Betreff
Änderung der Baumschutzverordnung der Stadt Erlangen, hier: Gutachten / Beschluss zur erneuten Auslegung der Änderungsverordnung
Vorlage
31/072/2010
Aktenzeichen
III/31/Naturschutz
Art
Beschlussvorlage

Das Ergebnis der Prüfung zu den Anregungen und Bedenken der am Verordnungsverfahren zur Änderung der Baumschutzverordnung beteiligten Stellen wird gebilligt (Anlage 1).

Aufgrund der sich ergebenden Veränderungen der Schutzgebietskarte und der veranlassten Änderungen des Verordnungstextes gegenüber der 1. Auslegung wird die Verwaltung beauftragt, das Verfahren gemäß Art. 46 Abs. 5 des Bayer. Naturschutzgesetzes zu wiederholen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich  Anregungen und Einwände nur auf die veranlassten Änderungen der Schutzgebietskarte oder denen des Verordnungstextes beziehen können (Anlagen 2 und 3).

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Anlass und Ziel der Änderungsverordnung zur Baumschutzverordnung

 

Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 die Verwaltung beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Baumschutzverordnung einzuleiten. Vorgesehen ist im Wesentlichen, den Stammumfang für geschützte Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile von 60 cm auf 80 cm heraufzusetzen. Ferner ist beabsichtigt, den Geltungsbereich der Baumschutzkarte, die zugleich Bestandteil der Verordnung ist, den Erfordernissen der gegenwärtigen Bauleitplanung der Stadt Erlangen anzupassen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.06. bis 21.07.2010 wurden u. a. durch das Stadtplanungsamt einige Anregungen erhoben, denen die Naturschutzbehörde des Umweltamtes gefolgt ist. Dies bewirkt primär eine Änderung der ausgelegten Schutzgebietskarte in der Weise, dass noch einige Bereiche in den Geltungsbereich der neuen Verordnung zu übernehmen sind.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Änderung der Baumschutzverordnung vom 10.03.1988 i.d.F. vom 09.07.2001

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Naturschutzbehörde des städt. Umweltamtes hat die Anregungen und Bedenken aus dem ersten Verfahrensschritt gemäß Art. 46 Abs. 4 BayNatSchG geprüft; das Ergebnis der naturschutzfachlichen Würdigung und die Auswirkungen auf den Verordnungsentwurf und auf die Schutzgebietskarte sind in Anlage 1 dargestellt.

 

Die Verwaltung hat gemäß Art. 46 Abs. 5 des Bayerischen Naturschutzgesetzes
(BayNatSchG) den 2. Entwurf der Änderungsverordnung einschließlich der geänderten Schutzgebietskarte erneut öffentlich auszulegen mit dem Hinweis, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können, die sich auf die Änderungen gegenüber dem ersten Text- bzw. Kartenentwurf beziehen. Zugleich ist die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der maßgeblichen Stellen und Gemeinden zu wiederholen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

- Nicht erforderlich –

 

 


Anlagen:        
1. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

2. Text der 2. Änderungsverordnung
3. Zweiter Entwurf der Baumschutzkarte mit dem künftigem Geltungsbereich (Maßstab: 1 : 10.000), verkleinert (Originalkarte hängt in der Sitzung aus)