Betreff
Erlass einer Sondersatzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages in der Goethe-/Heuwaagstraße
Vorlage
30-R/010/2010
Aktenzeichen
III/30/KJE + VI/660/SDF
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Goethe-/ Heuwaagstraße (ABS-Sondersatzung) (Anlage, Entwurf vom 22.09.2010) wird hiermit beschlossen.


1.         Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die von der bestehenden Straßenausbaubeitragssatzung nicht erfassten Sachverhalte in der Goethe-/Heuwaagstraße und deshalb nach Auffassung des Gerichts rechtswidrigen Vorauszahlungsbescheide sollen geheilt werden. Eine rechtmäßige Satzung für die noch zu erhebenden Beiträge soll geschaffen werden.

Mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes Ansbach vom 29.07.2010, mit Begründung der Stadt zugestellt am 27.08.2010, wurde der Vorauszahlungsbescheid der Stadt auf den Straßenausbaubeitrag für die Erschließungsanlage Goethe-/Heuwaagstraße an einen betroffenen Anwohner, der hiergegen geklagt hatte, aufgehoben. Das Gericht begründete dies damit, dass der Bescheid sich hinsichtlich der Verteilungsregelung nicht auf eine wirksame Rechtsgrundlage stützen kann, weil die Straßenausbaubeitragssatzung vorliegend nicht zur Anwendung kommen kann. Aufgrund des ungewöhnlich hohen Busverkehrs im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs, der nicht überwiegend dem Anliegerverkehr dient, handelt es sich um einen Straßentyp, der im Bereich der Stadt Erlangen wohl einmalig ist und für den es eine Sondersatzung braucht.

Dabei geht das Gericht davon aus, dass die Beitragsätze für die Anwohner zu reduzieren sind.
Für die Fahrbahn erachtet das Gericht ca. 30 % Anwohneranteil als angemessen (im Bescheid 60 %), für die Gehwege jedenfalls bis 60 % (im Bescheid 80 %).
Die Prozentanteile der restlichen Teileinrichtungen (Parkflächen, Straßenbegleitgrün usw.) wurden nicht bemängelt.

Die Verwaltung hat die Beitragssätze der Sondersatzung hieran ausgerichtet, da hiermit der Vorteil der Allgemeinheit von der Benutzung der Goethe-/ Heuwaagstraße und der Vorteil der anliegenden Grundstückseigentümer bzw. Nutzer in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Wird die Satzung wie im Entwurf beschlossen, so bedeutet dies, dass die Beitragspflichtigen ca. 25 % weniger an Beiträgen bezahlen müssen, die dann von der Stadt aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden müssen.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Sondersatzung soll beschlossen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

             sind nicht vorhanden

Mindereinnahmen auf IvP-Nr. 5419.20 EP von voraussichtlich ca. 275.000,- € (geschätzte Kosten). Die Regierung von Mfr. hat bereits signalisiert, dass diese Mehrkosten für die Stadt noch nachgemeldet werden können und im Rahmen der Städtebauförderung berücksichtigt werden (Zuschuss von 60 % der förderungsfähigen Kosten).

 


Anlagen:        Satzungsentwurf vom 22.09.2010 samt Plan