Der vorliegende Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt 2011 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs-, und Planungsausschuss zur Kenntnis genommen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfes. Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
Für die historische
Innenstadt erfolgte im Jahr 2004 die Programmaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
II, Soziale Stadt. Seitdem konnten verschiedene Projekte mit förderfähigen
Gesamtkosten in Höhe von ca. 15,2 Mio. € finanziert werden. Der finanzielle Zuschuss durch
Städtebauförderungsmittel (Bund und Land) beträgt damit ca. 9,1 Mio. €.
Rückblick auf die
Fördersituation im Programmjahr 2010
Die Regierung von Mittelfranken hat im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm II, Soziale Stadt im Jahr 2010 Mittel in Höhe von ca. 1,4 Mio. € bewilligt (Anteil Bund/Land). Insgesamt wurden somit förderfähige Kosten von 2,3 Mio. € (Anteil Bund/Land/Stadt) anerkannt.
Die
Bewilligungsbescheide 2010 verteilten sich auf die nachfolgenden Maßnahmen:
- Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung der Sanierung (Zuschusshöhe Bund/Land: 98T€)
- Generalsanierung Kulturzentrum E- Werk BA 4c (Zuschusshöhe Bund/Land: 367T€)
- Generalsanierung Palais Stutterheim mit Ausweichquartier Bücherei (Zuschusshöhe Bund/Land: 533 T€)
- Fassadenprogramm (Zuschusshöhe Bund/Land: 131T€)
- Umgestaltung der Goethe/Heuwaagstraße und der Apfel-/Halbmondstraße (Zuschusshöhe Bund/Land: 174T€)
- Integrative Maßnahmen wie Club International und Altstadtmanagement (Zuschusshöhe Bund/Land: 82 T€)
Jahresanmeldung
2011
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien
ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2011 wieder eine
Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Die
Programmanmeldung wurde der Regierung von Mittelfranken am 06.12.2010 zugesandt
(siehe Anlage, bestehend aus „Bedarfsmitteilung Städtebauförderung 2011“ und
„Begleitinformationen zu den Städtebauförderungsprogrammen in Bayern 2011“).
Die Anmeldung
spiegelt die in der Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung am 11. 11.2010
vorgestellten Projekte, Abläufe und Prioritäten.
Für die
Programmjahre 2011 bis 2014 hat die Stadt Erlangen Vorbereitende Maßnahmen,
Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie integrative und sonstige Maßnahmen von
insgesamt 17.855 T€ angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um
förderfähige Kosten, d. h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel
bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge
(FAG; GVFG, KAG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 %
(7.142 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60 % (10.713 T€).
Hinweis: Die Regierung von
Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die als Gesamtkonzept
umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass für jede
Einzelmaßnahme eine Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden
die Gesamtkosten zur Prüfung bei der Reg. v. Mfr. eingereicht. Ergeht ein
Bewilligungsbescheid, so umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die Maßnahme kann zeitlich
gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden (vgl. z. B.
Generalsanierung des Kulturzentrums E-Werk). Wird hingegen eine Maßnahme
begonnen und nicht zu Ende geführt (z. B. wird nur die Fassadensanierung
durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen lt. Gesamtkonzept vorgesehen sind), so
hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten Zuschüsse zur Folge. |
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsmitteilung
Anlage 2: Begleitinformationen
Anlage 3: Begleitinformationen Club
International
Anlage 4: Geltungsbereich