Die Sportförderrichtlinien werden wie in der Anlage aufgeführt zum 01.01.2011 geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aufgrund der Änderung der Allgemeinen Richtlinien über die Bewilligung und
Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte
(Zuschussrichtlinien) zum 01.06.2010 ist eine Anpassung und somit eine Änderung der Sportförderrichtlinien
erforderlich.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Sportförderrichtlinien werden in der beiliegenden Fassung begutachtet und beschlossen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf
Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Sachbericht:
Aufgrund der Änderungen der Allgemeinen Zuschussrichtlinien
ist bei allen direkten und indirekten Zuschüssen (investiv, institutionell,
etc.) die Vorlage und Überprüfung der
Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Sportvereine erforderlich.
Ab 01.01.2011 ist deshalb die Gewährung von Übungsleiterpauschalen,
Barzuwendungen, reduzierten Hallenmieten, etc. erst nach Feststellung der
finanziellen Förderwürdigkeit möglich.
Bei Förderung von Baumaßnahmen kann durch die Änderung der
Sportförderrichtlinien ab einer Förderung von 5.000 € auf die Überprüfung durch
den BLSV zurückgegriffen werden.
Anlagen: Sportförderrichtlinien ab 01.01.2011
Berechnung
Zuschüsse institutionell und Veranstaltungen