Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im
Rahmen der BWA-Sitzung am 12.10.2010 wurde von Frau Stadträtin Lanig angefragt,
warum und wann von den Planungen des Bebauungsplanes Nr. D 245 (2. Deckblatt)
bezüglich der Anzahl der öffentlichen Stellplätze abgewichen worden sei.
Dieselbige Fragestellung wurde bereits in der Ortsbeiratssitzung am 05.10.2010
diskutiert und fand Niederschlag in einer Pressemeldung der Erlanger
Nachrichten vom 16.10.2010.
Von
Seiten Amt 61 ist festzustellen, dass der Straßenausbau und die Anlage
öffentlicher Stellplätze im Einklang mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Nr. D 245 (2. Deckblatt) steht. Ein Ausschnitt aus diesem Bebauungsplan liegt
für den Bereich Moosweg als Anlage 1 dieser Mitteilung zur Kenntnis bei.
Weiter
ist festzustellen, dass sowohl in der Ortsbeirats- als auch in der BWA-Sitzung
nicht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. D 245 (2. Deckblatt) Grundlage
der Diskussion war, sondern eine Planzeichnung, welche zum Zeitpunkt der 1.
öffentlichen Auslegung im Herbst 1986 Planstand war. Ein Ausschnitt dieses
Planstandes liegt wiederum für den Bereich Moosweg als Anlage 2 bei.
Zum
damaligen Zeitpunkt waren im gesamten Plangebiet 57 öffentliche Stellplätze
vorgesehen, welche in der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18.08.1986 –
03.10.1986 von Teilen der Bürgerschaft heftig kritisiert wurden.
Ablehnungsgründe für diese hohe Anzahl an öffentlichen Stellplätzen waren
insbesondere die hiermit verbundenen Erschließungsbeiträge und die Befürchtung,
dass Parkplatzsuchverkehr durch Nichtanlieger das Wohnquartier belasten würde.
Vorgenannte
Einwendungen wurden in der UVPA-Sitzung am 15.12.1986 begutachtet und in der
Stadtratssitzung am 17.12.1986 beschlossen. In diesem Beschluss war der Auftrag
an die Verwaltung, die Anzahl der öffentlichen Stellplätze zu reduzieren und
eine 2. öffentliche Auslegung durchzuführen, beinhaltet.
Die
Umplanung, welche im Zeitraum vom 26.01.1987 – 27.02.1987 ein zweites Mal
öffentlich ausgelegt wurde, sah 28 öffentliche Stellplätze im Plangebiet vor.
Dies entsprach dem üblichen Anteil von 20 % der zu erwartenden Wohneinheiten im
Quartier. Auch im Zuge der 2. öffentlichen Auslegung gingen in der Verwaltung
Einwendungen ein, welche weiter die zu hohe Anzahl an öffentlichen Stellplätzen
bemängelten und sogar deren vollständigen Verzicht forderten.
In
der Begutachtung durch den UVPA am 24.03.1987 und im Beschluss durch den
Stadtrat am 25.03.1987 wurde diesen Einwendungen nicht gefolgt. Der
Bebauungsplan Nr. D 245 (2. Deckblatt) wurde – hinsichtlich der Anzahl von 28
öffentlichen Stellplätzen unverändert – am 16.07.1987 rechtsverbindlich.
Es
ist darauf hinzuweisen, dass zum Teil derselbe Personenkreis, welcher heute
fehlende öffentliche Stellplätze beklagt, sich im Bebauungsplanverfahren
vehement für die Reduzierung bzw. den vollständigen Verzicht der öffentlichen
Stellplätze eingesetzt hat. Den Einwendungen wurde im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens 1987 gefolgt.
Eine
nachträgliche Verbesserung des öffentlichen Stellplatzangebotes kann nur über
Eingriffe in privates Grundstückseigentum erreicht werden.
Der
Protokollvermerk von Frau Stadträtin Lanig aus der BWA-Sitzung vom 12.10.2010
ist hiermit beantwortet.
Anlagen: 1. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan
2. Planungsstand 1. öffentlichen Auslegung