Die Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Erlangen über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) (Anlage, Entwurf vom 11.10.2010) wird hiermit beschlossen..
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Umsetzung des
Stadtratsbeschlusses vom 25.02.2010, nach dem entsprechend dem KGST-Gutachten
die Einnahmen aus Parkgebühren ab dem Jahr 2011 um 400.000,-
Euro erhöht werden sollen.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Parkgebührenordnung soll wie
folgt geändert werden:
Die Gebührenzone I mit 27
Parkscheinautomaten bleibt unberührt. 20 Minuten Parkzeit kosten hier weiterhin
0,50 Euro.
Für die Gebührenzone II mit 60 Parkscheinautomaten wird eine
Erhöhung der Parkgebühren um 20 % vorgeschlagen. Bisher kosten 30 Minuten 0,50
Euro. Die Erhöhung würde bewirken, dass ab 1. Januar 25 Minuten 0,50 Euro
kosten (1 Stunde 1,20 Euro – bisher 1,00 Euro).
Für die Zone II könnte diese Erhöhung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rd.
300.000,-- Euro erbringen.
Für die Gebührenzone III mit 14 Parkscheinautomaten wird ebenfalls
eine Erhöhung der Parkgebühren um 20 % vorgeschlagen. Bisher kosten 30 Minuten
0,25 Euro. Die Erhöhung würde bewirken, dass ab 1. Januar 25 Minuten 0,25 Euro
kosten (1 Stunde 0,60 Euro – bisher 0,50 Euro).
Für die Zone III könnte diese Erhöhung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rd.
100.000,-- Euro erbringen.
Die Vorschrift des § 5 Abs. 2
der Parkgebührenverordnung, die die Parkgebühren an Parkuhren regelt, soll
ersatzlos gestrichen werden, da es im Stadtgebiet keine Parkuhren mehr gibt.
An verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet werden Sondertarife (Langzeitparkscheine) angeboten. Die
Verwaltung schlägt vor, auch hier eine Erhöhung um 10 bis
20 % vorzunehmen. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
Parkplatz Innenstadt:
1 Tagesparkschein bisher 3,50 Euro neu 4,00 Euro (+14,3 %)
2 Tageskarte bisher
7,00 Euro neu 8,00 Euro (+14,3 %)
3 Tageskarte bisher
10,50 Euro neu 12,00 Euro (+14,3 %)
Wochenkarte bisher 15,00
Euro neu 18,00 Euro (+ 20 %)
4 Wochenkarte bisher 25,00 Euro neu 30,00 Euro (+ 20%)
Parkhaus Innenstadt:
Tageskarte bisher 5,00 Euro neu 5,50 Euro (+10 %)
4 Wochenkarte bisher 34,00 Euro neu 40,00 Euro (+20 %)
Parkplatz Altstadt:
Tageskarte bisher 3,50 Euro neu 4,00 Euro (+15%)
4 Wochenkarte bisher 30,00 Euro neu 35,00 Euro (+17,6 %)
An den sonstigen Parkscheinautomaten an den Straßenrändern, an
denen teilweise Tagesparkscheine gelöst werden können, soll ebenfalls eine
Anhebung der Gebühr von bisher 3,50 Euro auf künftig 4,00 Euro erfolgen.
Die vorgenannten Erhöhungen der Sondertarife könnten Mehreinnahmen an Parkgebühren
in Höhe von rd. 20.000,-- Euro erbringen.
Die Kosten für die notwendige
Umrüstung der Parkscheinautomaten würden sich nach Mitteilung des
Städtevergleich:
Fürth:
Zentrum 30
Minuten = 0,75 Euro Tageskarte
7,50 Euro
im übrigen Stadtgebiet 30
Minuten = 0,25 Euro Tageskarte
2,50 Euro
Schwabach:
Zone I (Altstadt) die
ersten 30 Min. 0,10 Euro, je weitere volle Stunde
1,00 Euro
Zone II (restl. Stadtgebebiet) jede
volle Stunde 0,50 Euro
Forchheim: 30 Minuten =
0,50 Euro (Höchstparkzeit 120 Minuten)
Nürnberg:
Zentrum 20
Minuten = 0,50 Euro
im übrigen Stadtgebiet 30
Minuten = 0,50 Euro
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten
(einmalig): |
€
15.000,-- |
bei
Sachkonto: 529101 |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen (jährlich): |
€
420.000,-- |
bei
Sachkonto: 432101 |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Änderungsverordnung