Betreff
Sondernutzungsgebühren bei Google Street-View-Fahrten, Fraktionsantrag Nr. 115/2010 der Fraktion Erlanger Linke
Vorlage
30-R/018/2010
Aktenzeichen
III/30/vea
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag Nr. 115/2010 der Fraktion Erlanger Linke vom 28.10.2010 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Fraktionsantrag soll erreicht werden, dass der Internetdienst Google Street View des US-amerikanischen Unternehmens Google Inc. mit Sitz in Mountain View (Kalifornien) Gebühren an die Stadt Erlangen für das Fotografieren der Straßenzüge mit anschließendem Verwenden der Bilder bezahlt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In dem Fraktionsantrag wird deshalb beantragt, dass die Verwaltung prüft unter welchen Voraussetzungen die Stadt Erlangen eine Gebühr „für die Erhebung von Daten und das Scannen der Straßen und Häuser erheben kann“.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Aktivitäten von Google Street View wurden in den vergangenen Monaten in ganz Deutschland von der Bevölkerung wie auch von verschiedenen Behörden beobachtet und begutachtet. Es wurden Aussagen getroffen, welche Anforderungen von Google Street View zu erfüllen sind. In besonderem Maße setzen sich Hamburger Behörden mit der Problematik auseinander, weil sich dort der deutsche Firmensitz befindet. U. a. wurde auch geprüft, ob die Aufnahmefahrten Sondernutzungen nach Straßenrecht darstellen könnten. Das Ergebnis der Überprüfungen ist jedoch, dass die Fahrzeuge sich noch im üblichen Rahmen des Straßenverkehrs bewegen und dass somit „Gemeingebrauch“ und keine „Sondernutzung“ vorliegt.

Diese Auffassung wurde auch vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken im Rahmen einer Dienstbesprechung am 21.07.2010 vorgetragen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung von Sondernutzungsgebühren liegen deshalb nicht vor. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass Google Street View solche Gebühren einfach bezahlen würde.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


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