Betreff
Fahrradabstellanlage südlich des Bahnhofs neben Gleis 1 - Erhöhung der Stellplatzkapazitäten, Protokollvermerk aus der 9. Sitzung des StR vom 30.09.2010, TOP 19.4.
Vorlage
610.3/008/2010
Aktenzeichen
VI/61/610.3/CMC
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Sachbericht dient dem Ausschuss zur Kenntnis.

Haushaltsmittel für Planungs- und Baukosten sind im Haushalt 2011 und mittelfristig nicht eingeplant.


Amt 61 wurde lt. Protokollvermerk vom 30.09.2010 aus der 9. Sitzung des Stadtrates, Tagesordnungspunkt 19.4.- öffentlich – (Anlage 1), beauftragt zu prüfen, ob die Fläche neben Gleis 1 ab der Bahnhofmission Richtung Süden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses in zweigeschossiger Leichtmetallbauweise geeignet ist.

Bestand
Von der Deutschen Bahn AG wurde im Jahr 1999 an der Südseite des Bahnhofes eine Fahrradabstellanlage mit insgesamt 242 Fahrradständern errichtet.
(Anlage 2)

Diese Maßnahme wurde von der Deutschen Bahn aus Mitteln des GVFG-Vorhabens „P+R-Ausbauprogramm des –VGN“ finanziert. Die Fahrradabstellanlage befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn und wurde nach Fertigstellung (Abnahme und Übergabe erfolgte am 30.03.2000) der Stadt übergeben.
Gemäß Vereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Erlangen vom 20.09.1996 hat die Stadt Erlangen die Folgekosten der Fahrradabstellanlage und ihrer Zuwegungen übernommen. Dazu gehören Verkehrssicherung, Unterhaltung, Erneuerung, Reinigung, Winterdienst, Beleuchtung usw. Bei den vorhandenen Fahrradständern handelt es sich um 132 überdachte und 130 nicht überdachte Fahrradständer. (
Anlage 2, 3)

 

Erhöhung der Stellplatzkapazitäten zwischen Bahnhof und Innerer Brucker Straße
Es wurde geprüft, wie eine auf den Flächen der vorhandenen Fahrradabstellanlage südlich des Bahnhofsgebäudes, dem o.g. Protokollvermerk entsprechende Lösung aussehen kann und wie hoch die Kapazitätssteigerung ausfallen würde.

Geeignet wäre ein überdachtes Fahrradparksystem mit sog. Doppelstockparkern. Hierbei werden zusätzliche Fahrräder mittels Schienen in einer zweiten Ebene über der unteren Reihe geparkt. (Anlage 4)

 

Durch dieses Parksystem könnten auf der vorhandenen Fläche am Gleis 1 (Austausch der vorhandenen Fahrradständer durch Doppelstockparker) annähernd 150 zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Räder bereitgestellt werden. (Anlage 4, 5)

Als kompakte Anlage mit doppelseitiger Einstellung könnte ein Teil der Anlage wie im Bestand (D3) frei stehend zwischen dem Bahnsteig am Gleis 1 und der Stadtmauer situiert werden.
Im nördlichen Teilbereich wäre aufgrund der beengten Verhältnisse eine getrennte Reihenaufstellung (D1, D2) erforderlich. Dabei würde eine Reihe der Fahrradständer vor der Stadtmauer und eine Reihe Ständer direkt am Bahnsteig aufgestellt werden.

Die für Doppelstockparker zwingend erforderliche Überdachung wäre aus Sicht der Denkmalpflege als Glasdach mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Stadtmauer auszubilden und dürfte die Oberkante der Stadtmauer nicht überragen.

 

Weitere Abstellmöglichkeiten südlich der Inneren Brucker Straße

Weitere Abstellmöglichkeiten könnten im Bereich südlich des Zugangs Innere Brucker Straße geschaffen werden. Die Realisierung einer solchen Abstellanlage auf der Ostseite kann jedoch erst nach Abschluss der Bauarbeiten für die Lärmschutzwände im Rahmen des S-Bahn-Baues (Baubeginn voraussichtlich Sommer 2012) erfolgen. Hierfür wären Grundstücksverhandlungen mit der Bahn erforderlich.

