Betreff
Änderung der Parkgebührenordnung
Vorlage
30-R/012/2010
Aktenzeichen
III/30/KJE/2302, III/32/PWA/2118
Art
Beschlussvorlage

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) (Anlage, Entwurf vom 11.10.2010) wird hiermit beschlossen..


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 25.02.2010, nach dem entsprechend dem KGST-Gutachten die Einnahmen aus Parkgebühren ab dem Jahr 2011 um 400.000,-
Euro erhöht werden sollen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Parkgebührenordnung soll wie folgt geändert werden:
Die Gebührenzone I mit 27 Parkscheinautomaten bleibt unberührt. 20 Minuten Parkzeit kosten hier weiterhin 0,50 Euro.

Für die Gebührenzone II mit 60 Parkscheinautomaten wird eine Erhöhung der Parkgebühren um 20 % vorgeschlagen. Bisher kosten 30 Minuten 0,50 Euro. Die Erhöhung würde bewirken, dass ab 1. Januar 25 Minuten 0,50 Euro kosten (1 Stunde 1,20 Euro – bisher 1,00 Euro).
Für die Zone II könnte diese Erhöhung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rd. 300.000,-- Euro erbringen.

Für die Gebührenzone III mit 14 Parkscheinautomaten wird ebenfalls eine Erhöhung der Parkgebühren um 20 % vorgeschlagen. Bisher kosten 30 Minuten 0,25 Euro. Die Erhöhung würde bewirken, dass ab 1. Januar 25 Minuten 0,25 Euro kosten (1 Stunde 0,60 Euro – bisher 0,50 Euro).
Für die Zone III könnte diese Erhöhung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rd. 100.000,-- Euro erbringen.

Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 der Parkgebührenverordnung, die die Parkgebühren an Parkuhren regelt, soll ersatzlos gestrichen werden, da es im Stadtgebiet keine Parkuhren mehr gibt.
An verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet werden Sondertarife (Langzeitparkscheine) angeboten. Die Verwaltung schlägt vor, auch hier eine Erhöhung um 10 bis
20 % vorzunehmen. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

 

Parkplatz Innenstadt:

1 Tagesparkschein          bisher 3,50 Euro         neu 4,00 Euro (+14,3 %)
2 Tageskarte                    bisher 7,00 Euro         neu 8,00 Euro (+14,3 %)
3 Tageskarte                    bisher 10,50 Euro       neu 12,00 Euro (+14,3 %)
Wochenkarte                   bisher 15,00 Euro       neu 18,00 Euro (+ 20 %)
4 Wochenkarte     bisher 25,00 Euro       neu 30,00 Euro (+ 20%)

Parkhaus Innenstadt:

Tageskarte                       bisher 5,00 Euro         neu 5,50 Euro (+10 %)
4 Wochenkarte     bisher 34,00 Euro       neu 40,00 Euro (+20 %)

Parkplatz Altstadt:

Tageskarte                       bisher 3,50 Euro         neu 4,00 Euro (+15%)
4 Wochenkarte     bisher 30,00 Euro       neu 35,00 Euro (+17,6 %)

An den sonstigen Parkscheinautomaten an den Straßenrändern, an denen teilweise Tagesparkscheine gelöst werden können, soll ebenfalls eine Anhebung der Gebühr von bisher 3,50 Euro auf künftig 4,00 Euro erfolgen.
Die vorgenannten Erhöhungen der Sondertarife könnten Mehreinnahmen an Parkgebühren in Höhe von rd. 20.000,-- Euro erbringen.

Die Kosten für die notwendige Umrüstung der Parkscheinautomaten würden sich nach Mitteilung des Tiefbauamtes auf rd. 15.000,-- Euro belaufen. Haushaltsmittel hierfür sind für das Jahr 2011 veranschlagt.


Städtevergleich:

Fürth:
Zentrum                                       30 Minuten = 0,75 Euro          Tageskarte 7,50 Euro
im übrigen Stadtgebiet                 30 Minuten = 0,25 Euro          Tageskarte 2,50 Euro           

Schwabach:
Zone I (Altstadt)                            die ersten 30 Min. 0,10 Euro, je weitere volle Stunde
                                                    1,00 Euro
Zone II (restl. Stadtgebebiet)        jede volle Stunde 0,50 Euro

Forchheim:                                  30 Minuten = 0,50 Euro (Höchstparkzeit 120 Minuten)

Nürnberg:
Zentrum                                       20 Minuten = 0,50 Euro
im übrigen Stadtgebiet                 30 Minuten = 0,50 Euro

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten (einmalig):

€ 15.000,--

bei Sachkonto: 529101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen (jährlich):

€ 420.000,--

bei Sachkonto: 432101

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Anlagen:        Änderungsverordnung