Betreff
Betätigungsprüfung nach Art. 106 Abs. 4 GO bei der ESTW AG
Vorlage
III/010/2010
Aktenzeichen
III/OBM, Amt 14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zur Durchführung der Betätigungsprüfung benötigt das Rechnungsprüfungsamt verschiedene Unterlagen und Informationen, die von den städtischen Töchtern zur Verfügung zu stellen sind. In der Vergangenheit war strittig, um welche konkreten Unterlagen und Informationen es sich hierbei handelt. Auch ein zu dieser Frage im Jahr 2007 eingeholtes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Geis, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, vermochte keine abschließende und für alle Seiten zufriedenstellende Klärung herbeizuführen. Zeitweise war zudem der Staatsminister des Innern in die Angelegenheit eingeschaltet.

 

Am 23. September 2010 fand ein Gespräch zwischen der ESTW AG (Syndica Frau Wüstner, Vorstände Herr Geus und Herr Exner) und dem Rechnungsprüfungsamt (Herr Liebetruth und Herr Weiß) statt. Die Beratungen wurden hauptsächlich auf Grundlage des vom Staatsminister des Innern als maßgeblich erachteten Schreibens des Staatsministeriums des Innern an die Regierung der Oberpfalz vom 13. Oktober 2008 geführt. Hierauf basiert auch die erzielte Einigung, die es dem Rechnungsprüfungsamt künftig ermöglicht, die wesentlichen dort genannten Unterlagen und Informationen für Prüfzwecke nutzen zu können.

 

Eine ordnungsgemäße Betätigungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ist somit gewährleistet


Anlagen: keine