Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Sitzung des Stadtrates am 25. November dieses Jahres
bat Herr StR Wening um Erläuterungen, warum in der Österreicher Straße neue
Bewohnerparkplätze ausgeschildert wurden, ohne davon die betroffenen Bewohner
vorher in Kenntnis zu setzen.
Gleichzeitig bat Herr StR Wening darum, künftig betroffene Bewohner vorab zu
informieren.
Folgender Sachverhalt ist hierzu mitzuteilen:
Das Bewohnerparkgebiet Röthelheim wurde im Jahre 1991 vom
Stadtrat beschlossen (vgl. Anlage). Als südliche Grenze des neuen
Bewohnerparkgebietes wurde die Badstraße festgelegt. Gemäß der Beschlusslage
wurden nachfolgend in zahlreichen Straßen des genannten Wohngebietes
Bewohnerparkplätze ausgewiesen, nicht so jedoch in der Österreicher Straße (die
Gründe hierfür können leider nach Aktenlage nicht mehr rekonstruiert werden).
Im August dieses Jahres fragten bei der Verwaltung mehrere Bewohner der
Österreicher Straße nach, ob die Möglichkeit bestehen würde, auch hier
entsprechende Parkplätze auszuschildern. Da aus verkehrlicher Sicht keine
Einwände gegen diese Forderungen bestanden, wurden mit Verkehrsanordnung vom
27. September 2010 insgesamt 15 neue Bewohnerparkplätze in der Österreicher
Straße zwischen Badstraße und Am Röthelheim veranlasst.
Hinsichtlich der Forderung von Herrn StR Wening, vorab die betroffenen Bewohner schriftlich von Beschilderungsänderungen zu verständigen, ist festzuhalten, dass durch die zuständige Dienststelle der Verwaltung alljährlich 150 bis 200 Verkehrsanordnungen erlassen werden, die sich auf verschiedenste Art auf den Straßenverkehr bzw. die Verkehrsteilnehmer auswirken. Zusätzlich zu diesen 150 bis 200 Verkehrsanordnungen werden durch die Verwaltung jährlich über 1.000 Verkehrsanordnungen im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbaustellen erlassen, die ebenfalls teilweise nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben.
Verkehrsanordnungen werden in Form von Allgemeinverfügungen
ausgestellt, die durch die Aufstellung der Verkehrszeichen gegenüber den
Verkehrsteilnehmern wirksam werden. Da durch Verkehrsanordnungen alle
Verkehrsteilnehmer betroffen sein können, ist eine Vorabbeteiligung nicht
möglich.
Bewohnerbefragungen im Zusammenhang mit Bewohnerparkgebieten werden lediglich
dann durchgeführt, wenn die Ausweisung neuer Parkgebiete beantragt wird und das
Meinungsbild der Betroffenen in die Beschlussfassungen mit einfließen soll.
Derartige Befragungen fanden in den letzten Jahren in der Sebaldussiedlung, der Hindenburgstraße und im Bereich der Danziger Straße statt.
Hinsichtlich der zusätzlichen Bewohnerparkplätze im Bereich Röthelheim darf abschließend darauf hingewiesen werden, dass in diesem Jahr bereits auch in der Mozartstraße, Schuhstraße, Walter-Flex-Straße und Werner-v.-Siemens-Straße jeweils auf Antrag von Bewohnern zusätzliche Bewohnerparkplätze ausgeschildert wurden, um den dortigen Parkdruck der Bewohner zu mildern.
Anlage: Beschluss Bewohnerparken Röthelheim aus dem Jahr 1991