Betreff
Errichtung eines Einfamilienhauses, Regnitzweg 6, Fl.lNr. 423/5, Az: 2010-1018-VO
Vorlage
63/106/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/2/T.1003
Art
Beschlussvorlage

Das Vorhaben wird nicht befürwortet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

 

Bebauungsplan: 

E 230 / E 231 1. Deckblatt

Gebietscharakter:

WA

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Außerhalb der Baugrenzen und teilweise auf Flächen mit festgesetztem zu erhaltenden Baumbestand mit Nachpflanzgebot

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Geplant ist ein eingeschossiges Einfamilienhaus, das als Alterswohnsitz von den Eigentümern des bestehenden Wohngebäudes auf gleichem Grundstück bewohnt werden soll.

Dabei liegt das Bauvorhaben vollständig außerhalb der Baugrenzen und teilweise auf Flächen mit festgesetztem zu erhaltenden Baumbestand und Nachpflanzgebot.

Von Seiten der Verwaltung wird das Vorhaben abgelehnt, da eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans als städtebaulich nicht vertretbar eingestuft wird.

Sowohl durch die Bauarbeiten als auch durch die anschließende Nutzung werden die vorhandenen Bäume samt Wurzeln mit großer Wahrscheinlichkeit in Mitleidenschaft gezogen.

Eine sichere Versorgung des Gebäudes und der Entwässerungsanschluss sind ebenfalls nur schwer und nur unter Beschädigung der Bäume möglich.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 

 

 


Anlage:          Lageplan