Betreff
SPD-Fraktionsantrag Nummer 099/2010 vom 12.10.2010, Mobilfunksendeanlage Webichgasse 1, Erlangen-Eltersdorf
Vorlage
31/078/2010
Aktenzeichen
III/31/NTA
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen. Der Mobilfunknetzausbau in Erlangen soll auch weiterhin unter Berücksichtigung der im “Runden Tisch Mobilfunk“ aufgestellten Prämissen erfolgen. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 099/2010 vom 12.10.2010 ist damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Über die gesetzlichen Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung hinaus, soll unter Berücksichtigung der im „Runden Tisch Mobilfunk“ aufgestellten Prämissen, Einfluss auf den Mobilfunknetzausbau in Erlangen genommen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung soll auch weiterhin auf den Mobilfunknetzausbau in Erlangen entsprechend der im „Runden Tisch Mobilfunk“ aufgestellten Prämissen Einfluss nehmen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Vereinbarung mit den Mobilfunknetzbetreibern, nach der, unter Beachtung der technischen Möglichkeiten, eine Minimierung der Belastung der Bevölkerung mit elektromagnetischen Feldern (Minimierungsgebot), ein möglichst großer Abstand der Mobilfunkbasisstationen zu sensiblen Bereichen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheime) und unter Beachtung des Minimierungsgebotes, eine Konzentration von Mobilfunkstandorten erreicht werden soll. Eine Konkretisierung des Abstandskriteriums zu sensiblen Bereichen wurde dahingehend durchgeführt, dass bei diesen Nutzungen der gesetzliche Grenzwert möglichst um den Faktor zehn oder mehr unterschritten werden soll.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Da es sich bei den im „Runden Tisch Mobilfunk“ aufgestellten Prämissen um freiwillige Vereinbarungen handelt, kann eine Umsetzung nur im Dialog mit den Mobilfunknetzbetreibern erfolgreich sein. Der Interessen- und Informationsaustausch erfolgt dabei aufgrund der über den „Runden Tisch Mobilfunk“ aufgebauten Strukturen und durch die laufende Information und Einbindung der politischen Entscheidungsgremien. Es werden Sachverständigengutachten eingeholt und die Immissionssituation durch regelmäßige Mobilfunkmessungen überprüft.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 

 

Sachbericht:

Der Oberbürgermeister und die Verwaltung nehmen die Bestrebungen des Ortsbeirates und der Bürgerinitiative für eine Verlegung des Mobilfunkstandortes Webichgasse 1 sehr ernst. Mit den Beteiligten, insbesondere dem Ortsbeirat, der Bürgerinitiative, dem Mobilfunknetzbetreiber und dem Grundstückseigentümer, wurden intensive Gespräche über die Möglichkeit einer Standortverlegung geführt. Im Juli ist  in Eltersdorf zu einer Informationsveranstaltung für die Bevölkerung eingeladen worden, in der durch die Verwaltung dargelegt wurde, weshalb für die Entfernung bzw. Betriebseinstellung der Sendeanlage keine rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind. Bei dem Wunsch, eine Standortverlegung auf dem Verhandlungswege zu erreichen, waren die Prämissen des „Runden Tisches Mobilfunk“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus wäre es nicht zielführend gewesen, durch eine Verlegung der Sendeanlage lediglich eine Verschiebung der Immissionssituation zu Lasten anderer Bevölkerungskreise von Eltersdorf zu erreichen. Letztlich scheiterten die Bemühungen eine Standortverlegung auf dem Verhandlungswege zu erreichen aber an der kategorischen Ablehnung durch den Mobilfunknetzbetreiber.