Bei ebenerdiger Aufstellung wären hier auf einer Länge von ca. 40 m rund 160 Stellplätze mit oder ohne Überdachung möglich. Bei Verwendung von Doppelstockparkern (hier ist allerdings aus techn. Gründen eine Überdachung zwingend erforderlich) kann diese Anzahl nahezu verdoppelt werden (ca. 330 Stellplätze).

 

Auf diesem Abschnitt könnte zusätzlich zu der Fahrradabstellanlage eine Fläche für die Einrichtung einer Fahrradwerkstatt vorgehalten werden. Für eine grobe Kostenschätzung wurden die Kosten einer Containerlösung (ca. 50 – 60 m²) angesetzt.

1        Die grob geschätzten Kosten für die Aufstellung von Doppelstockparkern auf der Fläche zwischen Bahnhof und Innerer Brucker Straße (L= 50m;  ca. 500 m² ) belaufen sich auf:

2        netto

3        Doppelstockparker

4         L = 50 m;  ~ 410 (FSt)
                    Fahrradabstellplätze

5         

6        67.000 €

7        Überdachung

8          

9         

10    75.000 €

11    Belagswiederherstellungs- und Anpassungsarbeiten

12      

13      

14    80.000 €

15    Fundamentarbeiten

16      

17     

18    50.000 €

19    Summe

20      

21    =

22    272.000 €

23     Hinweis: 

24     Bestand = 262 ebenerdige FSt

25     

26     

27    Förderung 1) 
(600 €/ FSt)

28     ca. 148 zusätzliche FSt möglich

29     

30    88.800 €

31      Anteil Stadt Gesamt nach Abzug der Förderung

32    =

33    183.000 €

34    zzgl. (~10 %) Planungsmittel

35     

36    27.000 €

37    Abbaukosten
der vorh. FSt -D1, D2, D3 -
=  nicht förderfähig

38     zzgl. Abbau/Rückbau und Lagerung (ohne Fundamentrückbau)ca.

39     

40     45.000 €

41     Einzäunung 1)
falls gewünscht

42      

43      

44     30.000 €

45    Werkstattcontainer
falls gewünscht

46     Nutzfläche ~ 57 m²

47      

48    100.000 – 150.000 €

 

 

49    Die grob geschätzten Kosten für die Aufstellung von Doppelstockparkern auf der Fläche südlich der Inneren Brucker
Straße
(L= 40m;  ca. 400 m² ) belaufen sich auf:

50    netto

51    Doppelstockparker

52     L = 40 m; ~ 330 F-Stellplätze (FSt)

53      

54    54.000 €

55    Überdachung

56      

57      

58    61.000 €

59    Fundamentarbeiten

60      

61      

62    40.000 €

63    Belagsarbeiten
Beleuchtung etc.

64      

65      

66    120.000 €

67    Summe

68      

69    =

70    275.000 €

71     Förderung 1) 
(600 €/ FSt)

72     der gesamten 330 FSt.

73      

74    198.000 €

75       

76      Anteil Stadt Gesamt nach Abzug der Förderung

77       

78      

79     =

80       

81    77.000 €

82    zzgl. (~10 %) Planungsmittel 

83     

84    27.500 €

85    Einzäunung 1)
falls gewünscht

86      

87      

88    25.000 €

89    Werkstattcontainer
falls gewünscht

90     Nutzfläche ~ 57 m²

91      

92    100.000 – 150.000 €

 

 

1)   Eine Förderung aus GVFG-Mitteln erfolgt in aller Regel mit einem Prozentsatz von
ca. 60 % der förderfähigen Kosten. Hinzu kommt noch die Möglichkeit einer Förderung
von 5 % aus Mitteln des Bayr. ÖPNV-Programms. Die zuwendungsfähigen Baukosten
sind auf Höchstwerte begrenzt (Baukostenpauschale). Pro überdachtem Stellplatz liegen
diese bei max. 600,-- €.
(Nicht überdacht max. 300 €; überdacht und abschließbar z.B. Fahrradbox 700,--€; überdacht und bewacht
z.B. Fahrradstation 800,--€.)

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1  - Protokollvermerk

Anlage 2  - Lageplan Bestand

Anlage 3  - Tabelle Bestand

Anlage 4  - Foto - Schnitt

Anlage 5  - Lageplan Planung zusätzliche Stellplätze