Betreff
Ausbau und Aufwertung der Straße "Schronfeld" zwischen Schronfeldsteg (HSN 39) und Sieglitzhofer Straße (HSN 72)
Vorlage
610.3/011/2010
Aktenzeichen
VI/61/610.3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der vorliegende Vorentwurf zum Gestaltungsplan „Ausbau und Umgestaltung der Straße „Schronfeld“ zwischen Hausnummer 39 und Hausnummer 72 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die Bürgerbeteiligung durchzuführen und den Entwurf zu erarbeiten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

·         Ausbau und Aufwertung der in Teilabschnitten nur unzureichend befestigten Straße „Schronfeld“ zwischen HSN 39-72.

 

·         Steigerung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Attraktivität dieses noch ländlich geprägten Raumes unter Beibehaltung der schmalen Fahrbahn als Mischfläche sowie die Neuordnung der Kfz-Stellplätze.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Entsprechend der Funktionen dieses Straßenabschnittes als Erschließungsstraße und Radachse wird diese aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens mit motorisierten Fahrzeugen als Straße ohne gesonderten Gehweg ausgebaut und als Fahrradstraße ausgewiesen. Die Fahrradstraße darf unter Einhaltung mäßiger Geschwindigkeit (ca. 25-30 km/h) von den Autofahrern befahren werden.
Die Beschilderung „Fahrradstraße“ wird ergänzt mit dem – Zusatzschild „Anlieger zu den Gründstücken und Stellplätzen frei“.

 

Die Erschließungsfläche wird in einer Breite von ca. 4,75 m (Granit-3-Zeiler: 0,56 m + Asphaltfahrbahn: 4,01 m + Granit-1-Zeiler: 0,18 m) als Mischfläche ausgebaut. Lediglich der Bereich der Stellplätze und Zufahrten erhält eine andere Gestaltung. Die übrigen Randbereiche werden als Schotterrasenflächen gestaltet und unterstreichen damit den zum Teil noch vorhandenen ländlichen Charakter.

 

 

 

 

3.                  Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden Vorentwurfes zur Gestaltungsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Entwurfsplanung zu erstellen. Die Planung wird in der beiliegenden Kurzerläuterung beschrieben. Die detaillierten Pläne können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

 

      Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge:

      Die Baumaßnahme Schronfeld ist abrechnungstechnisch in drei Abschnitte aufzuteilen:

 

      Abschnitt - A  (HSN 39- 49):
Hier sind für die erstmalige Herstellung der Straße Erschließungsbeiträge zu erheben,
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) i.V.m. Baugesetzbuch (BauGB).
Die Anliegerbeteiligung beträgt 90 % des beitragsfähigen Aufwandes.

 

      Abschnitt – B  (HSN 51-72):
Hier sind für die Erneuerung/Verbesserung der Straße Ausbaubeiträge zu erheben( Ausbaubeitragssatzung (ABS) i.V.m. Kommunalabgabengesetz (KAG)).
Bei Haupterschließungsstraßen beträgt die Anliegerbeteiligung je nach Teileinrichtung zwischen 50 % und 70 % des beitragsfähigen Aufwands.
Sie liegt damit bei den Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung um 20 Prozentpunkte, bei Parkflächen und Gehwegen um 10 Prozentpunkte niedriger als bei Anliegerstraßen.

 

      Abschnitt - C – Querungshilfe:
Die Schaffung der geplanten Querungshilfe über die Sieglitzhofer Straße erfolgt ohne Anliegerbeteiligung.

 

      Kosten

      Die überschlägigen Kosten für die Tiefbauarbeiten einschl. der Erneuerung der Beleuchtung
belaufen sich auf gesamt:                                             ca. 543.000,- €.

 

      davon entfallen auf den Abschnitt – A                           ca.  188.000,- €

      auf den Abschnitt                                       B                            ca.  330.000,- €

      auf die Querungshilfe / Abschnitt  C                            ca.    25.000,- €

 

      Die Kosten für die Begrünung und Schutzmaß-
nahmen der Magerasenflächen werden auf                  ca.    43.000,-- €
die jährlichen Folgekosten für den
Grünflächenunterhalt werden auf                                   ca.      3.300,-- € geschätzt.


Personalbindung:
Bei Amt 61 und 66 durch Planungsleistung, Ausschreibung, Vergabe Bauausführung und Betreuung.

 

 

 

 

 

 

Investitionskosten:

586.000,- €

bei IPNr.: 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten jährlich

3.300,- €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Erschließungsbeiträge 169.000,--€

KAG und gemittelt

Rund 190.000,-- €

bei Sachkonto:

 

 

Weitere Ressourcen

 

 

Aufgrund der aktuellen Kostenschätzungen wird der bisherige Haushaltansatz (IP-Nr.541.403) im Zuge der Haushaltsanmeldungen angepasst.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        
             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:       

Anlage  1        Bestandsplan

Anlage  2        Gestaltungsplan -Vorentwurf

Anlage  3        Kurzerläuterung - Vorentwurf

Anlage  4        Fotos