Die Sportförderrichtlinien werden wie in der Anlage aufgeführt zum 01.01.2011 geändert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund der Änderung der Allgemeinen Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte (Zuschussrichtlinien) zum 01.06.2010 ist eine Anpassung und somit eine  Änderung der Sportförderrichtlinien erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Sportförderrichtlinien werden in der beiliegenden Fassung begutachtet und beschlossen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

 


Sachbericht:

Aufgrund der Änderungen der Allgemeinen Zuschussrichtlinien ist bei allen direkten und indirekten Zuschüssen (investiv, institutionell, etc.)  die Vorlage und Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Sportvereine erforderlich.
Ab 01.01.2011 ist deshalb die Gewährung von Übungsleiterpauschalen, Barzuwendungen, reduzierten Hallenmieten, etc. erst nach Feststellung der finanziellen Förderwürdigkeit möglich. 
Bei Förderung von Baumaßnahmen kann durch die Änderung der Sportförderrichtlinien ab einer Förderung von 5.000 € auf die Überprüfung durch den BLSV zurückgegriffen werden.

 

 

 

 

Anlagen:        Sportförderrichtlinien ab 01.01.2011
                       Berechnung Zuschüsse institutionell und Veranstaltungen