Betreff
Überprüfung der Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungsverband, Bearbeitung des SPD-Fraktionsantrages 049/2010
Vorlage
111/026/2010
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage
  1. Unter Abwägung aller Möglichkeiten und Argumente bleibt die freiwillige Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungsverband – gerade im Hinblick auf die zu erwartende steigende Anzahl an Versorgungsempfängern und damit verbundenem Ausgleich von Umlagezahlungen und Pensionslasten in den folgenden Jahrzehnten – bestehen.
  2. Im Personalbericht 2010 werden die Pensionsvergleichzahlen aktualisiert dargestellt.
  3. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 049/2010 vom 20.04.2010 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Die Stadt Erlangen ist seit dem 01.01.2000 freiwilliges Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband.
Gemäß den zu Grunde liegenden Konditionen wurde zum Stichtag 31.12.2009 die sich bis zu diesem Zeitpunkt ergebende Differenz
à zwischen den Umlagezahlungen der Stadt Erlangen und
à den im Namen der Stadt Erlangen ausgezahlten Versorgungsleistungen und Versorgungslastanteilen festgestellt.
Nach dem so ermittelten Saldo übersteigen die Umlagezahlungen der Stadt Erlangen die im Namen der Stadt ausgezahlten Versorgungsleistungen um 6.887.959,72 EUR.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Für die Zukunft sind folgende drei Alternativen denkbar:
a) Fortführung der bisherigen freiwilligen Mitgliedschaft
b) Umwandlung der Mitgliedschaft in eine Service-Mitgliedschaft
c) Kündigung der Mitgliedschaft und Austritt aus dem Bayerischen Versorgungsverband

 

1.                   

2.                  3.         Prozesse und Strukturen
a) Der Bayerische Versorgungsverband hat eine weitere versicherungsmathematische Berechnung über die künftige Entwicklung der Umlagezahlungen und Versorgungsleistungen bis zum 31.12.2019 erstellt.
Diese Berechnung hat ergeben, dass bei Annahme einer konstanten Zahl an aktiven Beamtinnen und Beamten auch im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2019 die Umlagezahlungen (einschließlich Erstattungszahlungen und Nachversicherungen) höher sein werden als die Versorgungsleistungen.
Demnach stehen
à Umlagezahlungen in Höhe von 143.829.119 EUR
à Versorgungsleistungen in Höhe von 134.469.577 EUR gegenüber. Es errechnet sich somit ein Umlageüberschuss von insgesamt: 9.536.787 EUR.

Es ist jedoch zu erkennen, dass der Trend in Richtung abnehmende Umlageüberschüsse führt und schließlich dazu führen wird, dass die Versorgungsleistungen die Umlagen übersteigen.
Zusätzlich wurde als Vergleich ein Szenario berechnet, in welchem von einem leichten Bestandsabbau von maximal 1% p.a. des Aktivenbestandes an Beamtinnen und Beamten ausgegangen wird. In diesem Szenario überschreiten bereits im Jahr 2018 die vom Bayerischen Versorgungsverband erbrachten Leistungen die Umlagen; der Umlageüberschuss für den gesamten Zehn-Jahres-Zeitraum beträgt dann 4.286.539 EUR.
Eine Analyse der derzeitigen Personalstruktur der Stadt Erlangen zeigt, dass insbesondere in den Jahren nach 2020 deutlich mehr Personen in die Pension wechseln werden als dies in den vergangenen Jahrzehnten seit 1990 der Fall war. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum nach 2020 eine freiwillige Mitgliedschaft nicht mehr zu einer Kostenerhöhung sondern Schritt für Schritt zu einer Reduzierung führen wird, da der effektive Personalaufwand die zu erstattende Umlage überschreitet.
Der Umlageüberhang der ersten zehn Jahre (2000 – 2009) in Höhe der genannten 6.887.959,72 EUR kann vollständig mit den künftigen Umlageverpflichtungen verrechnet werden (Zeitraum und Raten der Verrechnung gemäß Vereinbarung frei wählbar). Der für die Jahre 2010 bis 2019 errechnete Überschuss ist hingegen nicht mehr erstattungsfähig bzw. verrechenbar.
b) Bei einer Service-Mitgliedschaft würden die Versorgungsleistungen lediglich durch den Bayerischen Versorgungsverband berechnet und ausgezahlt gegen einen von der Stadt Erlangen zu zahlenden Verwaltungskostenbeitrag. Dieser beträgt derzeit noch 1,2% der ausgezahlten Versorgungsbezüge, soll aber zukünftig auf eine „Kopfpauschale“ von 300 EUR pro Versorgungsempfänger umgestellt werden.
Dies würde zunächst voraussetzen, dass die Stadt Erlangen ihre freiwillige Mitgliedschaft kündigt. Eine solche Kündigung ist aber nur mit einer Frist von zehn Jahren möglich, d.h. frühestens zum 31.12.2020. Auf Grund der stärker ansteigenden Versorgungslasten in den Jahren nach 2020 (s.o.) würde sich eine Beendigung der Mitgliedschaft zum Nachteil der Stadt Erlangen auswirken, da gerade dann von der Einbindung in die Umlagegemeinschaft profitiert werden kann.
c) Ein vollständiger Austritt – ohne Service-Mitgliedschaft – hätte zur Folge, dass die Stadt Erlangen auch die Berechnung und Auszahlung der Pensionen übernimmt. Da hier – ergänzend zu dem unter Punkt b) genannten – noch mit zusätzlichem Personalaufwand zu rechnen ist, stellt sich dies als die unrentabelste Alternative dar.

3.                  4.         Ressourcen
Sämtliche o.g. Berechnungen sind stets mit Unsicherheiten auf Grund unvorhersehbarer Entwicklungen (Gesetzesänderungen, Bestandsentwicklung der aktiven Beamtinnen und Beamten, Sterbefälle, Wechsel zu anderen Dienstherrn, usw.) behaftet, so dass Prognose und tatsächliche Entwicklung stark voneinander abweichen können.

 


Anlage:
Fraktionsantrag der SPD vom 20.04.2010