Betreff
Anfrage zur Abfallwirtschaft der Stadtratsfraktion der "Grünen Liste" vom 25. Oktober 2010
Vorlage
31/082/2010
Aktenzeichen
III/31/OUA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis.


 

 

Die o.g. Anfrage der Stadtratsfraktion der Grünen Liste wird wie folgt beantwortet:

 

 

1.  Die Problematik der stagnierenden Abfallmengen gibt bundesweit Anlass zum Handeln. Um tatsächlich messbare Erfolge zu erzielen, bedarf es einer Änderung des Konsumverhaltens eines jeden Einzelnen.

Im Bereich der Abfallberatung wird täglich mit diesen Fragestellungen umgegangen. Dabei wird versucht durch Aufklärung und Motivation der Kunden hier Veränderungen zu bewirken. Gezielt ist momentan eine Aufklärungskampagne zur effektiveren Biomüllsammlung in Planung, die zum Einen den Störstoffanteil in der Biomülltonne reduzieren und zum Anderen die noch immer im Restmüll enthaltenen organischen Anteile verringern soll.

Die in den Bilanzen aufgeführten Haus- und Sperrmüllmengen sind nicht allein den Privathaushalten zuzurechnen, da in diesen Mengen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die über die Hausmüllabfuhr eingesammelt werden, enthalten sind. Die tatsächlichen Mengen nur aus dem Privathaushaltbereich sind somit niedriger. Die in der Gesamtmenge enthaltenen Gewerbemüllmengen sind nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand quantifizierbar.

Aus Sicht der Verwaltung sind auch die Hausverwaltungen in der Pflicht durch bedarfsgerechte Gestaltung der Müllsammelplätze einen besseren Anreiz zur Wertstofftrennung zu schaffen. Nicht in allen Fällen werden die Müllplätze von den Hausverwaltungen so gepflegt, dass dauerhaft ein sauberes Bild erhalten bleibt. Dies erzeugt bei vielen Bewohnern solcher Wohnanlagen eine nachrangige Betrachtung des Themas Müll. Aufklärungskampagnen zu Verhaltensänderungen sind in solchen Fällen enge Grenzen gesetzt.

Größere Kampagnen zum Thema Abfallvermeidung würden ein größeres Budget voraussetzen.

 

2.   Bereits seit 2003 - nach in Kraft treten der Gewerbeabfallverordnung - werden Gewerbeneuanmeldungen kontrolliert. Ebenso erfolgt bei Um- und Abmeldungen von gewerblichen Restmüllbehältern eine Kontrolle mit ausführlicher Abfallberatung, bevor Änderungen der Abfallströme zugelassen werden. Eine systematische Erfassung und Überprüfung aller Gewerbebetriebe bei einer Zahl in der Größenordnung von ca. 20.000 ist personell nicht leistbar.

Mit Anerkennung der energetischen Verwertung von Abfällen (§ 6 KrW-/AbfG), gab es den Einbruch bei den gewerblichen Abfallmengen zur Beseitigung. In vielen Fällen kann nur noch die „Pflichtrestmülltonne“ durchgesetzt werden. Diese hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle gehen nicht in die Gewerbestatistik sondern in die Haus- und Sperrmüllmengen ein, sodass die tatsächlichen Gewerbemüllmengen etwas höher sind.

 

3.  Dem Zweckverband Abfallwirtschaft wurde die Verwendung von Straßenkehricht als Deponieabdeckung wegen zu hohem Organikanteil seit Anfang 2007 durch das Landesamt für Umweltschutz (LfU) und der Regierung von Mittelfranken untersagt.

Die Stadt Erlangen führt den Straßenkehricht seit März 2007 einer Verwertung in Nürnberg zu. Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb Umweltschutz Süd GmbH verwertet den Straßenkehricht als Biosubstrat in einer nach BImschG genehmigten biologischen Bodenreinigungsanlage.

 

4.  Der Zweckverband Abfallwirtschaft hat die Aufgabe den Abfall aus dem Verbandsgebiet der Stadt Erlangen und des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu beseitigen und zu verwerten.

Derzeit wird auf der Deponie Herzogenaurach beim Bauabschnitt BA II. 2  der nichtbrennbare = inerte Abfall (z.B. Asbest) abgelagert. Nach derzeitigem Stand wird dieser Bauabschnitt bei einer ungefähr gleichbleibenden jährlichen Ablagerungsmenge in voraussichtlich 6 Jahren verfüllt sein.

Um die Entsorgungssicherheit auch danach zu gewährleisten, wird der ZVA ER-ERH in seiner Verbandsversammlung vorschlagen, den nächsten zu Verfügung stehenden Bauabschnitt (BA II.3) auszubauen. Danach würden insgesamt weitere 105.000 m³ zur Ablagerung zur Verfügung stehen.

Bei einem positiven Beschluss entscheidet anschließend die Aufsichtsbehörde über die Zulässigkeit des Ausbaus.

Der Bauschutt wird derzeit und auch zukünftig in zugelassenen Anlagen stofflich verwertet.

 

5.  Derzeit ist beim Zweckverband Abfallwirtschaft nicht beabsichtigt, die Entgelte für Gewerbetreibende und Kleinanlieferern zu erhöhen.

Nach Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung wird die Entgeltstruktur beim ZVA ER-ERH einer intensiven Prüfung unterzogen.

 


Anlage: 1 Anfrage der der Stadtratsfraktion der Grünen Liste vom 25. Oktober 2010 (2 Blatt)