Betreff
Bauvorhaben Hindenburgstraße 48 a, Az.: 2010-1084-VV
Vorlage
63/103/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Ursprünglich beabsichtigt war der Abbruch des Gebäudes und die Neuerrichtung von 3 Stadthäusern an gleicher Stelle. Diese Planung war nicht genehmigungsfähig, da in der Zwischenzeit die Eintragung in die Denkmalschutzliste erfolgt ist und durch den Abbruch der Bestandsschutz verloren gehen würde.

 

Daraufhin beabsichtigte die Bauherrin, das bestehende Gebäude in drei vertikal gegliederte Wohneinheiten aufzuteilen. Das vorhandene Wabendach sollte zu Wohnzwecken ertüchtigt werden und im Süden ein Anbau z.T. zweigeschossig errichtet werden. Dies wurde von Seiten der Verwaltung und des Denkmalschutzes aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Es wurde eine horizontale Gliederung empfohlen. Der Bauausschuss hat sich im Zuge eines Ortstermins in der Sitzung vom 02.02.2010 mit dem Bauvorhaben befasst und – informell – die Bedenken der Verwaltung gestützt und eine Behandlung im Baukunstbeirat empfohlen.

 

Beantragt wurden nunmehr der Umbau und die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in zwei horizontalen Wohneinheiten sowie die Errichtung eines zweigeschossigen Neubaus mit Carport südlich des Bestandsgebäudes (im Garten). Dies ist das gemeinsame Ergebnis eines längeren Planungsprozesses unter Einbindung der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Baukunstbeirates.

Die erforderliche Nachbarbeteiligung wird zurzeit noch durchgeführt.

Die Erteilung der Baugenehmigungen kann in Aussicht gestellt werden, sofern die Erschließung gesichert ist.


Anlage: Lageplan