Betreff
Änderung der Taxitarifordnung
Vorlage
30-R/015/2010
Aktenzeichen
III/30/2302, III/32/2253
Art
Beschlussvorlage

1                    Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen (Taxitarifordnung) (Entwurf vom 02.11.2010, Anlage) wird beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der örtliche Taxitarif (seit Mitte 2008 unverändert) soll an die Kostenentwicklung angepasst und einem einheitlichen Metropoltarif im Bereich der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen angenähert werden.
Die Taxi Erlangen eG hatte beantragt, zum 01.01.2011 den Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer von 2,60 Euro auf 2,70 Euro zu erhöhen und den Fahrpreis für jeden weiteren gefahrenen Kilometer von 1,30 Euro auf 1,35 Euro anzuheben.
Im Rahmen des Antrages der Taxi Erlangen e. G. wurden die Industrie- und Handelskammer Nürnberg, der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen
e. V. sowie das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht angehört und um Stellungnahme gebeten.

Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht stimmte der beantragten Erhöhung des Taxitarifs zu. Das Landesamt wies aber darauf hin, dass zwischen der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten für die Programmierung der Tarife durch die Servicestellen und anschließender Prüfung der Programme durch das Landesamt mindestens 2 Wochen benötigt werden. Sollte, wie zunächst vorgesehen, die Änderung zum 01.01.2011 in Kraft treten, liegen diese zwei Wochen genau in der Ferienzeit, weshalb weder bei den Servicestellen noch beim Landesamt genügend Personal zur Verfügung steht, um diese Aufgabe durchführen zu können. Auch beim Eichamt Nürnberg dürften vor dem 06.01.2011 keine Termine für eine Eichung frei sein. Um eine pünktliche Eichung garantieren zu können, bittet das Landesamt das Inkrafttreten erst auf den 15.01.2011 festzulegen.

 

Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Nürnberg bestehen gegen die bean-tragte, moderate Anpassung des Taxitarifs im Stadtgebiet Erlangen an die eingetretenen Kostensteigerungen keine Einwendungen. Die IHK begrüßt außerordentlich, dass von den Taxigenossenschaften in Fürth und in Nürnberg in den Grundelementen gleichlautende Tarifanträge eingereicht wurden.

Bezogen auf die klassische IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und eine verkehrsbedingte Wartezeit von 4 Minuten), die derzeit bei 11,90 Euro liegt, ergibt der neu beantragte Taxitarif eine Steigerungsrate von 2,52 % gegenüber dem seit Mitte 2008 geltenden Taxitarif.

Der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V. erhob gegen die beantragte Anpassung des Taxitarifs ebenfalls keine Einwände und bezeichnete sie als angemessen und maßvoll. Ebenso wie die IHK begrüßt der Landesverband die Anpassung der Taxitarife im Großraum Nürnberg der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Fahrpreis für den ersten Kilometer soll von 2,60 Euro auf 2,70 Euro sowie für jeden weiteren Kilometer von 1,30 Euro auf 1,35 Euro erhöht werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erlass der vorgeschlagenen Änderungssatzung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Entwurf der Änderungsverordnung