Betreff
KGSt-Vorschlag Nr. 40. K 87 - Personalkostenbudgets der drei städtischen Schulen
Vorlage
40/041/2010
Aktenzeichen
Ref. I/40
Art
Beschlussvorlage

Die bestehenden Budgetierungsregelungen werden weiterhin für die drei städtischen Schulen angewendet. Das Gutachten der KGSt zum 100 % igen Einzug der Überschüsse in den Personalkostenbudgets der drei städtischen Schulen wird nicht weiter verfolgt.


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sachbericht

Das Gutachten der KGSt sieht vor, auf den jährlichen Budgetübertrag aus den Personalkostenbudgets der drei städtischen Schulen zu verzichten. Das Jahresergebnis der Personalkostenbudgets weist jährlich Einsparungen von rund 200.000 € aus. Davon fließen 70 % in den allgemeinen Haushalt zurück, 30 %, rund 60.000 €, werden dem Budget der drei Schulen als weitere Ausgabemittel zur Verfügung gestellt (Stand zum Haushalt 2009). Mit der Stadtkämmerei sollte vereinbart werden, künftig 100 % des Ergebnisses dem allgemeinen Haushalt zurückzuführen. Damit würden die städtischen Schulen den staatlichen Schulen gleichgestellt.

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 21.1.2010 begutachtet, die Budgetierungsregelungen für 2010 beizubehalten. Für 2011 sind die Ansätze für das Personalkostenbudget der drei städtischen Schulen unter Mitwirkung der Schulleitungen und des Personalamtes zu überprüfen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss Ende 2010 vorzulegen. Desweiteren wurde angeregt, die Budgetierungsregelungen der Nachbarstädte in Erfahrung zu bringen.

 

Ergebnis:

Mit dem Personalamt und den beteiligten Schulleitungen wurden am 5.10.2010 im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs die Fragen geklärt, nach welchen Kriterien die Personalkostenbudgets bemessen werden und welche Einflussmöglichkeiten der Steuerung und Überwachung der Budgets für die Schulleitungen bestehen.

 

Die Personalkostenbudgets basieren auf dem aktuellen Stellenplan und den entsprechenden Stellenbewertungen. Die Ansätze werden über Personaldurchschnittskosten für beamtete sowie für die dem Tarifvertrag unterliegenden Lehrer ermittelt.

Hochrechnungsfaktoren für das Budget sind Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie Erhöhungen oder Veränderungen bei Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen. Bei Altersteilzeit wird das reduzierte Gehalt bzw. die Besoldung eingeplant. Mit den Einsparungen während der Aktivphase wird die Freistellungsphase finanziert.

 

Einsparungen im Personalkostenbudget lassen sich erzielen, wenn die Stellenbesetzung mit niedrigerer Bezahlung als der bewerteten Stelle erfolgt, z.B. bei Wiederbesetzung nach Ausscheiden. Langzeiterkrankte Lehrer, die dem Tarifvertrag unterliegen, entlasten das Budget nach sechs Wochen. Hier kann die Schule Honorarkräfte einstellen, die in der Regel unter den kalkulierten Personalkosten liegen. Andererseits belasten erkrankte beamtete Lehrer das Budget, wenn zusätzliches Personal eingestellt werden muss. Bei längerer Krankheit eines Beamten besteht die Möglichkeit, dies über das zentrale Budget zu finanzieren. Durch Mehrarbeit mit nicht vergüteten Überstunden lassen sich Einsparungen erzielen.

 

Die Hochrechnung der Personalkosten sowie die Einflussmöglichkeiten auf die Personalkostenbudgets richten sich nach denselben Kriterien wie für die städtischen Ämter.

 

Einsparungen wurden in den vergangenen Jahren vor allem erzielt, indem auf Mehrarbeitsvergütungen verzichtet wurde, mit dem Ziel, der Schule einen Überschuss zu erwirtschaften.

Die letzten drei Jahre weisen folgende Einsparungen in den Personalkostenbudgets aus:

                                               224.520.65 € im Jahr 2007

                                               200.710,37 € im Jahr 2008

                                               207.659,41 € im Jahr 2009

 

Die Ansätze der Personalkostenbudgets wiesen folgende Beträge in diesen Jahren aus:

 

                                               7.940.270,00 € im Jahr 2007

                                               8.379.158,00 € im Jahr 2008

                                               8.647.389,00 € im Jahr 2009

 

Nach den bisher gültigen Budgetierungsregelungen wurden 30 % der Einsparungen den Schulen in ihr Sachkostenbudget des Folgejahres übertragen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2010 sehen die Budgetierungsregelungen laut Stadtratsbeschluss vom 30.9.2010 nunmehr vor, dass 80 % in den Gesamthaushalt fließen und 20 % beim Fachamt verbleiben. Darüber hinaus hat der Stadtrat beschlossen, dass Vorschläge für eine Gesamtrevision und Reform der Budgetierungsregeln in die Wege zu leiten sind. Diese Reform ist möglichst noch im Jahr 2011 umzusetzen.

 

Mit der ab 2010 geltenden „80/20 Regelung“ ließen sich, falls die Überschüsse in den nächsten Jahren ähnlich ausfallen würden, nur noch 40.000 € pro Jahr erzielen.

 

Hinzu kommt, dass mit den vom Finanzreferat angekündigten Kürzungen aller Personalkostenbudgets um 3 % für 2011 die aktuellen für 2011 ermittelten Personalkostenansätze von 8.837.800 € auf 8.572.700 € und damit um 265.100 € sinken. Würden die Schulen beispielsweise ihr Jahresergebnis von 2009 mit 8.439.729,59 € wiederholen, so würde der Überschuss noch 132.970,41 € betragen. Bei der 20 % Regelung würden noch 26.594,08 verbleiben. Selbst dies ist unrealistisch, da Tariferhöhungen und Erhöhungen der Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge noch außer Betracht gelassen wurden.

Eine Überprüfung bei den Nachbarstädten hat ergeben, dass keine Regelungen für Personalkostenbudgets der städtischen Schulen bestehen.

 

 

 

 

 

2.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die bisherigen Regelungen sind beizubehalten, da mit der Änderung der Budgetierungsregelungen sowie der Vorgabe des Finanzreferats, 3 % der Personalkosten einzusparen, keine Überschüsse in den Budgets der Schulen erzielt werden. Im Rahmen der Gesamtrevision der Budgetierungsregelungen sind auch die Regelungen für die Schulen einzubeziehen. Es bedarf in diesem Zusammenhang der Klarstellung, dass die städtischen Schulen wie städtische Dienststellen zu behandeln sind.

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 

Anmerkungen der Kämmerei:

Den vorliegenden Antragstext zur Beibehaltung der Budgetierungsregeln auch für die städtischen Schulen hält Amt 20 für vertretbar. Dies bedeutet, dass die städtischen Schulen bei der Budgetierung wie städtische Dienststellen behandelt werden. Da Angelegenheiten der Personalkostenbudgetierung in den Zuständigkeitsbereich von Amt 11 fallen, wird Amt 20 zum Antragstext keine eigene Stellungnahme abgeben.

 

 


Anlagen:        Abstimmung zum Ergebnishaushalt 2010 SchulA und HFPA