Der Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb begutachtet den Wirtschaftsplan 2011.
Der Stadtrat stellt den Wirtschaftsplan 2011 des Entwässerungsbetriebes fest.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
1. Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
2.
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
3. hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des
Wirtschaftsplanes 2011 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3
Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Der vorliegende Wirtschaftsplan 2011 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 09.11.2010 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m. § 6 Abs. 1 Ziff. 4 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des Stadtrates am 25.11.2010 festgestellt werden.
5. Wie
aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2011 zu ersehen, wird
für das Wirtschaftsjahr 2011 ein
bilanzieller Jahresgewinn von 13.600 Euro prognostiziert.
6.
Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2011 verwiesen, welcher
den Mitgliedern der Organe bereits vorab zugesandt wurde.
7.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: -