Die Verwaltung beantragt nachfolgende über-/außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen/Auszahlungen um
IP-Nr.
212C.400 HS H.-Hedenus Generalsanierung |
Kostenstelle [240090 |
Produkt
2121- Hauptschulen |
200.000,00
€ für |
Sachkonto [033202 |
Die Deckung erfolgt durch Einsparung/Mehreinnahme
IP-Nr.
[211H.457 GS H.-Hedenus Generalsanierung |
Kostenstelle [240090 |
in Höhe von |
200.000,00
€ bei |
Produkt [2111- Grundschulen |
Sachkonto [033202 |
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und in Höhe von |
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und in Höhe von |
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1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
|
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
450.000,00 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
74.300,00 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
|
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|
Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
524.300,00 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
724.300,00
€ |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel für die in 2010 noch zu leistenden Zahlungen
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Haushaltsjahr 2010 bereitgestellten Mittel reichen nicht aus um
bis Jahresende alle fälligen Zahlungen zu leisten. Nach aktueller Hochrechnung
ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 200.000 €. Über die eingestellten
Haushaltsmittel für 2011 kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht
verfügt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Fehlbetrag jetzt aus der
Grundschulsanierung (IVP 211H.457) zu decken und im Haushaltsjahr 2011 durch
entsprechende Mittelverschiebung wieder der Grundschulsanierung zu Lasten der
Hauptschule zur Verfügung zu stellen.
Im Ergebnis ergibt sich dadurch kein Mittelmehrbedarf.
Die Mittelverschiebung im Haushalt 2011 wurde durch die Verwaltung im
Rahmen dar Nachmeldefrist bis 05.11.2010 bereits veranlasst.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Anlagen: