Betreff
Neue Bewohnerparkplätze in der Österreicher Straße - Anfrage von Herrn StR Wening in der Sitzung des Stadtrates am 25. November 2010
Vorlage
321/028/2010
Aktenzeichen
III/321-1/PWA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des Stadtrates am 25. November dieses Jahres bat Herr StR Wening um Erläuterungen, warum in der Österreicher Straße neue Bewohnerparkplätze ausgeschildert wurden, ohne davon die betroffenen Bewohner vorher in Kenntnis zu setzen.
Gleichzeitig bat Herr StR Wening darum, künftig betroffene Bewohner vorab zu informieren.

 

Folgender Sachverhalt ist hierzu mitzuteilen:

Das Bewohnerparkgebiet Röthelheim wurde im Jahre 1991 vom Stadtrat beschlossen (vgl. Anlage). Als südliche Grenze des neuen Bewohnerparkgebietes wurde die Badstraße festgelegt. Gemäß der Beschlusslage wurden nachfolgend in zahlreichen Straßen des genannten Wohngebietes Bewohnerparkplätze ausgewiesen, nicht so jedoch in der Österreicher Straße (die Gründe hierfür können leider nach Aktenlage nicht mehr rekonstruiert werden).
Im August dieses Jahres fragten bei der Verwaltung mehrere Bewohner der Österreicher Straße nach, ob die Möglichkeit bestehen würde, auch hier entsprechende Parkplätze auszuschildern. Da aus verkehrlicher Sicht keine Einwände gegen diese Forderungen bestanden, wurden mit Verkehrsanordnung vom 27. September 2010 insgesamt 15 neue Bewohnerparkplätze in der Österreicher Straße zwischen Badstraße und Am Röthelheim veranlasst.

Hinsichtlich der Forderung von Herrn StR Wening, vorab die betroffenen Bewohner schriftlich von Beschilderungsänderungen zu verständigen, ist festzuhalten, dass durch die zuständige Dienststelle der Verwaltung alljährlich 150 bis 200 Verkehrsanordnungen erlassen werden, die sich auf verschiedenste Art auf den Straßenverkehr bzw. die Verkehrsteilnehmer auswirken. Zusätzlich zu diesen 150 bis 200 Verkehrsanordnungen werden durch die Verwaltung jährlich über 1.000 Verkehrsanordnungen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbaustellen erlassen, die ebenfalls teilweise nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben.

Verkehrsanordnungen werden in Form von Allgemeinverfügungen ausgestellt, die durch die Aufstellung der Verkehrszeichen gegenüber den Verkehrsteilnehmern wirksam werden. Da durch Verkehrsanordnungen alle Verkehrsteilnehmer betroffen sein können, ist eine Vorabbeteiligung nicht möglich.
Bewohnerbefragungen im Zusammenhang mit Bewohnerparkgebieten werden lediglich dann durchgeführt, wenn die Ausweisung neuer Parkgebiete beantragt wird und das Meinungsbild der Betroffenen in die Beschlussfassungen mit einfließen soll.

 

Derartige Befragungen fanden in den letzten Jahren in der Sebaldussiedlung, der Hindenburgstraße und im Bereich der Danziger Straße statt.

Hinsichtlich der zusätzlichen Bewohnerparkplätze im Bereich Röthelheim darf abschließend darauf hingewiesen werden, dass in diesem Jahr bereits auch in der Mozartstraße, Schuhstraße, Walter-Flex-Straße und Werner-v.-Siemens-Straße jeweils auf Antrag von Bewohnern zusätzliche Bewohnerparkplätze ausgeschildert wurden, um den dortigen Parkdruck der Bewohner zu mildern.

 


Anlage:          Beschluss Bewohnerparken Röthelheim aus dem Jahr 1991