Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Ausbaus des Adenauerringes eine Signalisierung am Knotenpunkt mit der Mönaustraße vorzusehen. Die im Bebauungsplan Adenauerring dargestellte Mittelinsel ca. 50 m südlich des Knotenpunktes entfällt. Der Fußgänger und Radverkehr wird mittels eines kombinierten Rad-/Gehweges entlang des Adenauerringes zum Knotenpunkt geführt. Dort erfolgen die Querungen signalisiert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die zukünftigen Verkehrsströme im Bereich Adenauerring / Mönaustraße werden sicher und leistungsfähig geführt.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Knotenpunkt des Adenauerringes mit der Mönaustraße soll signalisiert werden. Damit ist eine sichere und leistungsfähige Anbindung des Adenauerringes an die Mönaustraße und an das Nahversorgungszentrum gegeben. Auf die im Bebauungsplan dargestellte Mittelinsel südlich der Mönaustraße wird aufgrund ihrer Nähe zur Signalanlage verzichtet. Die Querungen des Radverkehrs und des Fußgängers erfolgen aus Sicherheitsgründen im Bereich der Signalanlage.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
In den Jahren 2011/2012 wird im Rahmen des Baus des Nahversorgungszentrums der Knotenpunkt soweit vorbereitet, dass bei einem späteren Anschluss des Adenauerringes nur möglichst geringe Verkehrsbehinderungen notwendig werden. Als Zwischenlösung bis zum Weiterbau des Adenauerringes soll die momentane Verkehrsführung beibehalten werden. Der Radverkehr wird weiterhin mittels einer Schutzinsel über den Adenauerring geführt. Eine Signalisierung des Knotenpunktbereiches ist erst nach erfolgtem Durchbau des Adenauerringes notwendig.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Zuge der Aktualisierung der Entwurfsplanung für den Ringschluss
Adenauerring - Abschnitt Nord und der sich anschließenden Zusammenstellung der
Zuwendungsunterlagen (Abgabe des Zuwendungsantrages bis spätestens 01.09.2011)
werden auch die Kosten für die bisher nicht berücksichtigte Lichtsignalanlage
mit aufgenommen.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind gemäß Entwurf des
Investitionsprogramms 2010-2014 bei IvP.-Nr.
541.144 vorgesehen,
wobei im Rahmen der HH-Anmeldungen zum HH 2012 eine
Kostenaktualisierung unter Einbeziehung der LSA erfolgen wird.
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Vorentwurfsplanung des signalisierten Knotenpunktes Adenauerring / Mönaustraße