Betreff
Kostenübernahme für Ausweichquartier während des Um- bzw. Anbaus des Löhe-Kinderhorts der Ev. Kirchengemeinde St. Markus
Vorlage
512/017/2010
Aktenzeichen
IV/512/FUE T. 1785
Art
Beschlussvorlage

Die Ev. Kirchengemeinde St. Markus erhält eine Erstattung von Kosten für die Bereitstellung von Ausweichräumen während der Bauzeit für den Um- und Anbau im Löhe-Kinderhort in Höhe von max. 5.000 €.


Am 10. Dezember 2009 wurde vom Stadtrat dem Umbau und der Erweiterung um eine Gruppe des Löhe-Kinderhorts der Ev. Kirchengemeinde St. Markus zugestimmt. Am 5. Mai 2010 erging der Bescheid über die bewilligten Fördermittel gem. Art. 27 BayKiBiG i.V. mit Art. 10 FAG, am 16. Juli 2010 erfolgte der erste Spatenstich.

 

Es war geplant, die zusätzliche 4. Hortgruppe zum 1. September 2010 in Betrieb zu nehmen. Dieser Termin ist auf Grund baulicher Verzögerungen nicht einzuhalten. Es ist deshalb notwendig geworden, vorübergehend, voraussichtlich bis Februar 2011 ein Ausweichquartier für insgesamt 50 Schulkinder bis zur endgültigen Fertigstellung der umgebauten und neuen Räume bereitzustellen. Die Ev. Kirchengemeinde St. Markus hat dafür Gemeinderäume zur Verfügung gestellt.

 

Um das Ausweichquartier bau- und fachaufsichtlich genehmigungsreif herzurichten, wurden Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Außerdem mussten für die bisherige kirchengemeindliche Nutzung Ersatzlösungen gefunden werden, die zusätzliche Kosten verursacht haben:

 

  • Es wurden Ersatzräume für die Treffen der Gemeindegruppen angemietet
  • Eine FSJ-Kraft wird teilweise eingesetzt, um die notwendigen Umräumungen zur Doppelnutzung der Horträume in den Abendstunden für kirchengemeindliche Zwecke
  • Die Glasscheiben im Löhesaal mussten aus Sicherheitsgründen mit einer Splitterschutzfolie versehen werden
  • Anmietung eines Lagerraums zum Auslagern von Möbeln (wurde vom GME zu einem Sonderpreis von 2 €/qm zur Verfügung gestellt)

 

Die Ev. Kirchengemeinde St. Markus stellt für die Auslagerung der Hortgruppen den Antrag auf die Übernahme der zusätzlich entstandenen Kosten. Nach Berechnungen der Kirchengemeinde sind dies Kosten von ca. 5.000 €.  Weitere Kosten übernimmt die Kirchengemeinde.

 

 

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Die Betreuung von zwei Hortgruppen während der Bauzeit wird sichergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die zusätzlich entstandenen Kosten für die Ausweichräume werden erstattet.

 

3.                  Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.        Ressourcen

       (Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

     

      Zur Deckung der Kosten können für den Bauunterhalt Freier Träger noch zur Verfügung stehende Mittel eingesetzt werden.

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf Sachkonto Nr. 530101, Kst 512090
                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 


Anlagen: