das Vorhaben wird auf Grundlage der dargestellten Eingrünungs- und Pflanzmaßnahmen als zulässig erachtet.

 

In unmittelbarer Nähe (Hirschensprung 1) ist ein in der Größenordnung vergleichbares Objekt vorhanden.

 

Für den vorgesehenen Mülltonnenstandplatz im rückwärtigen Grundstücksbereich wurde von Seiten EB 77 die Empfehlung ausgesprochen, diesen im vorderen Grundstücksbereich vorzusehen, da für die Müllabfuhr ein Vollservice nur bis max. 10 m von der öffentlichen Straße aus sichergestellt werden kann.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)


Nachbarbeteiligung: Die Zustimmungen liegen nicht vor.

 


Anlage: Lageplan