Betreff
Beleuchtung in Unterführungen Anfrage von Herrn Stadtrat Höppel im UVPA am 21.09.2010 (Anfragepunkt Nr. 3)
Vorlage
66/077/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Die Anfrage von Herrn Stadtrat Höppel gilt hiermit als bearbeitet.

 


Herr Stadtrat Höppel fragt an, ob sich die Beleuchtungen in Unterführungen so schalten lassen, dass sie morgens länger und abends früher leuchten als die Straßenlaternen. Dies würde der Sicherheit der Kinder dienen.

 

A.    Lange Unterführungen für Fußgänger / Radfahrer wie die Unterführungen Michael-Vogel-Straße, Steinforstgraben, St. Johann, Hertleinstraße, Innere Brucker Straße, Gerberei sind in den Bereichen ohne direkten Tageslichteinfall durchgehend beleuchtet.

       Nur in den Zonen mit ausreichendem Tageslichteinfall an den Ein- und Ausgängen werden die Unterführungsleuchten mit der Straßenbeleuchtung ein- und ausgeschaltet. Bei den vorgenannten Unterführungen ist ein gutes Beleuchtungsniveau durchgehend vorhanden.

 

B.    In kurzen Unterführungen für Fußgänger/ Radfahrer (z.B. Adenauering Süd Unterführung des Geh- und Radweges nach Häusling mit ca. 15m Länge, 1 Leuchte in Tunnelmitte, je 1 Mastleuchte vor den Zugängen zur Unterführung) werden die Leuchten vom Straßenbeleuchtungsnetz  versorgt und mit der Straßenbeleuchtung ein- und ausgeschaltet.
Die Stromversorgung über das Straßenbeleuchtungskabelnetz lässt sich im Regelfall gegenüber der Errichtung von gesonderten Stromanschlüssen durch den Energieversorger für derartige Unterführungsbeleuchtungen kostengünstiger herstellen und betreiben. Eine vorgezogene Ein- und verzögerte Ausschaltung der Unterführungsbeleuchtung ist jedoch beim Anschluss an das Straßenbeleuchtungsnetz nur mit unangemessenem Kostenaufwand zu realisieren.

       Aus Kostengründen wird daher bei kurzen Unterführungen auf die in der Anfrage angeregte Schaltung verzichtet.
Ein zufriedenstellender Ausgleich gelingt in der Regel durch hellen Anstrich der Wände und den damit verbesserten Tageslichteintrag.

 


Anlagen:               Protokollvermerk