Betreff
Anhebung der Strom-Grundversorgungspreise zum 1. Januar 2011
Vorlage
III/015/2010
Aktenzeichen
III/ESTW
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis. Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 der vorgeschlagenen Anhebung der Arbeitspreise der Strom-Grundversorgungstarife (ClassicER) mit Wirkung ab 1. Januar 2011 um die Höhe der Mehrbelastung aus der EEG-Umlage zugestimmt. Somit erhöhen sich die Strompreise ab 1. Januar 2011 um 1,483 ct/kWh (1,76 ct/kWh brutto).


Erhöhung der Strom-Grundversorgungspreise zum 1. Januar 2011

Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 sind seit dem 1. Januar 2010 die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, von der Pflicht befreit, den von den Übertragungsnetz­betreibern aufgenommenen EEG-Strom abzunehmen. Stattdessen haben die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, EnBW, Transpower und 50HERTZ (ehem. Vattenfall) künftig den gesamten EEG-Strom über die Börse an den Markt zu geben. Im Gegenzug dazu sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, verpflichtet, für jede gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Aus dieser bundesweit einheitlichen Umlage soll die Differenz aus den Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung gedeckt werden.

Jeweils bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres wird auf www.eeg-kwk.net die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht.

Durch den starken Ausbau von regenerativen Erzeugungsanlagen in Deutschland wird die EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2011 nochmals deutlich ansteigen. Es erfolgt eine Erhöhung der EEG-Umlage von derzeit 2,047 ct je Kilowattstunde auf 3,53 ct je Kilowattstunde.

Unter Berücksichtigung dieser Mehrkosten aus der EEG-Umlage ergibt sich für die ESTW folgende Kostensituation:

Grundversorgung (ClassicER Tarife)                                            
Abgabemenge rd. 100 Mio. kWh  x  1,483 ct                            = 1,5 Mio. €

Die Mehrkosten aus der EEG-Umlage im Bereich der Grundversorgung in Höhe von 1,5 Mio. € können von den ESTW nicht mehr durch eigene Kosteneinsparungen aufgefangen werden. Es ist deshalb notwendig, diese Mehrkosten aus der EEG-Umlage in voller Höhe durch eine Erhöhung der Strompreise an die Kunden weiterzugeben.

Zum 1. Januar 2011 ist deshalb eine Erhöhung der Strompreise um 1,483 ct Kilowattstunde netto erforderlich. Für einen Haushalt mit einem durchschnitt­lichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh beträgt die jährliche Mehrbelastung durch die EEG-Umlage ca. 62 € brutto.

Die Preise für unsere Kunden im Grundversorgungstarif werden mit einem zeitlichen Vorlauf von 6 Wochen (Veröffentlichungspflicht nach Grundversorgungs­verordnung) angepasst. Aus diesem Grund werden die neuen Preise der Grund­versorgungstarife spätestens am 19. November 2010 öffentlich bekannt gemacht.

Die Sondertarife ERconomy werden ebenfalls zum 1. Januar 2011 um die Mehrkosten aus der EEG-Umlage erhöht.

 

 


Anlagen:        Beispiele für Auswirkung der Strompreisanhebung