Betreff
Nachfragen zu den Verkehrsanordnungen 141/142/143/ sowie 144 aus 2010 in der Sitzung des UVPA am 16.11.2010
Vorlage
321/027/2010
Aktenzeichen
III/32
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Verkehrsanordnungen (VAO) Nummern 141, 142, 143 sowie 144 wurde die Entfernung der Verkehrsverbote in der Kulmbacher Straße, Forchheimer Straße, Hintere Gasse sowie Jakob-Nein-Straße festgelegt. Die Entfernung der insgesamt 16 Verkehrszeichen erfolgte am 22. bzw. 26. Oktober 2010. In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 16.11.2010 wurde die Mitteilung zur Kenntnis über die Verkehrsanordnungen auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zum TOP erhoben und diskutiert. Die Verwaltung wurde gebeten, die Gründe, die für die Entfernung der Verkehrszeichen maßgebend waren, in der nächsten Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses darzustellen.

Mit Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zum 1.9.1997 wurde zum § 45 StVO der Absatz 9 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

"Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss."

Auf Grund dieser Änderung der StVO wurden alle Verkehrsbehörden gesetzlich verpflichtet, sämtliche Verkehrszeichen im Zuständigkeitsbereich zu überprüfen und nicht zwingend erforderliche Verkehrszeichen nach dem Motto bessere Beschilderung durch "Lichtung des unnötigen Schilderwaldes" zu entfernen.

Wie in der Begründung zu den jeweiligen Verkehrsanordnungen bereits dargestellt, stammen die Verkehrsverbote aus den siebziger bzw. Anfang achtziger Jahre. Zum damaligen Zeitpunkt waren die o. g. strengen Vorschriften aus dem Jahr 1997 noch nicht existent. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hat die Polizei z. B. bei der Kulmbacher Straße darauf hingewiesen, dass diese als Durchgangsstraße von geringer Bedeutung sei, auch wenn sie gelegentlich von Kraftfahrern als Ausweichstrecke benutzt werde, um Haltzeiten an den Signalanlagen Steigerwaldallee / Am Europakanal und Frankenwaldallee / Am Europakanal zu vermeiden. Die Polizei wies bereits damals ausdrücklich darauf hin, dass eine starke Verkehrsbelastung, die eine Ruhigstellung dieses Gebiets erfordern würde, nicht gegeben sei. Aus polizeilicher Sicht war voraussehbar, dass die Sperrung der Forchheimer Straße und der Jakob-Nein-Straße weitere Forderungen nach Durchfahrtsverboten zur Folge haben würde. Erfahrungsgemäß zögen solche Sperrmaßnahmen eine verstärkte polizeiliche Überwachung nach sich, unter der sich hieraus ergebenden Vielzahl von Überwachungsaufträgen leide deren Häufigkeit und Intensität. Für die Polizei erschien es bereits im Jahr 1978 notwendig, bei der Prüfung von Anträgen dieser Art einen strengen Maßstab anzulegen.

Seit dem Jahr 1998 bis zum heutigen Zeitpunkt hat das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt den Abbau von insgesamt 1.890 nicht zwingend erforderlichen Verkehrszeichen angeordnet. Vor Erlass jeder entsprechenden Anordnung wurde stets eine Einzelfallprüfung im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben bzw. zwingende Notwendigkeit durchgeführt. Im Falle der Entfernung der o. g. Verkehrsverbote lag eine gesetzlich erforderliche Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen erheblich übersteigt (akute Gefahrenlage), nicht vor. Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt und die Polizei stufen – wie die Polizei bereits schon im Jahr 1978 - die betreffenden Straßen als Straßen von geringer Bedeutung ein. Eine gelegentliche Nutzung als Ausweichstrecke geht über den Rahmen der öffentlichen Widmung nicht hinaus. Diese Straßen sind z. B. mit der Elisabethstraße im Bereich der Buckenhofer Siedlung nicht vergleichbar, weil dort ein über das normale Maß hinausgehender Schleichverkehr zur Umfahrung der in ihrer Leistungsfähigkeit stark eingeschränkten Signalisierung an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße / Drausnickstraße / Sieglitzhofer Straße stattfindet. Bezüglich weiterer Aspekte wird auf den jeweiligen Begründungstext in den Verkehrsanordnungen Bezug genommen.

Die Entfernung der Verkehrsverbote in der Kulmbacher Straße, Forchheimer Straße sowie Hinteren Gasse erfolgte am 22.10.2010, in der Jakob-Nein-Straße wurden die Verkehrszeichen am 26.10.2010 entfernt. Bis dato gingen weder beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt noch bei der Polizei Beschwerden aus der Bürgerschaft über die Entfernung der Verkehrszeichen ein.

 

 


Anlagen: