Betreff
Öffentliche Stellplätze im Bereich Waldseestraße/Moosweg/Rangauweg Protokollvermerk aus BWA-Sitzung vom 12.10.2010
Vorlage
611/052/2010
Aktenzeichen
VI/61/611 T. 1335
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Rahmen der BWA-Sitzung am 12.10.2010 wurde von Frau Stadträtin Lanig angefragt, warum und wann von den Planungen des Bebauungsplanes Nr. D 245 (2. Deckblatt) bezüglich der Anzahl der öffentlichen Stellplätze abgewichen worden sei. Dieselbige Fragestellung wurde bereits in der Ortsbeiratssitzung am 05.10.2010 diskutiert und fand Niederschlag in einer Pressemeldung der Erlanger Nachrichten vom 16.10.2010.

 

Von Seiten Amt 61 ist festzustellen, dass der Straßenausbau und die Anlage öffentlicher Stellplätze im Einklang mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. D 245 (2. Deckblatt) steht. Ein Ausschnitt aus diesem Bebauungsplan liegt für den Bereich Moosweg als Anlage 1 dieser Mitteilung zur Kenntnis bei.

 

Weiter ist festzustellen, dass sowohl in der Ortsbeirats- als auch in der BWA-Sitzung nicht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. D 245 (2. Deckblatt) Grundlage der Diskussion war, sondern eine Planzeichnung, welche zum Zeitpunkt der 1. öffentlichen Auslegung im Herbst 1986 Planstand war. Ein Ausschnitt dieses Planstandes liegt wiederum für den Bereich Moosweg als Anlage 2 bei.

 

Zum damaligen Zeitpunkt waren im gesamten Plangebiet 57 öffentliche Stellplätze vorgesehen, welche in der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18.08.1986 – 03.10.1986 von Teilen der Bürgerschaft heftig kritisiert wurden. Ablehnungsgründe für diese hohe Anzahl an öffentlichen Stellplätzen waren insbesondere die hiermit verbundenen Erschließungsbeiträge und die Befürchtung, dass Parkplatzsuchverkehr durch Nichtanlieger das Wohnquartier belasten würde.

 

Vorgenannte Einwendungen wurden in der UVPA-Sitzung am 15.12.1986 begutachtet und in der Stadtratssitzung am 17.12.1986 beschlossen. In diesem Beschluss war der Auftrag an die Verwaltung, die Anzahl der öffentlichen Stellplätze zu reduzieren und eine 2. öffentliche Auslegung durchzuführen, beinhaltet.

 

Die Umplanung, welche im Zeitraum vom 26.01.1987 – 27.02.1987 ein zweites Mal öffentlich ausgelegt wurde, sah 28 öffentliche Stellplätze im Plangebiet vor. Dies entsprach dem üblichen Anteil von 20 % der zu erwartenden Wohneinheiten im Quartier. Auch im Zuge der 2. öffentlichen Auslegung gingen in der Verwaltung Einwendungen ein, welche weiter die zu hohe Anzahl an öffentlichen Stellplätzen bemängelten und sogar deren vollständigen Verzicht forderten.

In der Begutachtung durch den UVPA am 24.03.1987 und im Beschluss durch den Stadtrat am 25.03.1987 wurde diesen Einwendungen nicht gefolgt. Der Bebauungsplan Nr. D 245 (2. Deckblatt) wurde – hinsichtlich der Anzahl von 28 öffentlichen Stellplätzen unverändert – am 16.07.1987 rechtsverbindlich.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass zum Teil derselbe Personenkreis, welcher heute fehlende öffentliche Stellplätze beklagt, sich im Bebauungsplanverfahren vehement für die Reduzierung bzw. den vollständigen Verzicht der öffentlichen Stellplätze eingesetzt hat. Den Einwendungen wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 1987 gefolgt.

 

Eine nachträgliche Verbesserung des öffentlichen Stellplatzangebotes kann nur über Eingriffe in privates Grundstückseigentum erreicht werden.

 

Der Protokollvermerk von Frau Stadträtin Lanig aus der BWA-Sitzung vom 12.10.2010 ist hiermit beantwortet.

 

 


Anlagen:        1. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

                        2. Planungsstand 1. öffentlichen Auslegung