Der Sachbericht dient dem Ausschuss zur Kenntnis.
Haushaltsmittel für Planungs- und Baukosten sind im Haushalt 2011 und mittelfristig nicht eingeplant.
Amt 61
wurde lt. Protokollvermerk vom 30.09.2010 aus der 9. Sitzung des Stadtrates, Tagesordnungspunkt
19.4.- öffentlich – (Anlage 1), beauftragt zu prüfen, ob die Fläche neben Gleis 1 ab der
Bahnhofmission Richtung Süden für die Errichtung eines Fahrradparkhauses in
zweigeschossiger Leichtmetallbauweise geeignet ist.
Bestand
Von der Deutschen Bahn AG wurde im Jahr 1999 an der Südseite des Bahnhofes
eine Fahrradabstellanlage mit insgesamt 242 Fahrradständern errichtet. (Anlage 2)
Diese
Maßnahme wurde von der Deutschen Bahn aus Mitteln des GVFG-Vorhabens
„P+R-Ausbauprogramm des –VGN“ finanziert. Die Fahrradabstellanlage befindet
sich im Eigentum der Deutschen Bahn und wurde nach Fertigstellung (Abnahme und
Übergabe erfolgte am 30.03.2000) der Stadt übergeben.
Gemäß Vereinbarung zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Erlangen vom
20.09.1996 hat die Stadt Erlangen die Folgekosten der Fahrradabstellanlage und
ihrer Zuwegungen übernommen. Dazu gehören Verkehrssicherung, Unterhaltung,
Erneuerung, Reinigung, Winterdienst, Beleuchtung usw. Bei den vorhandenen
Fahrradständern handelt es sich um 132 überdachte und 130 nicht überdachte
Fahrradständer. (Anlage 2, 3)
Erhöhung
der Stellplatzkapazitäten zwischen Bahnhof und Innerer Brucker Straße
Es wurde geprüft, wie eine auf den Flächen der vorhandenen Fahrradabstellanlage
südlich des Bahnhofsgebäudes, dem o.g. Protokollvermerk entsprechende Lösung
aussehen kann und wie hoch die Kapazitätssteigerung ausfallen würde.
Geeignet
wäre ein überdachtes Fahrradparksystem mit sog. Doppelstockparkern. Hierbei
werden zusätzliche Fahrräder mittels Schienen in einer zweiten Ebene über der
unteren Reihe geparkt. (Anlage 4)
Durch dieses
Parksystem könnten auf der vorhandenen Fläche am Gleis 1 (Austausch der vorhandenen
Fahrradständer durch Doppelstockparker) annähernd 150 zusätzliche Abstellmöglichkeiten
für Räder bereitgestellt werden. (Anlage 4, 5)
Als kompakte
Anlage mit doppelseitiger Einstellung könnte ein Teil der Anlage wie im Bestand
(D3) frei stehend zwischen dem Bahnsteig am Gleis 1 und der Stadtmauer situiert
werden.
Im nördlichen Teilbereich wäre aufgrund der beengten Verhältnisse eine
getrennte Reihenaufstellung (D1, D2) erforderlich. Dabei würde eine Reihe der
Fahrradständer vor der Stadtmauer und eine Reihe Ständer direkt am Bahnsteig
aufgestellt werden.
Die für
Doppelstockparker zwingend erforderliche Überdachung wäre aus Sicht der Denkmalpflege
als Glasdach mit einem Mindestabstand von 50 cm zur Stadtmauer auszubilden und
dürfte die Oberkante der Stadtmauer nicht überragen.
Weitere
Abstellmöglichkeiten südlich der Inneren Brucker Straße
Weitere Abstellmöglichkeiten könnten im Bereich südlich des Zugangs Innere Brucker Straße geschaffen werden. Die Realisierung einer solchen Abstellanlage auf der Ostseite kann jedoch erst nach Abschluss der Bauarbeiten für die Lärmschutzwände im Rahmen des S-Bahn-Baues (Baubeginn voraussichtlich Sommer 2012) erfolgen. Hierfür wären Grundstücksverhandlungen mit der Bahn erforderlich.
