Betreff
Auswirkungen der haushaltsrechtlichen Auflagen auf die Zuschüsse der Sportvereine
Vorlage
52/047/2010
Aktenzeichen
I/52/KUG
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Anfang September 2010 mit Auflagen genehmigte Haushalt der Stadt Erlangen hat zur Folge, dass die Zuschüsse für die Sportvereine aus dem Ergebnishaushalt unbenommen sind. Die Auflage betrifft ausschließlich investive Maßnahmen, einschließlich Kleininvestitionen. Investitionsförderprogramme dürfen weiter geführt werden, wenn im Haushaltsplan 2009 (mit Nachtragshaushaltsplan) hierfür Beträge veranschlagt waren. Somit sind auch die Förderung von Großgeräten und Baumaßnahmen für 2010 nicht betroffen.


Anlagen:        Vermerk Auflagen zur Haushaltsgenehmigung 2010