Betreff
Tischauflage: Nutzungsänderung im Anwesen Henkestraße 2, 4, Hotelzimmer anstelle Wohnungen, hier: ergänzende Stellungnahme, Az.: 2010-788-VV
Vorlage
63/122/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

317

Gebietscharakter:

WB (Besonderes Wohngebiet)

Widerspruch zum Bebauungsplan:

In dem südlichen Hofgebäude ist nur Wohnnutzung zulässig.

Überbauung der festgesetzten privaten Grünfläche mit dem Frühstücksraum.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach einer Ortsbesichtigung des Bauausschusses am 09.11.2010 wurde das Vorhaben gegen die Verwaltungsvorlage befürwortet.

 

Das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund der Berichterstattung in der Presse auf das Vorhaben aufmerksam. Eine gewerberechtliche Erlaubnis für den geplanten Hotelbetrieb wurde bislang noch nicht beauftragt.

 

Aufgrund der beengten Straßenverhältnisse und der hohen Verkehrsdichte auf der Henkestraße wird die geplante Hotelnutzung nicht befürwortet, weil eine Anfahrtszone für das Hotel nicht eingerichtet werden kann und Rückstauungen zu befürchten sind.

 


Anlagen:        Lageplan
                        Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes vom 22.11.2010

                        Beschluss des Bauausschusses vom 09.11.2010