Betreff
Umnutzung eines Fotostudios und eines Reisebüros in eine Spielhalle, Nägelsbachstraße 26, Fl.-Nr. 1681, Az.: 2010-1076-VO
Vorlage
63/113/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Mit dem Antrag auf Vorbescheid wird abgefragt, ob planungsrechtlich die Nutzung von drei Spielhallen zulässig ist und ob der Stellplatznachweis anerkannt wird.

 

Planungsrechtlich liegt das Vorhaben in einem qualifizierten Bebauungsplangebiet mit der Nr, 318, welches als Kerngebiet nach der BauNVO festgelegt ist. Dort sind kerngebietstypische Vergnügungsstätten wie die beantragten Spielhallen zulässig.

 

Die neue Nutzung löst gegenüber der bestehenden genehmigten Nutzung einen Mehrbedarf von 19 Stellplätzen aus. Diese können in der Tiefgarage auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die bestehende Gesamtnutzung einschließlich der geplanten Spielhallen beansprucht nicht mehr Stellplätze als in der Tiefgarage vorhanden sind.

 

Da das Vorhaben zulässig ist, wird der Vorbescheid erteilt werden.


Anlage: Lageplan