- Unter Abwägung aller Möglichkeiten und Argumente bleibt die freiwillige Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungsverband – gerade im Hinblick auf die zu erwartende steigende Anzahl an Versorgungsempfängern und damit verbundenem Ausgleich von Umlagezahlungen und Pensionslasten in den folgenden Jahrzehnten – bestehen.
- Im Personalbericht 2010 werden die Pensionsvergleichzahlen aktualisiert dargestellt.
- Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 049/2010 vom 20.04.2010 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die Stadt Erlangen ist seit dem
01.01.2000 freiwilliges Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband.
Gemäß den zu Grunde liegenden Konditionen wurde zum Stichtag 31.12.2009 die
sich bis zu diesem Zeitpunkt ergebende Differenz
à
zwischen den Umlagezahlungen der Stadt Erlangen und
à
den im Namen der Stadt Erlangen ausgezahlten Versorgungsleistungen und Versorgungslastanteilen
festgestellt.
Nach dem so ermittelten Saldo übersteigen die Umlagezahlungen der Stadt
Erlangen die im Namen der Stadt ausgezahlten Versorgungsleistungen um
6.887.959,72 EUR.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
Für die Zukunft sind folgende
drei Alternativen denkbar:
a) Fortführung der bisherigen freiwilligen Mitgliedschaft
b) Umwandlung der Mitgliedschaft in eine Service-Mitgliedschaft
c) Kündigung der Mitgliedschaft und Austritt aus dem Bayerischen
Versorgungsverband
1.
2.
3. Prozesse
und Strukturen
a) Der Bayerische Versorgungsverband hat eine weitere versicherungsmathematische
Berechnung über die künftige Entwicklung der Umlagezahlungen und Versorgungsleistungen
bis zum 31.12.2019 erstellt.
Diese Berechnung hat ergeben, dass bei Annahme einer konstanten Zahl an aktiven
Beamtinnen und Beamten auch im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2019 die
Umlagezahlungen (einschließlich Erstattungszahlungen und Nachversicherungen)
höher sein werden als die Versorgungsleistungen.
Demnach stehen
à
Umlagezahlungen in Höhe von 143.829.119 EUR
à
Versorgungsleistungen in Höhe von 134.469.577 EUR gegenüber. Es errechnet sich
somit ein Umlageüberschuss von insgesamt: 9.536.787 EUR.
Es ist jedoch zu erkennen, dass der Trend in Richtung
abnehmende Umlageüberschüsse führt und schließlich dazu führen wird, dass die
Versorgungsleistungen die Umlagen übersteigen.
Zusätzlich wurde als Vergleich ein Szenario berechnet, in welchem von einem
leichten Bestandsabbau von maximal 1% p.a. des Aktivenbestandes an Beamtinnen
und Beamten ausgegangen wird. In diesem Szenario überschreiten bereits im Jahr
2018 die vom Bayerischen Versorgungsverband erbrachten Leistungen die Umlagen;
der Umlageüberschuss für den gesamten Zehn-Jahres-Zeitraum beträgt dann
4.286.539 EUR.
Eine Analyse der derzeitigen Personalstruktur der Stadt Erlangen zeigt, dass
insbesondere in den Jahren nach 2020 deutlich mehr Personen in die Pension
wechseln werden als dies in den vergangenen Jahrzehnten seit 1990 der Fall war.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum nach 2020 eine
freiwillige Mitgliedschaft nicht mehr zu einer Kostenerhöhung sondern Schritt
für Schritt zu einer Reduzierung führen wird, da der effektive Personalaufwand
die zu erstattende Umlage überschreitet.
Der Umlageüberhang der ersten zehn Jahre (2000 – 2009) in Höhe der genannten
6.887.959,72 EUR kann vollständig mit den künftigen Umlageverpflichtungen
verrechnet werden (Zeitraum und Raten der Verrechnung gemäß Vereinbarung frei
wählbar). Der für die Jahre 2010 bis 2019 errechnete Überschuss ist hingegen
nicht mehr erstattungsfähig bzw. verrechenbar.
b) Bei einer Service-Mitgliedschaft würden die Versorgungsleistungen lediglich
durch den Bayerischen Versorgungsverband berechnet und ausgezahlt gegen einen
von der Stadt Erlangen zu zahlenden Verwaltungskostenbeitrag. Dieser beträgt
derzeit noch 1,2% der ausgezahlten Versorgungsbezüge, soll aber zukünftig auf
eine „Kopfpauschale“ von 300 EUR pro Versorgungsempfänger umgestellt werden.
Dies würde zunächst voraussetzen, dass die Stadt Erlangen ihre freiwillige
Mitgliedschaft kündigt. Eine solche Kündigung ist aber nur mit einer Frist von
zehn Jahren möglich, d.h. frühestens zum 31.12.2020. Auf Grund der stärker
ansteigenden Versorgungslasten in den Jahren nach 2020 (s.o.) würde sich eine Beendigung
der Mitgliedschaft zum Nachteil der Stadt Erlangen auswirken, da gerade dann
von der Einbindung in die Umlagegemeinschaft profitiert werden kann.
c) Ein vollständiger Austritt – ohne Service-Mitgliedschaft – hätte zur Folge,
dass die Stadt Erlangen auch die Berechnung und Auszahlung der Pensionen
übernimmt. Da hier – ergänzend zu dem unter Punkt b) genannten – noch mit
zusätzlichem Personalaufwand zu rechnen ist, stellt sich dies als die
unrentabelste Alternative dar.
3.
4. Ressourcen
Sämtliche o.g. Berechnungen sind stets mit Unsicherheiten auf Grund
unvorhersehbarer Entwicklungen (Gesetzesänderungen, Bestandsentwicklung der
aktiven Beamtinnen und Beamten, Sterbefälle, Wechsel zu anderen Dienstherrn,
usw.) behaftet, so dass Prognose und tatsächliche Entwicklung stark voneinander
abweichen können.
Anlage:
Fraktionsantrag der SPD vom 20.04.2010