Betreff
Ergänzender Zuschuss für den Verein zum Schutz misshandelter Frauen e.V./Autonomes Frauenhaus Erlangen 2010 hier: SPD-Fraktionsantrag Nr. 107/2010 vom 26.10.2010
Vorlage
50/025/2010
Aktenzeichen
V/50/MGI - 2998
Art
Beschlussvorlage

Dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen e.V./ Autonomes Frauenhaus Erlangen wird für 2010 zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 25.500,00 € gewährt. Die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses für 2011 bleibt den Haushaltsberatungen im Februar 2011 vorbehalten. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 107/2010 vom 26.10.2010 ist damit bearbeitet.

 


Das Frauenhaus Erlangen soll in die Lage versetzt werden, die Arbeit des Frauenhauses im Interesse der misshandelten Frauen sowie deren Kinder aufrecht erhalten zu können.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde ein Gespräch über die Kostenentwicklung seit Neubau des Frauenhauses geführt. Dabei wurde deutlich, dass sich bei den reinen technischen Betriebskosten im Ergebnis keine nennenswerten Verschiebungen ergeben haben. Es konnte zwar einerseits durch die neue Technik im Haus eine Einsparung erzielt werden, andererseits kam es durch die Größe des Hauses auch zu Mehrausgaben. Gleiches gilt auch für Veränderungen in der Kostenstruktur: Mieterkosten sind entfallen, Eigentümerkosten in ungefähr der gleichen Höhe jedoch dazugekommen.

Die Betreuung der Bewohnerinnen und deren Kinder ist mit dem bisherigen Personalstand nicht mehr möglich, da das neue Frauenhaus größer ist als das alte, mehr Zimmer hat und somit auch mehr Bewohnerinnen aufnehmen kann. Der bisherige Betrieb des Hauses wurde im hohen Maße durch Verzicht der Mitarbeiterinnen auf Einkommensbestandteile aufrecht erhalten. Aufgrund der Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen führt dies nun zu einem untragbaren Zustand.

Das Frauenhaus Erlangen benötigt zur Aufrechterhaltung des Betriebes wenigstens einen weiteren Zuschuss in Höhe von 38.200,00 €. Dieser sollte nach Absprache mit dem Landratsamt ERH auf Verwaltungsebene entsprechend der Inanspruchnahme des Frauenhauses zwischen Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt im Verhältnis 2/3 zu 1/3 aufgeteilt werden, so dass auf die Stadt Erlangen ein Zuschussvolumen in Höhe von 25.500,00 € entfällt.

 

1.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei HHSt.

Sachkosten:

25.500,00 €

bei KST 530101,502090,33110050

Personalkosten (brutto):

bei HHSt.

Folgekosten

bei HHSt.

Korrespondierende Einnahmen

bei HHSt.

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel  sind auf HHSt. bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:        1. SPD-Fraktionsantrag Nr. 107/2010 vom 26.10.2010