Betreff
Brandschaden Jugendclub New Force, hier: Abwicklung des Schadenfalles
Vorlage
30-R/014/2010
Aktenzeichen
III/30
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung über den Abschluss der Abrechnung des Schadensfalles mit der Versicherung dient zur Kenntnis.


 

1.      Allgemeines:

In den frühen Morgenstunden des 19.08.2006 brannten die Wertstofftonnen des Jugendclubs „New Force“ im Buckenhofer Weg 69. Das Feuer griff zunächst auf die darüber befindliche hölzerne Pergola über und drang anschließend ins Gebäudeinnere (Eingangsbereich) vor. Eine weitere Zerstörung der Innenräume durch direkte Flammenwirkung konnte durch die eintreffende Feuerwehr verhindert werden. Die entstandenen Schäden an Inneneinrichtung und Technik rührten in erster Linie von der Rauchentwicklung sowie dem Löschwasser her.

Nachdem die Polizei die Spurensicherung vor Ort am 22.08.2006 abgeschlossen hatte, erfolgte am 23.08.2006 eine Ortsbegehung der Schadensstelle. An dieser nahmen das Amt für Gebäudemanagement, die Rechtsabteilung, Vertreter des Vereins Jugendclub New Force e.V. und der für Gebäudeschäden zuständige Sachverständige der Bayerischen Landesbrandversicherung sowie wegen der bestehenden Schadstoffproblematik ein Chemiker und ein Vertreter der Sanierungsfirma teil.

Anschließend wurde das Vorgehen hinsichtlich der Sanierung des Jugendclubs und der Abwicklung des Schadensfalles einvernehmlich festgelegt.

 

Nach Abschluss der Wiederinstandsetzung des Gebäudes und der Einrichtung sowie dem Einbau der für den Betrieb nötigsten Geräte der Licht- und Tontechnik erfolgte im Dezember 2007 die Wiedereröffnung des Jugendclubs.

 

 

2.Versicherungstechnische Abwicklung des Schadensfalles

2.1.Gebäudeschaden:

Die notwendigen Erstmaßnahmen (Leerräumen der Schadensstelle, Entkernungsmaßnahmen, usw.) wurden im August und September 2006 durchgeführt. Nach Freigabe des Angebots durch den für den Gebäudeschaden zuständigen Sachverständigen erteilte das Amt für Gebäudemanagement, in Abstimmung mit der Rechtsabteilung, Anfang November 2006 den Auftrag für die nötigen Arbeiten. Im Hinblick auf den zu erwartenden Gesamtschaden von 160.500 EUR bezahlte die Versicherung in mehreren Etappen in der Zeit vom November 2006 bis März 2007 einen Vorschuss i.H.v. 75.000,00 EUR und auf Basis der Schlussrechnungen die Restentschädigung i.H.v. 85.000 EUR an die Stadt Erlangen.

 

2.2.Einrichtungsschaden:

Nach Freigabe der korrigierten Angebote der Sanierungsfirma erteilte die Rechtsabteilung entsprechend dem Baufortschritt im September und Oktober 2006 sowie September 2007 die schriftlichen Aufträge zur Instandsetzung und zum Einbau der Einrichtung, zur Reinigung der wiederinstandsetzbaren Geräte der Licht- und Tontechnik sowie zur künstlerischen Gestaltung des Jugendclubs.

 

Soweit durch den Brand beschädigtes Inventar nicht wirtschaftlich saniert werden konnte, erfolgte die notwendige Wiederbeschaffung durch den Jugendclub. Ebenfalls durch den Jugendclub erfolgte die Wiederbeschaffung sowie die Installation der Geräte der Licht- und Tontechnik. Da die Installation der Licht- und Tontechnik durch die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter des Jugendclubs nur an den Wochenenden sowie in Ferienzeiten vorgenommen werden konnten, wurden die notwendigen Arbeiten erst Ende 2009 abgeschlossen. Aufgrund der Rechnungen der Sanierungsfirma über ca. 155.000 EUR sowie aufgrund des vom Jugendclub vorgelegten Angebots über die Instandsetzung der Licht- und Tontechnik bezahlte die Versicherung in mehreren Etappen einen Vorschuss i.H.v. 145.000 EUR. Von diesem Vorschuss wurde ein Betrag von 40.000 EUR an den Jugendclub zur teilweisen Deckung seiner Aufwendungen überwiesen.

 

Nach abschließender Prüfung der restlichen Rechnungsunterlagen durch den Sachverständigen bezahlte die Versicherung im September 2010 den Restbetrag von ca. 96.000 EUR. Der Jugendclub erhielt hiervon den Betrag von ca. 45.900 EUR überwiesen.

Der durch die Brandstiftung verursachte Gesamtschaden belief sich auf ca. 400.600 EUR und wurde von der Versicherung dankenswerterweise in vollem Umfang und im Einvernehmen mit allen Beteiligten reguliert. .


Anlagen: