Betreff
Neuerungen für Großsporthallen
Vorlage
52/045/2010
Aktenzeichen
I/52/KUG
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Seit in Krafttreten der aktuellen Fassung der Versammlungsstättenverordnung in Bayern sind eine Reihe von sicherheitsrelevanten Aufgaben auch bei Sportveranstaltungen in den Großsporthallen der Stadt Erlangen zu berücksichtigen. So ist bei einer Besucherzahl von 200 Personen die Versammlungsstättenverordnung anzuwenden. Dies erfordert eine Reihe von Maßnahmen, die der Betreiber der Sporthalle berücksichtigen muss. Hierzu hat das Sportamt eine Übertragung der Veranstaltungsleitung an den Veranstalter (i.d.R. den Sportverein) vorgesehen. Um hier eine Hilfestellung anzubieten wird künftig ein gesonderter Vertrag mit den Sportvereinen abgeschlossen bzw. ist bereits abgeschlossen worden. Neben einer Einweisung in die jeweilige Sporthalle wird dem Verein auch eine Checkliste (siehe Anlage) an die Hand gegeben, so dass eine einfache und zielführende Abgleichung der sicherheitsrelevanten Punkte erfolgen kann.


Anlagen:        Checkliste