Betreff
Bebauungsplan Nr. D 463 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) - mit integriertem Grünordnungsplan hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/048/2010
Aktenzeichen
VI/61/611 T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Für den geplanten Geh- und Radweg ist einschließlich der erforderlichen Randflächen entlang der Staatsstraße St 2259 ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist durchzuführen..


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

a) Anlass und Ziel der Planung

Ein durchgehender Radweg von Dechsendorf und Röttenbach entlang der Staatsstraße 2259 würde einen Lückenschluss im überregionalen Radverkehr darstellen. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit ca. 9.000 Kfz/24h und der hohen Geschwindigkeiten auf der St 2259 wird die Notwendigkeit eines Neubaus einer direkten asphaltierten Fußgänger- und Radfahrerverbindung von Dechsendorf nach Röttenbach entlang der Staatsstraße gesehen.

Ein nicht asphaltierter Radweg von Röttenbach nach Dechsendorf, der entlang des Dechsendorfer Weihers führt, ist zwar vorhanden, kann aber witterungsbedingt nicht ganzjährig genutzt werden. Aufgrund dieses Umstandes und vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Radweg entlang des Dechsendorfer Weihers einen Umweg darstellt, nutzen viele Radfahrer aktuell die Staatsstraße.

Diese Wegeführung brächte im Vergleich mit dem Radweg am Dechsendorfer Weiher auch im Hinblick auf die soziale Sicherheit, insbesondere für allein fahrende Frauen und Kinder während der Abend- und Nachtstunden Vorteile mit sich.

Die erste Hälfte des Geh- und Radweges zwischen Röttenbach und Röhrach westlich der Staatsstraße 2259 ist bereits im Bau. Dieser vom Freistaat Bayern und der Gemeinde Röttenbach finanzierte Weg wird in Röhrach an der Abzweigung der Kreisstraße nach Großenseebach enden. Der Bau des Radweges entlang der St 2259 auf Erlanger Stadtgebiet verbunden mit dem Ausbau auf Heßdorfer Gemeindegebiet bis Röhrach würde somit den Lückenschluss zwischen Röttenbach und Dechsendorf darstellen.

Auch dem Umweltgedanken wäre Rechnung getragen, da ein attraktiver Radweg als Anreiz für den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad dienen würde.

Im Vorfeld dieses Aufstellungsbeschlusses wurden bereits unterschiedliche Trassenführungen untersucht und im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und den umweltrechtlichen Eingriff bewertet. Hierbei stellte sich eine abgetrennt geführte Trassenlage westlich der St 2259 als die geeignetste Variante heraus, die zudem auch die kostengünstige Alternative darstellt.

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 197/2, 199/6, 199/9, 199/14 und 199/23 sowie Teilflächen aus den Fl.-Nrn. 179/7, 179/8, 180, 180/2, 181, 197/37, 199/8, 201/1, 202, 202/4, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209/6, 210, 210/2, 211, 212, 214, 215, 216, 231, 231/2, 232, 239, 239/2, 241 und 247/2 der Gemarkung Großdechsendorf.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist die vorgesehene Trasse entlang der Staatsstraße St 2259 als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. D 463 wird somit aus dem FNP entwickelt und soll als verbindlicher Bauleitplan auch die genaue Trassenführung des Radweges festlegen.
Eine separates Änderungsverfahren des FNP ist hierfür nicht erforderlich.

d) Rahmenbedingungen

Im Landschaftsschutzgebiet nördlich des Kreisverkehrs Dechsendorf soll westlich der Staatsstraße St 2259 bis zur Stadtgrenze ein 2,50 m breiter asphaltierter Geh- und Radweg auf einer Gesamtlänge von ca. 1,2 km Länge entstehen. Wegbegleitend ist beidseitig ein Bankett von jeweils 0,50 m Breite vorgesehen; ein Sicherheitsabstand (inkl. Entwässerungsmulde) zur Staatsstraße St 2259 wird einzuhalten sein.

Der endgültige Lückenschluss von der Stadtgrenze zum Anschlusspunkt an den – derzeit im Bau befindlichen – Streckenabschnitt von Röttenbach bis Röhrach muss auf dem angrenzenden Heßdorfer Gemeindegebiet erfolgen.

Bereits im Vorfeld dieses Aufstellungsbeschlusses wurden von Amt 23 Gespräche zum erforderlichen Grunderwerb mit verschiedenen Eigentümern geführt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch abzuwickeln sein wird.
Mithilfe des zu entwickelnden Bebauungsplans böte sich auch die Möglichkeit, den erforderlichen Grunderwerb ggf. durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.

e) Städtebauliche Ziele

Die Schaffung einer sicheren Wegeverbindung für Pendler und Freizeitsuchende zwischen Dechsendorf und dem nördlich angrenzenden Umland.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. D 463 – Geh- und Radweg Dechsendorf - Röttenbach (Teilstrecke Süd) – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

a) Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans für die Ergänzung der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Röttenbach und Dechsendorf auf Erlanger Stadtgebiet nach den Vorschriften des BauGB.

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht bereitgehalten wird.

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:                             Grunderwerb

Amt 23         ca. 12.000 €

bei HHSt.      

Sachkosten:   Radwegeneubau
             (inkl. Planungskosten)

Amt 66       ca. 250.000 €

bei HHSt.      

Personalkosten (brutto):

     

bei HHSt.      

Folgekosten: Üblicher Aufwand
              für den Wegeunterhalt

     

bei HHSt.      

Korrespondierende Einnahmen

     

bei HHSt.      

Weitere Ressourcen

     


Umweltrechtlich bedingte Kosten (Ausgleichsflächen, Ersatzaufforstung usw.) können erst im Verfahren genauer beziffert werden. Eine grobe Kostenannahme beziffert sich überschlägig auf 50.000 €.

Haushaltsmittel sind im Budget nicht vorhanden.

Hinweis:

Bei dem Bauvorhaben „Geh- und Radweg Dechsendorf – Röttenbach“ handelt es sich um eine neue investive Maßnahme, welche gem. den Auflagen der Rechtaufsichtsbehörde und den Vollzugshinweisen der Kämmerei im Haushaltsjahr 2010 keine zusätzlichen Kosten verursachen darf.

 

 


Anlagen:        Übersichtslageplan mit Geltungsbereich