Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt, Programmanmeldung für das Jahr 2011
Vorlage
610.3/009/2010
Aktenzeichen
VI/61 T. 1360
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt 2011 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss zur Kenntnis genommen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes. Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


Für die historische Innenstadt erfolgte im Jahr 2004 die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt. Seitdem konnten verschiedene Projekte mit förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von ca. 15,2 Mio. € finanziert werden. Der finanzielle Zuschuss durch Städtebauförderungsmittel (Bund und Land) beträgt damit ca. 9,1 Mio. €.

 

Rückblick auf die Fördersituation im Programmjahr 2010

Die Regierung von Mittelfranken hat im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm II, Soziale Stadt im Jahr 2010 Mittel in Höhe von ca. 1,4 Mio. € bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 2,3 Mio. € (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt.

 

Die Bewilligungsbescheide 2010 verteilten sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:

  • Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Sanierung (Zuschusshöhe Bund/Land: 98T€)
  • Generalsanierung Kulturzentrum E- Werk BA 4c (Zuschusshöhe Bund/Land: 367T€)
  • Generalsanierung Palais Stutterheim mit Ausweichquartier Bücherei (Zuschusshöhe Bund/Land: 533 T€)
  • Fassadenprogramm (Zuschusshöhe Bund/Land: 131T€)
  • Umgestaltung der Goethe/Heuwaagstraße und der Apfel-/Halbmondstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 174T€)
  • Integrative Maßnahmen wie Club International und Altstadtmanagement (Zuschusshöhe Bund/Land: 82 T€)

 

Jahresanmeldung 2011

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2011 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.

Die Programmanmeldung wurde der Regierung von Mittelfranken am 06.12.2010 zugesandt (siehe Anlage, bestehend aus „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2011“ und „Begleitinformationen zu den Städtebauförderungsprogrammen in Bayern 2011“).

Die Anmeldung spiegelt die in der Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung am 11. 11.2010 vorgestellten Projekte, Abläufe und Prioritäten.

Für die Programmjahre 2011 bis 2014 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie integrative und sonstige Maßnahmen von insgesamt 17.855 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (7.142 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (10.713 T€).

Hinweis:

 

Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept umgesetzt werden.

Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten.

Die Maßnahme kann zeitlich gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden (vgl. z. B. Generalsanierung des Kulturzentrums E-Werk).

Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Bedarfsmitteilung

Anlage 2: Begleitinformationen

Anlage 3: Begleitinformationen Club International

Anlage 4: Geltungsbereich