Das Ergebnis der
Prüfung zu den Anregungen und Bedenken der am Verordnungsverfahren zur Änderung
der Baumschutzverordnung beteiligten Stellen
wird gebilligt (Anlage 1).
Aufgrund der sich
ergebenden Veränderungen der Schutzgebietskarte und der veranlassten Änderungen
des Verordnungstextes gegenüber der 1. Auslegung wird die Verwaltung
beauftragt, das Verfahren gemäß Art. 46 Abs. 5 des Bayer. Naturschutzgesetzes
zu wiederholen. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass sich Anregungen und Einwände nur auf die
veranlassten Änderungen der Schutzgebietskarte oder denen des Verordnungstextes
beziehen können (Anlagen 2 und 3).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Anlass und Ziel der Änderungsverordnung zur
Baumschutzverordnung
Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 die Verwaltung
beauftragt, das Verfahren zur Änderung der Baumschutzverordnung einzuleiten.
Vorgesehen ist im Wesentlichen, den Stammumfang für geschützte Bäume innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile von 60 cm auf 80 cm heraufzusetzen.
Ferner ist beabsichtigt, den Geltungsbereich der Baumschutzkarte, die zugleich
Bestandteil der Verordnung ist, den Erfordernissen der gegenwärtigen
Bauleitplanung der Stadt Erlangen anzupassen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange in der Zeit vom 21.06. bis 21.07.2010 wurden u. a. durch
das Stadtplanungsamt einige Anregungen erhoben, denen die Naturschutzbehörde
des Umweltamtes gefolgt ist. Dies bewirkt primär eine Änderung der ausgelegten
Schutzgebietskarte in der Weise, dass noch einige Bereiche in den Geltungsbereich
der neuen Verordnung zu übernehmen sind.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Änderung der Baumschutzverordnung vom 10.03.1988 i.d.F. vom 09.07.2001
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
(BayNatSchG) den 2. Entwurf der Änderungsverordnung einschließlich der
geänderten Schutzgebietskarte erneut öffentlich auszulegen mit dem Hinweis,
dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden
können, die sich auf die Änderungen gegenüber dem ersten Text- bzw.
Kartenentwurf beziehen. Zugleich ist die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung
der maßgeblichen Stellen und Gemeinden zu wiederholen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
- Nicht erforderlich –
Anlagen:
1. Prüfung der Stellungnahmen mit
Ergebnis
2. Text der 2. Änderungsverordnung
3. Zweiter Entwurf der Baumschutzkarte
mit dem künftigem Geltungsbereich (Maßstab: 1 : 10.000), verkleinert
(Originalkarte hängt in der Sitzung aus)