Der vorliegende Vorentwurf zum Gestaltungsplan „Ausbau und Umgestaltung der Straße „Schronfeld“ zwischen Hausnummer 39 und Hausnummer 72 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die Bürgerbeteiligung durchzuführen und den Entwurf zu erarbeiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
·
Ausbau und Aufwertung der in Teilabschnitten nur
unzureichend befestigten Straße „Schronfeld“ zwischen HSN 39-72.
·
Steigerung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Attraktivität
dieses noch ländlich geprägten Raumes unter Beibehaltung der schmalen Fahrbahn
als Mischfläche sowie die Neuordnung der Kfz-Stellplätze.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Entsprechend der Funktionen
dieses Straßenabschnittes als Erschließungsstraße und Radachse wird diese
aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens mit motorisierten Fahrzeugen als
Straße ohne gesonderten Gehweg ausgebaut und als Fahrradstraße ausgewiesen. Die
Fahrradstraße darf unter Einhaltung mäßiger Geschwindigkeit (ca. 25-30 km/h)
von den Autofahrern befahren werden.
Die Beschilderung „Fahrradstraße“ wird ergänzt mit dem – Zusatzschild „Anlieger
zu den Gründstücken und Stellplätzen frei“.
Die Erschließungsfläche wird in einer Breite von ca. 4,75 m (Granit-3-Zeiler: 0,56 m + Asphaltfahrbahn: 4,01 m + Granit-1-Zeiler: 0,18 m) als Mischfläche ausgebaut. Lediglich der Bereich der Stellplätze und Zufahrten erhält eine andere Gestaltung. Die übrigen Randbereiche werden als Schotterrasenflächen gestaltet und unterstreichen damit den zum Teil noch vorhandenen ländlichen Charakter.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden Vorentwurfes zur Gestaltungsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Entwurfsplanung zu erstellen. Die Planung wird in der beiliegenden Kurzerläuterung beschrieben. Die detaillierten Pläne können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge:
Die Baumaßnahme Schronfeld ist abrechnungstechnisch in drei Abschnitte aufzuteilen:
Abschnitt - A
(HSN 39- 49):
Hier sind für die erstmalige Herstellung der Straße Erschließungsbeiträge zu
erheben,
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) i.V.m. Baugesetzbuch (BauGB).
Die Anliegerbeteiligung beträgt 90 % des beitragsfähigen Aufwandes.
Abschnitt – B
(HSN 51-72):
Hier sind für die Erneuerung/Verbesserung der Straße Ausbaubeiträge zu erheben(
Ausbaubeitragssatzung (ABS) i.V.m. Kommunalabgabengesetz (KAG)).
Bei Haupterschließungsstraßen beträgt die Anliegerbeteiligung je nach
Teileinrichtung zwischen 50 % und 70 % des beitragsfähigen Aufwands.
Sie liegt damit bei den Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und
Oberflächenentwässerung um 20 Prozentpunkte, bei Parkflächen und Gehwegen um 10
Prozentpunkte niedriger als bei Anliegerstraßen.
Abschnitt - C – Querungshilfe:
Die Schaffung der geplanten Querungshilfe über die Sieglitzhofer Straße erfolgt
ohne Anliegerbeteiligung.
Kosten
Die überschlägigen Kosten für die Tiefbauarbeiten einschl. der Erneuerung der Beleuchtung
belaufen sich auf gesamt: ca. 543.000,- €.
davon entfallen auf den Abschnitt – A ca. 188.000,- €
auf den Abschnitt – B ca. 330.000,- €
auf die Querungshilfe / Abschnitt – C ca. 25.000,- €
Die Kosten für die Begrünung
und Schutzmaß-
nahmen der Magerasenflächen werden auf
ca. 43.000,-- €
die jährlichen Folgekosten für den
Grünflächenunterhalt werden auf ca. 3.300,-- € geschätzt.
Personalbindung:
Bei Amt 61 und 66 durch Planungsleistung, Ausschreibung, Vergabe Bauausführung
und Betreuung.
Investitionskosten: |
586.000,- € |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten
jährlich |
3.300,- € |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
Erschließungsbeiträge 169.000,--€ KAG und gemittelt Rund 190.000,-- € |
bei Sachkonto: |
|
Aufgrund der aktuellen Kostenschätzungen wird der bisherige
Haushaltansatz (IP-Nr.541.403) im Zuge der Haushaltsanmeldungen angepasst.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Bestandsplan
Anlage 2 Gestaltungsplan -Vorentwurf
Anlage 3 Kurzerläuterung - Vorentwurf
Anlage 4 Fotos