Der vorgelegte Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Möglichst noch im November sollen im Rahmen einer Veranstaltung Kreis- und Stadträte sowie Interessensverbände über den Sachstand der Untersuchung informiert werden.
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 100/2010 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Wie in der Pressemitteilung und
im EN-Bericht vom 09.10.2010 angekündigt, erfolgt im
UVPA eine erste Information des zuständigen Stadtratsgremiums:
Für die Förderfähigkeit einer Stadt-Umland-Bahn (StUB) ist das Vorliegen einer positiven gesamtwirtschaftlichen Bewertung - im Ergebnis zum Ausdruck gebracht durch einen sog. Kosten-Nutzenfaktor, der größer als 1,0 sein muss - eine zwingende Voraussetzung. Das von der VGN-GmbH im Namen von Zweckverband und beteiligten Gebietskörperschaften beauftragte Planungsbüro Intraplan Consult GmbH hat der StUB-Arbeitsgruppe am Dienstag, dem 05.10.2010, den derzeitigen Stand und ein erstes Zwischenergebnis der bisherigen Untersuchung vorgetragen.
Gegenstand des Gutachtens ist das sogenannte „T-Netz“, das
auf der Ost-West-Verbindung Herzogenaurach – Erlangen – Eschenau und auf der
Nord-Süd-Verbindung Nürnberg/(Thon)Wegfeld – Erlangen verknüpft. Für dieses
werden die verkehrlichen Wirkungen
sowie die Kosten für Schienenstrecke und Fahrzeuge nach dem für
Zuschussverfahren bundesweit vorgeschriebenen Verfahren „Standardisierte
Bewertung“ ermittelt.
Darüber hinaus wurde eine von der Bürgerinitiative „Mobilität im Schwabachgrund“ eingebrachte weitere Variante, die im westlichen Teil eine geänderte Linienführung in Form zweier Linienäste nach Büchenbach und über die Aurachtalbahn nach Herzogenaurach vorsieht, in die Prüfungen im Hinblick auf Machbarkeit und verkehrliche Wirkungen mit einbezogen.
Der Vergleich der verkehrlichen Wirkungen in den Varianten „T-Netz“ und „Bürgerinitiative (BI-Netz)“ zeigt zwar, dass das T-Netz verkehrlich besser abschneidet. Dennoch wurde als Ergebnis nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren lediglich ein Nutzen-Kosten-Indikator von 0,79 ermittelt. Ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen der StUB ist somit in der untersuchten Form nicht gegeben.
Für die Beauftragung des Gutachters, den Nutzen-Kosten-Indikator für ein modifiziertes T-Netz zu ermitteln, stehen die anteiligen Kosten für die Stadt Erlangen gemäß Beschluss HFPA vom 16.09.2009 zu Verfügung.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Gutachter weist im Hinblick auf das ermittelte Ergebnis darauf hin, dass vor allem durch Modifikationen und Reduktionen der Strecken im T-Netz ein Wert größer 1,0 erreicht werden könnte.
In diesen
Zusammenhang sieht der projektbegleitende Arbeitskreis die Möglichkeit, mit
Hilfe eines Reduktionsszenarios ein Bewertungsergebnis zu erzielen, das die
Förderfähigkeit des Projektes nachweist. Hierbei wäre aufgrund der Empfehlungen
des Gutachters anzudenken, einen Ostast lediglich bis Neunkirchen a. Brand und
einen Westast nur bis Herzogenaurach/ Bahnhofstraße zugrunde zu legen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die
Bürgerinitiativen werden über die Ergebnisse bzgl. der verkehrlichen
Auswirkungen des BI-Netzes
(Variantenfall) informiert. Sollte auch bei diesem Netz eine
gesamtwirtschaftliche Bewertung, das heißt die Feststellung eines konkreten
Nutzen-Kosten-Indikators erforderlich werden, müssten zunächst die
Investitionen in die Infrastruktur ermittelt werden. Der Gutachter empfiehlt in
diesem Fall dieselben Reduktionen (bezogen auf die Stadtbahninfrastruktur)
vorzunehmen wie beim T-Netz.
Die Bürgerinitiativen werden über die Ergebnisse bzgl. der verkehrlichen Auswirkungen des BI-Netzes (Variantenfall) informiert.
Möglichst noch im November sollen im Rahmen einer Veranstaltung Kreis- und Stadträte sowie Interessensverbände über den Sachstand der Untersuchung informiert werden.
Mögliche Änderungen bzw. Erweiterungen des bestehenden Untersuchungsauftrages werden den jeweiligen Entscheidungsgremien vorgelegt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
ca.
5.000€ |
bei
Sachkonto: 543301 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk 613090 / 5481 / 543301
sind nicht vorhanden
Anlagen: SPD-Fraktionsantrag Nr. 100/2010 vom 12.10.2010