Betreff
Errichtung einer Wohnanlage (10 WE) mit Tiefgarage, Ebrardstraße 31, 33, Az.: 2010-1317-VO
Vorlage
63/118/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Geplant ist auf dem Baugrundstück die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienwohnhauses mit Dachgeschoss. Die erforderlichen Stellplätze werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Das o. g. Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 335 im reinen Wohngebiet und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für die Tiefgaragenzufahrt wird eine Befreiung von der Baugrenze beantragt. Ebenso wird die nördliche Baugrenze durch die Tiefgarage unterirdisch überschritten. Es werden sechs Kiefern, eine Eibe und eine Birke gefällt.

 

Mit dem Vorbescheid soll geklärt werden, ob eine grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit bezüglich Lage, Anordnung, Abmessungen, GRZ/GFZ, Wandhöhen, Dachneigung, Dachaufbauten und Dacheindeckung besteht und ob die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Baumschutzverordnung erteilt werden.

 

Von Seiten der Verwaltung wird die Errichtung der Wohnanlage mit Tiefgarage befürwortet. Bereits im Vorfeld wurden mit dem Investor intensive Bauberatungsgespräche geführt und die Gestaltung wurde abgestimmt. Die Befreiungen können erteilt werden. Den Baumfällungen wird zugestimmt, unter der Auflage, Ersatzpflanzungen im selben Wert zu schaffen.

Die Nachbarzustimmungen werden zurzeit eingeholt.

 

Ein Vorbescheid wird wie beantragt erteilt. 


Anlage: Lageplan