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Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte
und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Erlangen
(Taxitarifordnung) (Entwurf vom 02.11.2010, Anlage) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt wer
Der örtliche Taxitarif (seit
Mitte 2008 unverän
Die Taxi Erlangen eG hatte beantragt, zum 01.01.2011 den Fahrpreis für den
ersten gefahrenen Kilometer von 2,60 Euro auf 2,70 Euro zu erhöhen und den
Fahrpreis für jeden weiteren gefahrenen Kilometer von 1,30 Euro auf 1,35 Euro
anzuheben.
Im Rahmen
e. V. sowie das Bayerische Lan
Das Bayerische Lan
Von Seiten
Bezogen auf die
klassische IHK-Standardfahrt (5 Besetztkilometer und eine verkehrsbedingte
Wartezeit von 4 Minuten), die
Der Lan
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan wer
Der Fahrpreis für
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht wer
Erlass
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondieren |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
wer
sind vorhan
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhan
Anlagen: Entwurf