Bei ebenerdiger
Aufstellung wären hier auf einer Länge von ca. 40 m rund 160 Stellplätze mit
oder ohne Überdachung möglich. Bei Verwendung von Doppelstockparkern (hier ist
allerdings aus techn. Gründen eine Überdachung zwingend erforderlich) kann
diese Anzahl nahezu verdoppelt werden (ca. 330 Stellplätze).
Auf diesem
Abschnitt könnte zusätzlich zu der Fahrradabstellanlage eine Fläche für die Einrichtung
einer Fahrradwerkstatt vorgehalten werden. Für eine grobe Kostenschätzung wurden
die Kosten einer Containerlösung (ca. 50 – 60 m²) angesetzt.
1
Die grob geschätzten Kosten für die
Aufstellung von Doppelstockparkern auf der Fläche zwischen Bahnhof und
Innerer Brucker Straße (L=
50m; ca. 500 m² ) belaufen sich auf: |
2
netto |
||
3
Doppelstockparker |
4
L = 50 m; ~ 410 (FSt) |
5
|
6
67.000 € |
7
Überdachung
|
8
|
9
|
10
75.000 € |
11 Belagswiederherstellungs- und
Anpassungsarbeiten |
12
|
13
|
14
80.000
€ |
15 Fundamentarbeiten |
16
|
17
|
18
50.000 € |
19 Summe |
20
|
21
= |
22
272.000
€ |
23
Hinweis: |
24
Bestand = 262 ebenerdige FSt |
25
|
26
|
27 Förderung
1) |
28
ca. 148
zusätzliche FSt möglich |
29
|
30
88.800
€ |
31
Anteil
Stadt Gesamt nach Abzug der Förderung |
32
= |
33
183.000
€ |
|
34 zzgl. (~10 %) Planungsmittel |
35
|
36
27.000
€ |
|
37
Abbaukosten
|
38
zzgl.
Abbau/Rückbau und Lagerung (ohne Fundamentrückbau)ca. |
39
|
40
45.000
€ |
41
Einzäunung
1) |
42
|
43
|
44
30.000 € |
45 Werkstattcontainer |
46
Nutzfläche ~ 57
m² |
47
|
48
100.000 – 150.000 € |
49
Die grob geschätzten Kosten für die
Aufstellung von Doppelstockparkern auf der Fläche südlich der Inneren Brucker
|
50
netto |
||
51 Doppelstockparker |
52
L = 40 m; ~ 330 F-Stellplätze (FSt) |
53
|
54
54.000
€ |
55 Überdachung |
56
|
57
|
58
61.000
€ |
59 Fundamentarbeiten |
60
|
61
|
62
40.000
€ |
63 Belagsarbeiten |
64
|
65
|
66
120.000
€ |
67 Summe |
68
|
69
= |
70
275.000
€ |
71
Förderung 1) |
72
der
gesamten 330 FSt. |
73
|
74
198.000
€ |
75 76 Anteil Stadt Gesamt nach Abzug der
Förderung 77
|
78
79
= |
80 81
77.000
€ |
|
82 zzgl. (~10 %) Planungsmittel |
83
|
84
27.500
€ |
|
85
Einzäunung
1) |
86
|
87
|
88
25.000 € |
89 Werkstattcontainer |
90
Nutzfläche ~ 57
m² |
91
|
92
100.000 – 150.000 € |
1) Eine Förderung aus GVFG-Mitteln
erfolgt in aller Regel mit einem Prozentsatz von
ca. 60 % der förderfähigen Kosten. Hinzu kommt noch die Möglichkeit einer
Förderung
von 5 % aus Mitteln des Bayr. ÖPNV-Programms. Die zuwendungsfähigen Baukosten
sind auf Höchstwerte begrenzt (Baukostenpauschale). Pro überdachtem Stellplatz
liegen
diese bei max. 600,-- €.
(Nicht überdacht max. 300 €; überdacht und
abschließbar z.B. Fahrradbox 700,--€; überdacht und bewacht
z.B. Fahrradstation 800,--€.)
Anlagen:
Anlage 1 - Protokollvermerk
Anlage 2 - Lageplan Bestand
Anlage 3 - Tabelle Bestand
Anlage 4 - Foto - Schnitt
Anlage 5 - Lageplan Planung zusätzliche Stellplätze