Hinsichtlich der Vorgehensweise der rund 2.900 Einwohner zählenden Gemeinde Uffing am Staffelsee lag der Entscheidung des BayVGH folgender Sachverhalt zugrunde: In Uffing hatte die Gemeinde, während ein 2,5 m hoher Mast sich im Bau befand, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst und eine Veränderungssperre (die ein Errichten, Änderung oder Abbrechen von baulichen Anlagen grundsätzlich ausschließt) erlassen sowie die Beauftragung der Entwicklung eines Standortkonzeptes für Mobilfunkanlagen beschlossen. Noch vor Fertigstellung der Bauarbeiten wurde auf Grundlage der Veränderungssperre eine Baueinstellung durch das zuständige Landratsamt ausgesprochen und die sofortige Vollziehbarkeit dieser Einstellung angeordnet.

I.                    Gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hat der Bauherr einen Eilantrag zum VG München gestellt und dort obsiegt. Die Gemeinde hat gegen diesen Beschluss Beschwerde zum BayVGH eingelegt. Der BayVGH hat nach einer summarischen Prüfung der Rechtslage (eine abschließende Prüfung der Rechtslage findet nur in einem Hauptsacheverfahren statt) die Veränderungssperre für wirksam erachtet.

II.                   Das Vorgehen der Gemeinde Uffing kann nicht nachträglich für den Mast in Eltersdorf angewandt werden, weil eine Veränderungssperre nur Wirkung für die Zukunft entfaltet.
Im Übrigen wurde die Sendeanlage in Uffing bisher nicht abmontiert sondern lediglich nicht in Betrieb genommen.

III.                 Da ein Standortkonzept, mit dem Flächen für einzelne Mobilfunksendeanlagen festgelegt werden, allenfalls in kleineren Gemeinden denkbar ist, wurden im „Runden Tisch Mobilfunk“ der oben dargelegte Rahmen für den Mobilfunknetzausbau gefunden. Neben der Bündelung von Sendeanlagen auf einzelne Standorte ist die Bestrebung einer Grenzwertunterschreitung mindestens um den Faktor zehn bei Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen ein zentraler Aspekt dieses Konzeptes. In der Literatur und Fachwelt findet diese in Erlangen gefundene Herangehensweise an die Mobilfunkthematik durchaus Anerkennung (vgl. „Rechtsgutachten Mobilfunk und Bauplanungsrecht in der Stadt Ravensburg/RA Kupfer/Weiß“ vom 17.09.2009). Die Einbeziehung der Wohnbebauung als zusätzlichen sensiblen Bereich wurde von den Netzbetreibern nicht mitgetragen. Bereits in der Sitzung des UVPA am 21.09.2010 wurde über das Ergebnis der in Erlangen bzw. Eltersdorf durchgeführten Mobilfunkmessungen berichtet. Durch den Gutachter wurde festgestellt, dass am Kindergarten in der Anna-Goes-Straße Maximalemissionen von 7,85 % des Grenzwertes und an der Grundschule am Eingang Ebnerstraße von 0,36 % des Grenzwertes erreicht werden können. Entgegen der im SPD-Fraktionsantrag geäußerten Vermutung liegt also kein Verstoß gegen die im „Runden Tisch Mobilfunk“ gefundene Bestrebung, wonach bei sensiblen Bereichen der gesetzliche Grenzwert um den Faktor 10 oder mehr unterschritten werden soll, vor. Dieser Wert kann auch nicht gänzlich mit dem Grenzwert in der Schweiz gleichgesetzt werden. In der Schweiz werden die Immissionen Standort- /Anlagenbezogen erfasst. Bei den Messungen in Deutschland bzw. Erlangen werden alle örtlichen Mobilfunkimmissionen berücksichtigt die am jeweiligen Immissionsort ankommen. Darüber hinaus wird für die Messunsicherheit ein Messaufschlag berücksichtigt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass bei den in Erlangen durchgeführten Messungen erheblich strengere Kriterien berücksichtigt werden, als dies regelmäßig in der Schweiz der Fall ist.

 

 


Anlagen:       

 

Antrag der SPD-Fraktion Nr. 099/2010 vom 12.10.2010